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Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert Maßnahmenpaket gegen Extremisten und Gewalttäter Bei der diesjährigen Landesvorsitzendenkonferenz der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Nürnberg standen der Tod eines bayerischen SEK-Beamten während eines Einsatzes gegen einen Vertreter der so genannten Reichsbürgerbewegung und die Folgerungen für staatliches Handeln gegenüber den Angehörigen derartiger Organisationen im Mittelpunkt der Betrachtungen. Alle Vertreterinnen der Länder und der Bundesorganisationen der DPolG zeigten sich betroffen und entsetzt angesichts des Todes ihres Kollegen, der bei einem Einsatz im fränkischen Georgensgmünd von einem so genannten Reichsbürger erschossen wurde. In einem ausführlichen Gespräch mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann zeigten sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig in der Feststellung, dass eine Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppierungen und eine gleichzeitige Tätigkeit im Staatsdienst auf keinen Fall miteinander vereinbar sein können. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt machte klar: „Ob solche Leute mit ihren kruden Ideen nun tatsächlich gefährlich oder einfach nur psychisch daneben sind, ist dabei einerlei, sie gehören auf keinen Fall zur Polizei und zur DPolG erst recht nicht. Wir distanzieren uns ganz klar von solchen Vereinigungen und ihren Anhängern. Als Polizeibeschäftigte werden wir keinen Zweifel daran lassen, dass wir mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer verfassungsmäßigen Ordnung stehen, auf die wir als Beamte einen Eid geschworen haben. Wer die Bundesrepublik Deutschland als legitimen Staat nicht anerkennt, hat nirgends im öffentlichen Dienst etwas zu suchen!“ Die DPolG Landesvorsitzenden fordern frühzeitiges energisches Handeln, wo auch immer so genannte Reichsbürger den Versuch unternehmen, staatlichem Handeln Widerstand entgegen zu setzen: „Man darf diese Leute nicht gewähren lassen oder sie als Spinner verharmlosen, wenn sie eigene Führerscheine oder Pässe erfinden und ausstellen, Kennzeichen verfälschen oder öffentlich Beschäftigte attackieren. Jedes staatliche Zurückweichen wird sofort als Schwäche empfunden und ermuntert geradezu, weitere Eskalationen zu suchen, bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen!“ Als weitere Forderungen formulierten die Gesprächsteilnehmerinnen und –teilnehmer: • Konsequenter Entzug sämtlicher waffenrechtlicher Erlaubnisse für so genannte Reichsbürger und die Verpflichtung, unverzüglich den Behörden alle Waffen auszuliefern. • Dabei ist auch zu prüfen, ob weitere Erlaubnisse, wie z.B. Führerscheine, zu entziehen sind. Außerdem müssen Fahrzeuge, mit denen „Reichsbürger“ am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen beabsichtigen, staatlich eingezogen werden. Wer von vornherein staatliche Regeln nicht zu befolgen beabsichtigt, ist als Fahrzeugführer im Straßenverkehr ungeeignet. • Informationsaustausch innerhalb und zwischen den Behörden des Bundes und der Länder sowie die Einrichtung einer zentralen Informationssteuerung zur Vermeidung von Informationsverlusten. • Sensibilisierung der Verfassungsschutzbehörden und Stärkung der Staatsschutzbehörden für die Umtriebe der „Reichsbürger“, verbunden mit niederschwelligem Einschreiten, auch bei vermeintlich geringen Verstößen. • „Null-Toleranz“: Anklageerhebungen und konsequente Strafverfolgung durch die Justizbehörden und Verurteilungen, die eine präventive Wirkung in diese Szene hinein entfalten. • Behördlicher Rechtsschutz und Entwicklung von Verhaltensrichtlinien bei Kontakt mit Personen, die der „Reichsbürgerbewegung“ zugerechnet werden. Der Schutz aller öffentlich Beschäftigten vor Klagen und Forderungen von „Reichsbürgern“ ist klar eine Aufgabe des Staates. „Wir werden als Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG keinen Zweifel daran lassen, dass solche Leute nicht zu uns gehören. Der Staat ist in der Verpflichtung, frühzeitig zu zeigen, dass Gesetzesbrüche konsequent geahndet und verfolgt werden. Nur dann kann man dieses Phänomen zurückdrängen und Gefahren minimieren.“
