Nr. 35 Berlin, 7. September 2011
I n h a l t :
6. dbb Medienkonferenz zum Einfluss der Politik bei den
Öffentlich-Rechtlichen – Heesen: Unabhängige Berichterstattung
unverzichtbar+++
dbb mit neuem Internetauftritt – Meinungen dazu erwünscht+++
dbb: Immer neue Umzugsdebatte verunsichert Beschäftigte+++
dbb: Sinnvolles Berufsbeamtentum nur mit Streikverbot+++
dbb-Vize Ondracek für Finanztransaktionssteuer:
Belastungen der Euro-Krise dämpfen+++
Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht – dbb unterstützt
betroffene Kommunen+++
dbb bundesfrauenvertretung fordert Bekämpfung von Altersarmut
bei Frauen +++
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
Nach der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern – Knecht für
verkleinerten Landtag+++
dbb Hessen: Auch künftig kein Aufruf zum Beamtenstreik+++
dbb hamburg lehnt einseitige Opfer der Beamten weiter ab+++
dbb sachsen-anhalt fordert Neueinstellungen und macht Vorschlag zur
Finanzierung+++
dbb berlin: Zuständigkeiten für Beamten- und Tarifrecht trennen+++
DSTG-Chef sieht Deutschland „in Schieflage“+++
VBB besorgt über Pläne des Verteidigungsministers+++
Namen und Nachrichten +++
6. dbb Medienkonferenz zum Einfluss der Politik bei den
Öffentlich-Rechtlichen – Heesen: Unabhängige Berichterstattung unverzichtbar
(dbb) Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen sieht in der politischen Unabhängigkeit einen wesentlichen Grundsatz für die Arbeit der Medien in Deutschland. „Eine unabhängige Berichterstattung ist für das gesamte öffentliche und politische Leben unverzichtbar“, sagte Heesen zum Auftakt der 6. dbb Medienkonferenz am 1. September 2011 in Berlin. Die Tagung beschäftigte sich mit dem Thema „Medien, Macht und Meinung – Was darf die Politik bei den Öffentlich-Rechtlichen?“
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärke die für eine demokratische Willensbildung notwendige Meinungsvielfalt, zugleich aber auch jene gesellschaftlichen Bereiche, die bei privater Finanzierung „auch schon mal zu kurz kommen“, so der Chef des gewerkschaftlichen Dachverbandes weiter. „Staatsferne des Rundfunks ist richtig, aber gesellschaftliche Kontrolle dennoch erforderlich. Dies gilt gerade da, wo das Programm durch Gebühren finanziert wird.“ Deshalb müsse es in der Debatte darum gehen, „ein wenig mehr Verständigung darüber herbeizuführen, wie eine Beteiligung der Politik und der Gesellschaft insgesamt aussehen könnte und müsste, um freie und unabhängige Berichterstattung mit gesellschaftlicher Kontrolle zu verbinden“.
Heesen erinnerte an den öffentlichen Streit um die Neubesetzung des Chefredakteurspostens beim Zweiten Deutschen Fernsehen im vergangenen Jahr und in Verbindung damit über den politischen Einfluss auf die Medien. Das Urteil zur Klage des Landes Rheinland-Pfalz beim Bundesverfassungsgericht gegen den ZDF-Staatsvertrag wird im nächsten Jahr erwartet. Heesen verwies auf eine Stellungnahme, die der dbb dazu gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz abgegeben hat. Danach sollen der Einfluss der Ministerpräsidenten bei der Berufung von Mitgliedern des Fernsehrates verändert und Mitglieder – wie bereits bei Kirchen und Religionsgemeinschaften üblich – direkt von den jeweiligen gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden. „Damit würde im Fernsehrat faktisch ein überwiegender Teil der Mitglieder ohne Beteiligung der Politik bestimmt. Das wäre gut und vernünftig“, zeigte sich der dbb Chef überzeugt.
Nach Einführungsvorträgen von Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen, und Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wurde das Konferenzthema in einer Podiumsdiskussion vertieft. Auf dem Podium neben Rainer Robra: Martin Heine, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Verfassungs- und Medienrechtler, Tabea Rößner, Medienpolitische Sprecherin Bündnis 90/ Die Grünen, Michael Hanfeld, Leiter des Medienressorts der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, sowie Frank Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb. (Ein ausführlicher Bericht folgt in der Oktober-Ausgabe des „dbb magazin“.)
(01/35/11)
dbb mit neuem Internetauftritt – Meinungen dazu erwünscht
(dbb) Der dbb beamtenbund und tarifunion präsentiert sich seit 6. September 2011 mit einem neuen Internetauftritt. Bundesvorsitzender Peter Heesen begrüßt die Mitglieder und Gäste des dbb: „Erfolgreiche Gewerkschaften brauchen ein modernes Dienstleistungskonzept. Gewerkschaftspolitische Interessenvertretung kombiniert mit Rechtsschutz, relevante Fachinformationen, Weiterbildung und Buchtipps, umfassender Presseservice, Versicherungs- und Shoppingvorteile, Mitgliederbetreuung und Interaktion – all das bieten der dbb, seine Mitgliedsgewerkschaften und Einrichtungen für Mitglieder und Interessierte. All das soll sich auch auf unserem neuen Internetportal wiederfinden“, so Heesen. In den Gesamtauftritt integriert ist – als Teil der dbb-Familie – die Website der dbb tarifunion.
