Der Landesverband Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt ausdrücklich das jetzt ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem eine ausländische EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis oder bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist automatisch nicht gilt.
Nach Ansicht des stellvertretenden DPolG-Landesvorsitzenden Michael Hinrichsen wird durch dieses Urteil endlich das „Schlupfloch“ des Führerscheintourismus für Verkehrsrowdys geschlossen. In den vergangenen Jahren ließ sich der erzieherische Ansatz des deutschen Rechts relativ unkompliziert umgehen. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis machten viele ganz einfach im benachbarten EU-Ausland noch einmal den Führerschein. Deutsche Polizei- und Führerscheinbehörden konnten in der Praxis faktisch kaum überprüfen, ob tatsächlich ein ausländischer Wohnsitz begründet oder lediglich nur pro forma angemeldet wurde.
Die Entscheidung der „automatischen Nichtgültigkeit“, bei Erteilung während einer noch laufenden (deutschen) Sperrfrist kann im Regelfall künftig schon zum Zeitpunkt der Kontrolle überprüft werden. Die DPolG sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit.

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