Kritik an Gerichtsurteil Polizei-Kontrollen wegen Haut- oder Haarfarbe erlaubt

Von Andrea Dernbach

Anlass für diese Feststellung war eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, die sich nach Kriterien für jene verdachtsunabhängigen Kontrollen erkundigt hatte, zu denen die… –

Bunter als die Polizei erlaubt: Darf die Polizei von Menschen allein ihrer Hautfarbe wegen den Pass fordern und ihr Gepäck kontrollieren? Sie darf, meint das Koblenzer Verwaltungsgericht.

Das Gericht wies in dieser Woche die Klage eines schwarzen Deutschen ab, der im Zug in eine solche Kontrolle geraten war. Der Bundespolizist, der seine Papiere verlangte, hatte angegeben, er spreche Personen an, von denen er annehme, dass sie Ausländer seien. Dabei spiele auch die Hautfarbe eine Rolle. Mit seiner Klage hatte der Zugreisende dies als rechtswidrig feststellen lassen wollen.

Die Bundesregierung hatte dies 2011 ähnlich gesehen. „Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im Bundespolizeigesetz sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.

http://www.tagesspiegel.de/politik/kritik-an-gerichtsurteil-polizei-kontrollen-wegen-haut-oder-haarfarbe-erlaubt/6454600.html

Im Archiv stöbern