Nr. 30 Berlin, 29. Juli 2010

I n h a l t :

Verfassungsgericht bestätigt dbb-Auffassung: Steuerliche Behandlung häuslicher Arbeitszimmer von Lehrern muss neu geregelt
werden+++
dbb tarifunion unterbricht Tarifverhandlungen beim Nahverkehr
Bayern: Arbeitgeberangebot unzureichend+++
Beschäftigtenstatistik im öffentlichen Dienst: Mehr Erzieher und
BA-Beschäftigte, weniger Bundesbedienstete+++

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

BBW fordert Optimierung der Dienstrechtsreform
Verbesserungen insbesondere beim LPVG erwünscht+++
Rückkehr zur 40-Stunden-Woche im Jahr 2011:
tbb hakt nun nach bei der Altersteilzeit+++
Steuer-CDs treiben viele Steuersünder zur Aufgabe–
DSTG-Chef Ondracek: Bereits 25.000 Selbstanzeigen
zur Jahresmitte+++
komba gewerkschaft im Einsatz für Feuerwehr und
Rettungsdienst: Rahmenbedingungen für das Personal
müssen stimmen! +++

Namen und Nachrichten +++

Verfassungsgericht bestätigt dbb-Auffassung: Steuerliche Behandlung
häuslicher Arbeitszimmer von Lehrern muss neu geregelt werden

(dbb) Der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ist nach einer am 29. Juli 2010 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Der dbb war gegen das Steueränderungsgesetz 2007 in zahlreichen Gerichtsverfahren vorgegangen. Nunmehr muss das Gesetz rückwirkend ab 2007 den Vorgaben des Gerichts entsprechend neu geregelt werden.

dbb-Vize Dieter Ondracek begrüßte den
Karlsruher Richterspruch: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Beschluss die durch den dbb von Anfang an geäußerte Kritik an der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern im Steueränderungsgesetz 2007.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, schnell eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die dem bis 2006 geltenden Rechtsstand entsprechen könnte.“ Hintergrund der Entscheidung ist die ab 2007 wirksame Beschränkung der Abziehbarkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Hiervon waren insbesondere Lehrerinnen und Lehrer betroffen, denen regelmäßig von den Schulen keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um den Unterricht vor- und nachzubereiten bzw. schriftliche Arbeiten zu korrigieren. Lehrer erledigen diese Aufgaben üblicherweise in ihren häuslichen Arbeitszimmern.
„Dies ist ein klarer Verstoß gegen das das Steuerrecht prägende objektive Nettoprinzip. Danach müssen beruflich veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich berücksichtig werden“, erläuterte Ondracek. Es könne nicht angehen, dass Lehrerinnen und Lehrern auf der einen Seite keine geeigneten Arbeitsplätze von ihren Arbeitgebern und Dienstherrn erhielten, andererseits aber die ihnen entstehenden Kosten noch nicht einmal teilweise steuermindernd in Ansatz bringen könnten.
(01/30/10)

dbb tarifunion unterbricht Tarifverhandlungen beim Nahverkehr Bayern:
Arbeitgeberangebot unzureichend

(dbb) In der dritten Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag für die Beschäftigten im bayerischen Nahverkehr (TV-N Bayern) am 26. Juli 2010 in München hat der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV Bayern) ein inakzeptables Angebot vorgelegt. Entgegen den Erwartungen beinhaltet es ausschließlich eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in drei Stufen und eine Einmalzahlung (Laufzeit: 24 Monate). Zu den Mantelforderungen der Gewerkschaften wurde arbeitgeberseitig kein Angebot vorgelegt. „Das ist vollkommen unzureichend!“ äußerte sich Thomas Gelling, Verhandlungsführer und Stellvertretender Vorsitzender der dbb tarifunion, nach Unterbrechung der Gespräche.

„Unsere wichtigste Forderung nach Verbesserungen bei der Umsetzung der Wochenarbeitszeit und der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen wurde einfach ignoriert.“
Termine für weitere Verhandlungen wurden nicht vereinbart. „Die Arbeitgeber haben nun 14 Tage Zeit, ihre Position zu überdenken und das Angebot in den entscheidenden Mantelforderungen nachzubessern. Sollte es innerhalb dieser Zeitspanne zu keiner Bewegung auf der Arbeitgeberseite kommen, werden wir Maßnahmen in den Betrieben ergreifen, um unseren Forderungen intensiv Nachdruck zu verleihen“, warnte Gelling.
(02/30/10)

Beschäftigtenstatistik im öffentlichen Dienst: Mehr Erzieher und BA-Beschäftigte, weniger Bundesbedienstete

(dbb) Erstmalig seit 1991 ist das Personal im öffentlichen Dienst zum Stichtag 30. Juni 2009 leicht angestiegen und zwar um 0,9 Prozent oder 42 500 Personen. Wie das Statistische Bundesamt am 22. Juli 2010 mitteilte, profitierten davon insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, die Bundesagentur für Arbeit und die Hochschulen. Allerdings geht dieser Anstieg vor allem auf eine Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse (35 300 Personen) zurück. Im Bundesbereich setzt sich der Stellenabbau fort.

