Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, begrüßt den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes zur polizeilichen Kontrolle eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäters.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag eines aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Sexualstraftäters im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen. Dieser hatte die Einstellung der polizeilichen Kontrollmaßnahmen verlangt.

Wendt: „Der Richterspruch ist ein Beleg für die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen bei Straftätern, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden und natürlich ein deutliches Signal an die Bevölkerung, dass deren berechtigte Erwartungen an Schutzmaßnahmen seitens der Polizei auch von der Justiz ernst genommen werden.

Dennoch kann dieser Zustand, durch den ein 100%iger Schutz vor Rückfalltätern nicht gewährleistet werden kann, nicht befriedigen. Da es sich bei den in Rede stehenden Tätern um Personen handelt, bei denen Gutachten belegen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten begehen werden, stellt allein deren sichere Unterbringung den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung sicher, und der ist nun einmal vorrangig.

Daher muss der (Bundes-)Gesetzgeber nun unverzüglich das Gesetz zur Sicherungsunterbringung von psychisch gestörten Gewaltverbrechern auf den Weg bringen.“

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