Gericht: Polizei hätte Neonazi-Aufmarsch in Dresden ermöglichen müssen
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Donnerstag gegen die Polizeiführung entschieden
Dresden (dapd-lsc). Knapp ein Jahr nach der Blockade eines Neonazi-Aufmarschs in Dresden hat die Polizeiführung vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Wie das Verwaltungsgericht Dresden in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, hätten die Beamten den Aufmarsch am 13. Februar 2010 ermöglichen müssen. Die Polizei habe es rechtswidrig unterlassen, durch Einsatz geeigneter Mittel den Aufzug zu gewährleisten, hieß es. Geklagt hatte die Junge Landsmannschaft Ost (JLO), die seit Jahren am 13. Februar den Neonazi-Aufmarsch organisiert.
Der sogenannte Trauermarsch der Rechtsextremisten war im vorigen Jahr erstmals verhindert worden. Mehrere tausend Menschen hatten sich dem genehmigten Aufmarsch am Jahrestag der Zerstörung der Stadt durch alliierte Bombenangriffe kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs entgegengestellt. Dazu aufgerufen hatte ein breites Bündnis. Die Polizei hatte den Neonazis den Marsch verwehrt und zur Begründung auf die Blockaden entlang der geplanten Marschroute verwiesen. Eine Demonstration hätte zu unvertretbaren Gefahren geführt, hieß es.
Die Polizeidirektion Dresden erklärte, sie warte nun die Urteilsbegründung ab. Zugleich kündigte sie an, die Vorbereitungen zum bevorstehenden Polizeieinsatz würden fortgesetzt. Auch in diesem Jahr sind im Zusammenhang mit dem Jahrestag der Zerstörung Dresdens wieder Aktionen der Neonazis und Proteste geplant.
dapd