Zum Stichtag 30. Juni 2010 waren rund 4,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig .Rund 2,7 Millionen davon Angestellte, deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 39 600 Personen (+ 1,5 Prozent) angewachsen ist. 35 300 der Neuzugänge im Angestelltenverhältnis sind allerdings lediglich mit Zeitverträgen beschäftigt, von denen inzwischen 366 300 gezählt werden. Das übrige Personal (in Dauerbeschäftigung oder in Ausbildung) hat nur geringfügig um 4 300 Personen (+ 0,2 Prozent) zugenommen.

Beamte und Richter wurden zum Stichtag rund 1,7 Millionen gezählt, das sind 1 500 Personen oder 0,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der geringfügige Anstieg ist auf Beamte und Beamtinnen in Ausbildung zurück zu führen
(+ 7,1 Prozent), ohne die die Beamtenzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent gesunken wäre. Das Personal im Bereich des Bundes ging insgesamt zurück, was hauptsächlich auf den Stellenabbau in der Bundeswehrverwaltung zurückgeführt werden kann.

Von den 4,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes waren Mitte 2009 rund die Hälfte im Landesbereich – überwiegend im Bildungswesen – tätig. Im kommunalen Bereich arbeiteten 30 Prozent. Weitere 12 Prozent waren im Bundesbereich (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen) beschäftigt und 8 Prozent bei den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit.
(03/30/10)

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

BBW fordert Optimierung der Dienstrechtsreform – Verbesserungen
insbesondere beim LPVG erwünscht

(dbb) Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) hat die Landesregierung aufgefordert notwendige Verbesserungen am Entwurf zum Dienstrechtsreformgesetz (DRG) couragiert anzugehen. „Auch ein gutes Gesetzeswerk kann Schwachstellen enthalten“, erklärte BBW-Chef Volker Stich am 22. Juli 2010 in Stuttgart, wenige Tage vor der ersten Lesung des Dienstrechtsreformgesetz-Entwurfes im Landtag.

Als verbesserungswürdig bezeichnete der BBW-Chef insbesondere die im DRG-Entwurf vorgesehenen massiven Eingriffe in das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG): Die Beschneidung von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretungen sei nicht zeitgemäß und auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 nicht zwingend, stellte Stich klar.

Für den BBW gehören zu einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung auch Personalvertretungen, die gehört werden und Einfluss nehmen können. Die volle Mitbestimmung sei kein „lästiges Gängelband“, sondern ein nützliches Instrument, von dem am Ende Dienststellen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren, so der BBW-Chef weiter. Nicht nachvollziehbar sei für den BBW deshalb auch die Ausweitung des Evokationsrechts auf Dienstvereinbarungen. Dies komme nämlich einem „außerordentlichen Kündigungsrecht“ seitens der Dienststelle gleich und setze das Vertrauen der Beschäftigten in Dienstvereinbarungen leichtfertig aufs Spiel.

Der BBW hat die Landesregierung schon wiederholt aufgefordert sich bei der Änderung des LPVG auf die Maßnahmen zu beschränken, die im Eckpunktepapier zur Dienstrechtsreform vom Dezember 2009 umrissen waren. Damals war nur eine Änderung in der Mitbestimmung beim „Versagen der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit über das 65. Lebensjahr hinaus“ vorgesehen – eine Änderung, die der BBW nach wie vor für sinnvoll und geboten hält.

Die aktuell vorgesehenen massiven Eingriffe in die Beteiligungsrechte lehne der BBW jedoch entschieden ab. Nach Maßgabe des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts, auf das sich die Landesregierung berufe, seien die meisten der vorgesehenen Änderungen im LPVG nämlich nicht erforderlich, sagte Stich und wies darauf hin, dass einige Bundesländer das Grundsatzurteil noch nicht berücksichtigt, acht weitere die Herabstufung von Mitbestimmungstatbeständen höchst unterschiedlich umgesetzt hätten.

Neben Korrekturen am Gesetzentwurf, die auch die Forderung nach Anrechnung von Wechselschichtdienstzeiten bei der gesetzlichen Zurruhesetzung und die Beibehaltung des Landespersonalausschusses (LPA) mit einschlossen, regte der BBW-Vorsitzende als zusätzliche Verbesserung die gesetzliche Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGE-HPR) an, eine Maßnahme, die aus BBW-Sicht längst überfällig ist.
(04/30/10)

Rückkehr zur 40-Stunden-Woche im Jahr 2011: tbb hakt nun nach bei der
Altersteilzeit

(dbb Ab 1. Januar 2011 wird es auch für die Thüringer Beamtinnen und Beamten wieder eine 40-Stunden-Woche geben Die Landesregierung hatte mit dieser Entscheidung der massiven Kritik stattgegeben, mit der der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, ihre ursprünglichen Pläne abgelehnt hatte, die Arbeitszeit nach Ende des Gültigkeitszeitraums der Thüringer Arbeitszeitverordnung um weitere zwei Jahre bis zum 31. Juli 2012 verlängern zu wollen.