Die DPolG-Bundesseniorenvertretung empfiehlt: Dokumentenordner für den Notfall Die dbb Bundesseniorenvertretung hat einen Dokumentenordner „Für den Notfall – Ein Dokumentenordner für Jung und Alt“ im dbb verlag aufgelegt. Mit diesem Dokumentenordner sind die Nutzer besser für den Notfall gewappnet. Es ist leichter und besser, wichtige Unterlagen und Informationen im Vorfeld zu sammeln und zu ordnen und so den Angehörigen das mühsame Suchen notwendiger Unterlagen zu ersparen. Dies wird allerdings nur erreicht, wenn die Angaben eingetragen und aktuell gehalten werden. Die Kapitel im Überblick: Persönliche Angaben, wichtige Kontaktdaten, Berufliches, Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) /Vertrauensperson, Bank, Haus und Grundbesitz, Laufende Verpflichtungen, Versicherungen, Verträge, Internet und Medien, Mitgliedschaften, Testament, Erbvertrag u.a. Was ist im Todesfall zu tun? Anhang mit Musterschreiben. Der Dokumentenordner ist eine Serviceleistung des dbb für Seniorinnen und Senioren seiner Mitgliedsgewerkschaften. Ab sofort kann der Ordner direkt beim dbb verlag (Friedrichstraße 165, 10117 Berlin, Tel.: 030/72619170, email: kontakt@dbbverlag.de) bestellt werden. Der Versand erfolgt durch den dbb verlag direkt an das Einzelmitglied gegen Zahlung eines Versandkostenanteils in Höhe von 7,90 Euro je Ordner. Der Ordner selbst ist kostenlos. Zum Bestellformular hier klicken !
Die DPolG Bundesseniorenvertretung empfiehlt: Ratgeber Erbrecht Knapp drei Monate nach seinem Erscheinen war die 1. Auflage des von der dbb bundesseniorenvertretung herausgegebenen Ratgebers „Erbrecht“ vergriffen. Dies und die durchweg positiven Reaktionen zeigen, dass mit diesem Ratgeber ein für die Seniorinnen und Senioren im dbb wichtiges Thema anschaulich und nachvollziehbar behandelt wird. Der Ratgeber, der Ausführungen u. a. zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteil, zur Erstellung eines Testaments, zu Erbverzicht und Ausschlagung sowie zur Erbschaftssteuer enthält, erfüllt offensichtlich das Ziel, einen Überblick in Fragen des Erbrechts zu vermitteln. Die 2. Auflage liegt inzwischen vor und kann bei der Geschäftsstelle der dbb bundesseniorenvertretung kostenlos bestellt werden.
DPolG Bundesseniorenkonferenz Die DPolG Bundesseniorenkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 10. und 11. Oktober 2016 in Berlin beschlossen, die Wiedererlangung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage an die erste Stelle ihrer gewerkschaftspolitischen Agenda zu stellen. Dazu muss diese von einer Stellenzulage in eine alimentationsgeschützte, dynamisierte Amtszulage umgestaltet werden. Dadurch wird sie wieder in die linearen Bezügeerhöhungen einbezogen und wie früher automatisch Bestandteil des Ruhegehalts. Selbstverständlich müssen vorhandene Ruheständler ex nunc, also vom Tag des gesetzlichen Inkrafttretens an einbezogen werden. Die DPolG Seniorenbeauftragten des Bundes und der Länder bei ihrer Tagung in Berlin Zu Ihrer zweiten Sitzung nach ihrer rechtlichen Verankerung in der DPolG-Satzung im April 2015 hat der DPolG-Bundesseniorenbeauftragte Gerhard Vogler die Seniorenbeauftragten der Landesverbände sowie der Bundespolizei und des BKA zu deren 2. Bundesseniorenkonferenz in das dbb forum nach Berlin einberufen. Schwerpunkte der Tagung am 10. und 11. Oktober 2016 waren die Verbesserung der gewerkschaftlichen Strukturen zur Intensivierung der gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Interessenvertretung, die Diskussion mit dem Bundesvorsitzenden Rainer Wendt über die aktuelle Sicherheitslage und die daraus resultierende Gewerkschaftspolitik und insbesondere die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage beim Bund und in allen Ländern. Polizeizulage Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 des Bundes ist