Schurig kündigt im Landtag Bericht an – Opposition zeigt sich vorerst zufrieden
Dresden (dapd-lsc). Ein Bericht des sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig soll über die Handydaten-Affäre aufklären. Schurig kündigte den Bericht am Freitag in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtags an, der sich mit der Ausspähung von einer Million Handydaten bei teils gewalttätigen Protesten gegen Neonazis am 19. Februar in Dresden beschäftigte. Koalition und Opposition begrüßten den Entschluss. Außerdem soll Schurig künftig informiert werden, wenn viele unverdächtige Personen von einer Erfassung ihrer Handydaten betroffen sein könnten, wie Justizminister Jürgen Martens (FDP) auf dapd-Anfrage sagte.
Der Bericht soll dem Landtag bis zum 10. September vorliegen und über die Überwachungsmaßnahmen am 19. Februar informieren. Die Opposition aus Linkspartei, SPD und Grünen hatte die Sondersitzung beantragt, um die Rolle der Justiz in der Affäre zu beleuchten.
Opposition fordert weiter Aufklärung
Der Linke-Rechtsexperte Klaus Bartl erklärte, die Sondersitzung habe Sinn und Zweck erfüllt. Schurig müsse auch klären, inwieweit die Überwachung von Abgeordneten, Rechtsanwälten und Journalisten in Kauf genommen worden sei. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, zeigte sich mit Schurigs Ankündigung zufrieden. Er bekräftigte aber seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit einzelner Überwachungsmethoden.
CDU-Rechtsexperte Marko Schiemann erwartet von dem Bericht „eine klare und zusammenfassende datenschutzrechtliche Bewertung der Vorgänge“. Der innenpolitische Sprecher der FDP, Benjamin Karabinski, sagte, der Bericht könne für mehr Transparenz dienen. Innen- und Justizministerium hätten bisher aber bereits vorbildliche Aufklärungsarbeit geleistet.
Justizminister Martens erklärte außerdem am Rande der Ausschusssitzung, Schurig werde sich künftig ein eigenes Bild im Fall von groß angelegten Handydatenerfassungen mit vielen Unbeteiligten machen können. Die zuständige Staatsanwaltschaft müsse den Datenschutzbeauftragten in solchen Fällen künftig informieren.
Datenschutzbeauftragter will Polizei mehr beraten
Nach Auskunft von Schurigs Sprecher Andreas Schneider erhält die Behörde damit zwar nicht mehr Befugnisse. Schurig könne aber beratend eingreifen, um Fehler bei den Polizeiermittlungen zu vermeiden und den Datenschutz zu gewährleisten. Solche Beratungen seien beispielsweise bei der Fahndung nach Sexualstraftätern gängige Praxis.
Bei den Demonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar in Dresden war es am Rande zu Gewalttaten gegen Polizisten gekommen. Ins Visier der Ermittler gerieten bei der Handydaten-Erfassung auch Blockierer, friedliche Demonstranten, Anwohner, Politiker und Journalisten. Die umstrittene Aktion löste eine bundesweite Debatte über die Zulässigkeit solcher massenhaften Datenabfragen aus. Als erste Konsequenz war Dresdens Polizeipräsident Dieter Hanitsch am Montag versetzt worden.
dapd