Forscher plädiert für dienstliche Erkennungspflicht für Polizisten
CDU strikt dagegen – Grüne, SPD und Linke wollen die Namenschilder
Dresden (ddp-lsc). Der Berliner Rechtswissenschaftler Hartmut Aden sieht keine Bedenken gegen die Einführung einer dienstlichen Erkennungspflicht für Polizisten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung könne dazu beitragen, dass Polizeibeamte „von unprofessionellem oder gar unrechtmäßigem Handeln“ abgehalten werden, sagte Aden am Donnerstag bei einer Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Grünen. Sollte es dennoch zu einem Fehlverhalten kommen, müssten Polizisten damit rechnen, dass dies entdeckt und geahndet werde.
Eine gesetzliche Regelung zur Polizeikennzeichnung hat nach Ansicht von Aden auch Auswirkungen auf das Ansehen der Beamten. So sei das Tragen von Namensschildern im Dienst ein Ausdruck von Wertschätzung des Gegenübers und von Serviceorientierung. Es gebe keinen Grund, „die Polizei von modernen Transparenzstandards völlig auszunehmen“, sagte Aden.
Freiwillige Regelungen oder Dienstanweisungen zur Diensterkennung lehnt der Rechtswissenschaftler ab. Nur eine gesetzliche Lösung schaffe eine klare Rechtsgrundlage und führe zu einer demokratischen Legitimation der Kennzeichnung.
Die von Kritikern angeführten Bedenken gegen eine Erkennungspflicht hält Aden für unbegründet. Gefährdungen von Polizisten oder ihres privaten Umfelds durch Racheakte seien infolge einer gesetzlichen Regelung ausgeschlossen, sagte Aden.
Der Gesetzentwurf der Grünen sieht vor, dass Polizisten generell Schilder mit Namen und Dienstgrad tragen sollen und sich auf Verlangen ausweisen müssen. Im Großeinsatz soll das Namensschild durch ein individualisierbares Kennzeichen ersetzt werden können. Während SPD und Linke das Vorhaben unterstützen, lehnt die CDU den Entwurf strikt ab.
ddp