bekanntlich die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen weggefallen und zwar mit einer Übergangsregelung für BesGr. A 10 aufwärts ab 01.01.2008 und für die BesGr. bis A 9 ab 01.01.2011 (§ 81 Abs. 2 BBesG). Nach der Föderalismusreform konnten und können Bund und Länder diesen Bereich jetzt eigenständig gesetzlich regeln. Einzig der Freistaat Bayern hat von dieser Regelungskompetenz seinerzeit Gebrauch gemacht und sogleich die Ruhegehaltfähigkeit dadurch hergestellt, indem er die Polizeizulage und andere vergleichbare Zulagen im Sicherheitsbereich zur „Amtszulage für besondere Berufsgruppen“ erklärt und folgerichtig dauerhaft als ruhegehaltfähig gesetzlich normiert hat (wir berichteten hierzu im PS 01-02/2016). Inzwischen hat NRW nachgezogen und ab 1. Juli 2016 den früheren Rechtszustand wieder hergestellt. Dies beweist: Es geht doch! Die DPolG-Bundesseniorenkonferenz hat deshalb diese Thematik an die erste Stelle ihrer Agenda gewerkschaftlicher Interessenvertretung gestellt. Sie wird zusammen mit der Bundesleitung und den Mitgliedsverbänden auf Bundes- und Länderebene die politisch Verantwortlichen solange „löchern“, bis auch der Bund und die vierzehn anderen Länder nicht nur in Sonntagsreden unseren Kolleginnen und Kollegen für die in Zeiten höchster Auftragslage erbrachten außergewöhnlichen Leistungen Dank abstatten, sondern ihnen auch Gerechtigkeit bei ihrer Alimentation widerfahren lassen. Die Polizeizulage muss von einer Stellenzulage in eine alimentationsgeschützte, dynamisierte Amtszulage umgestaltet werden. Damit wird sie wieder in die linearen Bezügeerhöhungen eingeschlossen und wird wie früher automatisch Bestandteil des Ruhegehalts. Selbstverständlich müssen vorhandene Ruheständler ex nunc, also vom Tag des gesetzlichen Inkrafttretens an einbezogen werden. Die Strukturen stehen Erfreut stellte der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung fest, dass es innerhalb nur eines Jahres gelungen sei, in allen Landesverbänden sowie bei der Bundespolizei und beim BKA eine Seniorenvertretung zu etablieren, deren Funktion allerdings in einigen Bereichen noch verbessert werden muss. Die Resonanz aus dem angesprochenem Mitgliederkreis sei erfreulich positiv. Das in der dbb akademie angebotene Seminar zu den Themen Patientenverfügung, Erben und Betreuung/Vollmachten sei in wenigen Tagen nach der Ausschreibung mit 20 Teilnehmern ausgebucht gewesen. Die Bundesseniorenkonferenz hat deshalb beschlossen, dieses Seminar im Dezember 2017 zu wiederholen. Einblick in die Seniorenarbeit der dbb bundesseniorenvertretung gab die dbb-Referentin Alexandra Hagen-Freusberg. Unter Vorsitz von Wolfgang Speck (DPolG) wird dort bei der Seniorenvertretung im dbb-Haus hervorragende Arbeit geleistet, wie sich die DPolG-Vertreter überzeugen konnten. Die geleistete professionelle Interessenvertretung kommt allen Mitgliedsgewerkschaften und deren Seniorinnen und Senioren zugute. Terrorgefahr, Flüchtlingsproblematik, Versorgungsfragen, Tarifrunde 2017 … das waren die Schwerpunkte der Diskussionsrunde mit Rainer Wendt. Hochaktuell und von TV-Auftritten zum aktuellen Tagesthema, nämlich der Festnahme des IS-Verdächtigen Dschaber al-Bakr in Leipzig unterbrochen, waren seine Statements zu diesen und anderen sicherheitsrelevanten Themenbereichen. Seine öffentlichen „Klartext-Ansagen“ so die Einschätzung der Konferenzteilnehmer, kommen nicht nur in der Polizei, sondern auch in der Bevölkerung gut an. Schwer haben es dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften, um im Bereich der Altersversorgung Neiddiskussionen ad absurdum zu führen. Insbesondere der Freiburger Prof. Bernd Raffelhüschen tut sich in dieser Hinsicht immer wieder hervor. Seine stereotyp wiederholten, angeblich wissenschaftlichen Erkenntnisse erweisen sich dabei regelmäßig als kläglich recherchierte Halbwahrheiten, Verdrehungen oder gar als glatte Falschinformationen. Nur gut, dass in der Politik seine „Botschaften“ inzwischen als nicht seriös wahrgenommen werden.