Der tbb werde nach diesem Erfolg aber seine Hände nicht in den Schoß legen, heißt es in einer aktuellen Erklärung vom 22. Juli 2010, sondern vielmehr auf die Erfüllung seiner Gesamtforderung zur Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten drängen.

Bei der Neuregelung der Arbeitszeit wurde das Thema Altersteilzeit von der Landesregierung ausgeklammert. Hier werde der tbb nachhaken: „Die Beamtinnen und Beamten anderer Bundesländer kommen in den Genuss einer modifizierten Verlängerung der dort bisher bestehenden Alterszeit. Es gibt keinen Grund, das den Thüringer Beamtinnen und Beamten zu verwehren“, gibt sich Helmut Liebermann entschlossen: „Wir sind keine Dünnbrettbohrer, wir haben einen langen Atem, es gibt bei uns eine Permanent – Wiedervorlage,“ so die Warnung des tbb Chefs
(05/30/10)

Steuer-CDs treiben viele Steuersünder zur Aufgabe– DSTG-Chef Ondracek:
Bereits 25000 Selbstanzeigen zur Jahresmitte

(dbb) Die immer neuen Angebote von Bankdaten deutscher Steuerflüchtlinge haben eine ungeahnte Welle von Selbstanzeigen ausgelöst. „Dieses Jahr ist das CD-Boomjahr“, sagte der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek am 23. Juli 2010 „Welt online“. Bis Mitte des Jahres habe es schon 25 000 Selbstanzeigen gegeben. Früher habe deren Zahl jährlich bei rund 2000 gelegen.

Nach dem Auftauchen der ersten CDs mit vertraulichen Kunden-Daten, vor allem aus Liechtenstein und der Schweiz, seien die Selbstanzeigen in den letzten beiden Jahren bereits auf jeweils 5000 bis 6000 gestiegen.
Nach Schätzungen der DSTG dürften mit Hilfe der Steuer-CDs sowie durch die Bemühungen von Steuerfahndern bislang 1,5 bis zwei Milliarden Euro für die deutschen Steuerkassen hereingeholt worden sein. „Mit mehr Fahndern wäre allerdings ein Vielfaches zu erreichen“, kritisierte Ondracek. „Man könnte sicherlich einen Betrag von zehn Milliarden Euro sicher-
stellen, wenn wir mehr Ermittler hätten.“
Die CD-Angebote aus dem Ausland hätten die Steuerflüchtlinge nachhaltig verunsichert, sie sähen diesen Fluchtweg versperrt, erläuterte der Steuerexperte: „Wenn das Klima so wird, dass es sich nicht mehr lohnt, Geld im Ausland zu verstecken, weil das Risiko zu hoch ist, dann wird eben mancher diesen Weg nicht mehr gehen.“ Dass die deutschen Behörden Steuer-CDs mit Daten von deutschen Steuerflüchtlingen gegebenenfalls mit Millionensummen ankaufen, hält Ondracek für unbedenklich. „Steuerhinterziehung ist ein Offizialdelikt, da besteht Verfolgungszwang.“
(06/30/10)

komba gewerkschaft im Einsatz für Feuerwehr und Rettungsdienst:
Rahmenbedingungen für das Personal müssen stimmen!

(dbb) Die speziellen Probleme, mit denen die Beschäftigten der Feuerwehren in Zeiten knapper öffentlicher Kassen zu kämpfen haben, sind Thema eines Interviews mit dem Vorsitzenden des komba Bundesfachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst, Norbert Brewer. „Sicherheit kann die Feuerwehr, die oftmals auch den Rettungsdienst abdeckt, nur gewährleisten, wenn die Rahmenbedingungen für das Personal stimmen“, sagte Brewer dem komba magazin (Ausgabe Juli/August 2010). Verbesserungsbedarf besteht vor allem bei unzureichenden Besoldungsentwicklungen und Beförderungsmöglichkeiten, ungünstigen Arbeitszeiten sowie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen im Feuerwehrbereich.

