Mit der Gehaltsanpassung ab dem Monat Juli (rückwirkend zum 01. März 15) änderen sich ebenfalls die Beiträge für die Mitglieder der DPolG Sachsen.

Die Höhe der Beiträge richten sich nach wie vor nach der Gehaltsstufe. Der genaue Betrag kann aus der Tabelle entnommen werden. Die Tabellen sind hier einzusehen.

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