Dieses Jahr finden die zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden statt. In der „Königsteiner Vereinbarung“ wurde festgelegt, dass in der Landeshauptstadt jenes Bundeslandes diese stattfinden, die den Vorsitz im Bundesrat inne hat, also 2016 Sachsen. Die Veranstaltungen begannen am 01.10. und enden am 03.10.2016. Grund für uns als DPolG Sachsen, die im Einsatz befindlichen Kolleginnen und Kollegen wieder tatkräftig zu unterstützen und ihnen den Einsatz ein wenig angenehmer und abwechslungsreicher zu gestalten. Auch die Bundesleitung „Junge Polizei „, welche jedes Jahr die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit begleitet, entsandte Mitglieder zur Einsatz-und Mitgliederbetreuung nach Dresden. Somit begann für uns als Mitglieder der DPolG Sachsen nicht erst der Betreuungseinsatz am 01.10.2016, sondern bereits am 28.09.2016 mit dem Bekleben der Energy-Drink-Dosen eines Kooperationspartners. Am 01.10.2016 begann dann der reine Betreuungseinsatz mit unserem Einsatzfahrzeug für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen, um diese mit Wienern, Kaffee/Tee, Süssigkeiten und kleinen Werbegeschenken zu versorgen. In vielen Gesprächen konnte man merken, dass sich die Einsatzkräfte über diese Annehmlichkeiten sehr freuten, da sie ja fast 8 Stunden am gleichen Ort ausharren mussten und die Versorgung größtenteils über „Verpflegungsbeutel“ erfolgte. Da taten ein heißer Kaffee, Cappuccino oder Tee sowie warme Wiener schon gut. Die ein oder andere Einsatzkraft, welche natürlich eine Familie und vor allem Kinder zu Hause hat, nahm gerne auch ein Malheft für diese mit. Ferner konnten wir den Kolleginnen und Kollegen mitteilen, dass am Mittwoch der Landtag endlich das Gesetz zur Beseitigung der Unteralimentation (Wegfall des damaligen Weihnachtsgeldes) entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts beschlossen hat und die Nachzahlungen noch dieses Jahr erfolgen sollen. Was uns wunderte, dass viele Einsatzkräfte dachten, dass wir die Mitgliederbetreuung als Dienstzeit geschrieben bekommen bzw. im Dienst sind. Hier erläuterten wir, dass wir alle selbst Beamte/Angestellte oder Pensionäre sind und dies ausschließlich in unserer Freizeit machen. Der Respekt galt demzufolge uns, was sich auch bei der Mitgliedergewinnung auszeichnen wird. Einen ausführlicheren Bericht könnt Ihr im nächsten Polizeispiegel nachlesen und Bilder findet Ihr bereits in der Galerie auf Facebook. Peter Krebs Landesbeauftragter Neue Medien
Werte Mitglieder, am 28.09.2016 fand im sächsischen Landtag die Plenarsitzung statt, wo unter anderem auch das Gesetz zur Neuregelung der Beamtenbesoldung behandelt wurde. Dabei ging es um die festgestellte Unteralimentation durch die Abschaffung des Weihnachtsgeldes. Nun ist das Gesetz endlich beschlossen !!! Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag , Herr Albrecht Pallas, kommentierte dies wie folgt: „Ohne Gegenstimmen wurde das Gesetz zur Umsetzung des BVerfG-Urteil zur Beamtenbesoldung angenommen. Die Beamten und Richter erhalten Ihre Nachzahlung des Weihnachtsgeldes Ende November. Die Anpassung der Besoldung um +2,61% erfolgt mit Wirkung ab 1.7.2016 zum Ende Dezember. Danke an die Beschäftigten und die Gewerkschaften, die mit ihrem lang…jährigen Druck die Entscheidung des BVerfG erst möglich gemacht haben.“ Lange genug hat es gedauert !!! Peter Krebs Landesbeauftragter Neue Medien