Tausende sächsische Beamte können nach Leipziger Urteil auf mehr Geld pochen
Armin Görtz

Leipzig. Dem Freistaat Sachsen drohen hohe finanzielle Forderungen seiner Beamten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Donnerstag einem Abteilungsleiter der Polizei und einer Stellvertretenden Gymnasiumsleiterin die nachträgliche Zahlung einer Zulage zugebilligt. Sie waren auf einem Dienstposten der Besoldungsstufe A 15 über längere Zeit nur nach A 14 bezahlt worden.

Günter Steinbrecht, Chef des sächsischen Beamtenbundes, sagte der LVZ, dass fast die Hälfte der 33.500 sächsischen Beamten auf Dienstposten sitzen, die über ihrer Besoldungsstufe liegen. Oft würden sie viele Jahre warten, bis sie die für ihre Position vorgesehene Gehaltsstufe erreichen. Die Leipziger Richter entschieden nun, dass einem Beamten, dem ein höherwertiges Amtes vertretungsweise übertragen wurde, nach 18 Monaten eine Zulage zustehe. Das gelte auch, wenn der Dienstherr erklärt habe, er wolle die Aufgaben zeitlich unbeschränkt, „endgültig“ oder „auf Dauer“ übertragen.

Die Zulage soll die Differenz zur nächsthöheren Gehaltsgruppe ausgleichen. Das können mehr als 500 Euro im Monat sein, in manchen Fällen auch nur 25.

Die stellvertretende Gymnasiumsleiterin war erst nach neun Jahren in die zum Amt gehörende Besoldungsgruppe A 15 befördert worden. Nun erhält sie zum Ausgleich eine nachträgliche Gehaltszulage von rund 11.000 Euro.

Das sächsische Finanzministerium wollte sich vor dem Vorliegen eines schriftlichen Urteils nicht äußern, dämpfte jedoch die Erwartungen. Zulagen könnten jeweils nur nach einer Einzelfallprüfung gezahlt werden, hieß es.

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