Rechtsschutz

 

Hier findet Ihr unsere Versicherungsleistungen im Überblick

Die nachfolgenden Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten und stehen jedem Mitglied kostenfrei zur Verfügung.

DPolG Sachsen bietet folgende Gruppenversicherungen an:

Diensthaftpflicht – und Dienstregress – Haftpflichtversicherung
Rechtschutzversicherung mit
Schadenersatz-Rechtsschutz;
Straf- und Disziplinarrechtsschutz;
Arbeitsgerichtsrechtsschutz sowie
Fahrerrechtsschutz

Wie verhalte ich mich, wenn ein Rechtschutzfall eintritt?

Antrag stellen (Formular siehe nächsten Punkt) – aktualisierte RS-Anträge 2022

Das Antragsformular mit genauem Sachverhalt und eventueller Kopien dem Kreisvorsitzenden zur Unterschrift vorlegen.
Der Kreisvorsitzende leitet den Rechtschutzantrag an den Landesvorstand weiter.
Der konkrete Ablauf steht im Internet unter Rechtschutzordnung unter dem Button „DPolG Sachsen“

Wo hole ich meine Formulare her, um die Dinge einzutragen?

ein Exemplar des Rechtschutzantrages findest Du in dieser Ausweismappe,
Du kannst Dir eines aus dem Downloadbereich der Internetpräsenz www.dpolg-sachsen.de herunterladen,
Du kannst eine Email an die Geschäftsstelle schreiben und dort eine Formular anfordern,
Ebenso wie Du in der Geschäftsstelle anrufen kannst (Beachte die Öffnungszeiten) ,
Du kannst auch eines über Deinen Kreisvorsitzenden erhalten.

Wie ist der Ablauf, wenn sich die Versicherung meldet?

Entweder meldet sich die Versicherung direkt mit der Deckungszusage oder dies wird vom Landesvorstand direkt übersandt. Die weitergehende Kommunikation wird im Einzelfall über die Geschäftsstelle oder die Versicherung bzw. die Anwaltskanzlei erfolgen. Dies wird für den Fall entsprechend der Handlung zur Kenntnis gegeben.

Schadenersatz–Rechtsschutz

1. Schadenersatz RS
für die Geltendmachung von Personen – oder persönlichen Sachschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.

Straf- und Disziplinar RS

2. Straf– und Disziplinar – Rechtsschutz
für die Verteidigung im Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten – oder Disziplinarrechts. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen über 250,00 € sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungs – Verfahren eingeschlossen.

Arbeitsgericht – Rechtsschutz

3. Arbeitsgericht – Rechtsschutz
für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus öffentlich – rechtlichen Arbeitsverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.

Fahrer – Rechtsschutz

4. Fahrer – Rechtsschutz
für das Lenken fremder, nicht auf das Mitglied zugelassener Fahrzeuge.
Als Fahrzeuge gelten alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.

Rechtsberatung

kostenfreie Rechtsberatung:

Jedes unserer Mitglieder hat Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung in allen beruflichen Angelegenheiten. Die kostenlose Rechtsberatung führt bei uns der Sächsische Beamtenbund für alle Mitglieder durch. Jeden 01. Mittwoch im Monat Theresienstraße 15, Geschäftsstelle. Terminvereinbarung ist erforderlich.

24h Rechtshotline

 

Für unsere Mitglieder haben wir den Service einer Rund- um- die Uhr- Anwaltsrufnummer geschaltet.
24 Stunden steht ein Rechtsanwalt zur Verfügung.

Diese Rufnummer gilt als Notruf bzw. als Erstversorgung.

Ausschließlich verwendbar für im Dienst auftretende akute Situationen. Hierbei geht es darum, dass der vor-Ort-Betroffene unmittelbar von einem Profi Hilfe bekommt, damit die ersten Handlungen bei einer Situation gleich die Richtigen sind.

Die Rufnummer stellt einen hohen Wert dar, sodass diese nur im Mitgliederbereich (erfordert Registrierung) und in den Mitgliedsunterlagen (seit 2010) zu finden ist.

Rechtsschutz über das DLZ Ost beinhaltet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt oder kurze Rechtsgutachten erstellt werden.

Im Verfahrensrechtsschutz vertritt das DLZ Ost unsere Mitglieder rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Rechtsschutzgewährung des DLZ Ost keine freie Anwaltswahl besteht.

Darüber hinaus bietet das DLZ Ost auch mündliche Rechtsberatung an.

Nach der derzeitigen Regelung findet diese jeden ersten Mittwoch im Monat von
09:00 bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle des beamtenbund und tarifunion sachsen (SBB), in 01097 Dresden, Theresienstr. 15, statt.
Ein vorheriger Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Eine Terminabsprache mit der Geschäftsstelle des SBB ist aber dringend zu empfehlen.
( 0351 – 4716824 )

Nach Abschluss des Verfahrens ist Unterzeichner vom Ausgang zu informieren. Er benötigt das für seine Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzpartnern.
Wichtig wäre noch auf § 4 Rechtsschutzkosten unserer Rechtsschutzordnung hinzuweisen.

Kornad Clair
Landesrechtsschutzbeauftragter Tel.Nr.: 0160 94901114

interessante Links zum Thema:

https://www.dbb.de/service/rechtschutz.html