Mit Schreiben des SMI vom 6. August 2012, Az.: 15-P 1534-20/4-35699 zeigt unser Dienstherr sein wahres Gesicht.
Er plant, beim sächs. Besoldungsgesetz in Form einer Verordnungsermächtigung für die Staatsregierung, zur näheren Ausgestaltung von Zulagen für besondere Erschwernisse bei Schichtdienstbeamten, folgende weitere widerliche Eingriffe:
1.) Kürzung des Zeitraumes der Nachtarbeit um 3 Stunden,
jetzt von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr,
neu von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
2.) Deckelung des Zuschlages für geleistete Nachtstunden auf gesamt 100 €.
3.) Um keine Fehlanreize zu setzen, soll der Übertrag auf max. 120 Nachtstunden begrenzt werden.
4.) Der Nachweis wird nicht mehr transparent und für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar.
5.) Der Verwaltungsaufwand erhöht sich signifikant.
Nach der lang erwarteten Erhöhung der Zuschläge zu ungünstigen Zeiten vom´1. November 2011, siehe Sächs GVBl. S. 594, war es nach Jahren gelungen, der schweren Schichtarbeit Rechnung zu tragen.
„Wir betrachten diese angedachte Regelung als Bestrafung unserer im gesundheitsschädlichen Wechselschichtdienst arbeitenden Beamten, die an Sonn- und Feiertagen, sowie zu Weihnachten und zur Nachtzeit, für die Sicherheit im Freistaat ihren Dienst verrichten!“
Mit der neuen Verordnungsermächtigung im zukünftigen sächs. Besoldungsgesetz wird unseren Beamten vollstens ins Gesicht geschlagen und dem unüberlegten Sparwahn des Freistaates Sachsen der „I-Punkt“ aufgesetzt.
Wahrscheinlich ist es der Staatsregierung bis heute nicht bewusst, dass Einspareffekte nicht durch höheren Verwaltungsaufwand und den dadurch demotivierten Beamten zu erzielen sind “, so der Landesvorsitzende.