Als Beleg, dass sich die genannten Probleme „nur mit einer starken und versierten Interessenvertretung wie der komba“ in den Griff bekommen lassen, verwies der Fachbereichsleiter Brewer auf die von seiner Gewerkschaft bisher errungenen Erfolge; darunter die Festschreibung der Lebensarbeitszeitgrenze für Feuerwehrbeamte, die in vielen Bundesländern bei 60 Jahren bleibt. „In Musterprozessen haben wir zudem durchgesetzt, dass die Kolleginnen und Kollegen, die über die wöchentliche Dienstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus Dienst leisten, dafür einen Freizeitausgleich beziehungsweise einen finanziellen Ausgleich erhalten“, so der komba Feuerwehrspezialist.

Als aktuelle Forderungen der komba gewerkschaft nannte Brewer die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage,

eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen und ein neues Spitzenamt für den mittleren Dienst. „Beim Rettungsdienst kämpfen wir für eine verbesserte Eingruppierung der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter in den Tarifverhandlungen Entgeltordnungen.“

Die Eignung seiner Fachgewerkschaft als Interessenvertreterin für Feuerwehrbedienstete machte Brewer auch an der Einbindung der komba in die institutionellen Strukturen des dbb beamtenbund und tarifunion fest, über die sowohl die Anerkennung als Tarifvertragspartei, als auch eine enge Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb), der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst und den kommunalen Spitzenorganisationen gewährleistet sind. (07/30/10)

Namen und Nachrichten

(dbb) Der dbb ist seit 21. Juli 2010 auf der Kommunikationsplattform Facebook zu erreichen, verfügt dort inzwischen mit http://www.facebook.com/dbb.online über eine eigene Internetadresse und ist so noch leichter für Fans und solche, die es werden wollen, auffindbar. Zum Start können dbb Freunde nicht nur auf den Film „Der öffentliche Dienst. Für alle. Immer. Überall.“ zugreifen. Es warten auch mehrere dbb Fotoalben, tagesaktuelle Nachrichten und Hinweise auf interessierte Besucher.

Ab September bietet der dbb für dbb Personalratsmitglieder persönliche Rechtsberatungstermine seiner Bundesgeschäftsstelle Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin an. Dieses Angebot versteht sich als Ergänzung der bisherigen schriftlichen und telefonischen Beratungen. Zur Auswahl stehen – jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr – folgende Termine: 15.09.2010, 13.10.2010, 8.11. 2010 sowie 15.12.2010. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Kontakt: Frau Sandy Reitzl (dbb beamtenbund und tarifunion, GB 5, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon: 030/40 81-5701, Telefax: 030/40 81-5099, E-Mail: reitzlsa@dbb.de).

In der Nachbetrachtung der Massenpanik bei der Love-Parade, die sich am 24. Juli 2010 in Duisburg ereignete und die bislang 21 Todesopfer forderte, bekannte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt in einem Presseinterview, dass er schon vor gut einem Jahr vor einer Durchführung dieser Großveranstaltung in seiner Heimatstadt gewarnt hatte. Er kenne die Lokalität, sagte Wendt der Westdeutschen Allgemeinen (Ausgabe vom 27. Juli 2010): „Das ist ja auch der Grund, warum ich im vergangenen Jahr, als Duisburg ins Gespräch kam, gesagt habe, ´um Gottes Willen, doch bitte nicht Duisburg, die Stadt ist wirklich nicht geeignet´“. Um ähnliche Unglücksfalle zukünftig zu vermeiden forderte der DPolG-Chef viel stärkere Einflussmöglichkeiten auf solche Veranstaltungen: „Die starke Rolle des Veranstalters, der ja die Genehmigung der Stadt bekam, war eine ganz starke Fehlentscheidung.“

Mit Entschiedenheit hat der Vorsitzende des dbb Landesbundes Nordrhein-Westfalen (dbb nrw), Meinolf Guntermann, Forderungen des Steuerzahlerbundes NRW nach „wirkungsgleichen“ Kürzungen bei den Beamtenpensionen widersprochen. „Hier werden willkürlich einzelne Elemente aus dem Rentenrecht raus gepickt. Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auf das Versorgungsrecht übertragen worden, etwa durch die schrittweise Senkung der Pensionen ab 2003 um 3,25 Prozent“, sagte Guntermann in Düsseldorf dem „Express“ (Ausgabe vom 27. Juli 2010). Der dbb Landeschef reagierte mit seiner Äußerung auf die am selben Tag bekannt gewordenen Inhalte eines Gutachtens, das der Freiburger Professor Bernd Raffelhüschen im Auftrag des Steuerzahlerbundes NRW erarbeitet hatte.

„Wer außerhalb des Arbeitsplatzes arbeitet, darf nicht im Regen stehen gelassen werden“, mit diesen Worten hat Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09) zur Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers bei Lehrern kommentiert, der am 29. Juli 2010 veröffentlicht wurde. Das höchste deutsche Gericht habe der Missachtung häuslicher Berufstätigkeit endlich einen Riegel vorgeschoben, indem es die im Jahr 2007 erfolgte Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt habe.
(08/30/10)

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