Der dbb Bundesvorsitzende fordert die User auf, ihre Meinung zum Relaunch des Webauftritts zu äußern: „Mehr Infos, mehr Übersichtlichkeit und mehr Service – haben wir unser Ziel erreicht? Über Kommentare, Anregungen und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns unter: mailto:redaktion@dbb.de”
(02/35/11)
dbb: Immer neue Umzugsdebatte verunsichert Beschäftigte
(dbb) Die jüngsten Pläne von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, so viele Mitarbeiter wie möglich aus seinem Ressort von Bonn nach Berlin abziehen zu wollen, sind beim dbb beamtenbund und tarifunion auf Kritik gestoßen. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen sagte dem Bonner „General-Anzeiger“ (Ausgabe vom 6. September 2011): „Eine immer wieder neu angezettelte Umzugsdebatte verunsichert letztlich nur die Beschäftigten in den betroffenen Verwaltungen, was für das Betriebsklima auf die Dauer nicht gut sein kann.“
Heesen forderte de Maizière auf, geltende Gesetze einzuhalten. „Das Berlin/Bonn-Gesetz stellt einen klugen Interessenausgleich dar und hat sich in der Praxis bewährt.“ Wer das ändern wolle, solle im Bundestag einen Antrag stellen, so der dbb Chef.
(03/35/11)
dbb: Sinnvolles Berufsbeamtentum nur mit Streikverbot
(dbb) Der dbb hat seine ablehnende Haltung zum Streikrecht für Beamte bekräftigt. Bundesvorsitzender Peter Heesen sagte am 1. September 2011: „Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht. Nur so sichern wir die flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates.“ Heesen nahm damit Stellung zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel, wonach auch verbeamtete Lehrer streiken dürfen.
Geklagt hatten zwei Lehrer von Kasseler Schulen, die sich im November 2009 an einem Streik beteiligt hatten und deshalb für drei Stunden dem Dienst ferngebelieben waren. Das zog eine schriftliche Missbilligung vom jeweils zuständigen Schulleiter wegen Verstoßes gegen die Dienstpflichten nach sich. Das Staatliche Schulamt war der Ansicht, das Streikverbot gehöre zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind. Die klagenden Lehrer beriefen sich dagegen darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier Lehrer, wegen der Teilnahme an Streiks als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet habe. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel folgte ihrer Auffassung (Aktenzeichen 28 K 574/10.KS.D und 28 KI 1208/10KS.D). Das Streikrecht könne auch Beamten zustehen, soweit sie nicht hoheitlich, d. h. im Bereich der Eingriffsverwaltung, der Polizei und der Landesverteidigung tätig seien.
„Für uns ist das eine künstliche Unterscheidung und nicht haltbar“, machte Heesen klar. „Der deutsche Staat ist gut damit gefahren, Beamten Streiks grundsätzlich zu untersagen und so in zentralen Bereichen wie Polizei, Finanzverwaltung und Schule funktionsfähig zu bleiben. Wir wollen jedenfalls nicht, dass Schulen bestreikt werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder.‘ Mit Blick auf die Kasseler Entscheidung fügte er hinzu, andere Richter seien da schon weiter. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte vor wenigen Tagen bestätigt, dass verbeamtete Lehrer nicht streiken dürfen.
Der dbb gehe davon aus, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug aufgehoben wird, weil sie die besondere Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt. „Das Streikverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs.5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze Berufsbeamtentums. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang“, so Heesen weiter. Hieran ändere die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss des zweiten Senates vom 14.10.2004 – 2 BvR1481/04 – festgestellt, dass die Konvention in der deutschen Rechtsordnung im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter der Ebene der Verfassung.
(04/35/11)
dbb-Vize Ondracek für Finanztransaktionssteuer:
Belastungen der Euro-Krise dämpfen
(dbb) Der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Dieter Ondracek hat angeregt, die „Überzinsen“ bei den griechischen Staatsanleihen steuerlich abzuschöpfen und in der EU oder zumindest den Mitgliedstaaten der Währungsunion eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Mit den Einnahmen einer solchen Steuer könnten nach Auffassung des Finanz- und Steuerexperten Belastungen der Euro-Schuldenkrise gedämpft werden.
„Der deutsche Steuerzahler fragt sich zu Recht, warum er zahlen soll und jene, die mit Griechenland-Anleihen bisher gut verdient haben, nicht herangezogen werden“, begründete der dbb Vize am 2. September 2011 gegenüber dem europäischen Nachrichtenportal „EurActiv.de“ seine Forderung nach einer steuerlichen Abschöpfung von „Überzinsen“ bei den griechischen Staatsanleihen. Ondracek sprach sich dafür aus, die privaten Anleger zu beteiligen, damit die Risiken und möglichen Lasten der Euro-Rettung nicht allein beim Staat bleiben. An der Notwendigkeit der finanziellen Hilfe für Griechenland und andere Euroländer mit akuten Refinanzierungsproblemen hegt der Steuer-und Finanzexperte jedoch keinen Zweifel: Im Interesse Europas gebe es keine andere Wahl. Nur müssten die Lasten gerecht verteilt sein: „Die hohen Zinsen, die Griechenland bisher am Kapitalmarkt bezahlen musste, wurden mit dem erhöhten Risiko dieser Kapitalanlagen begründet. Wenn aber die europäische Staatengemeinschaft die Rückzahlung sichert, waren die hohen Zinsen ungerechtfertigt; das war eine ‚Überverzinsung‘, die steuerlich abgeschöpft werden sollte.“
Notwendig sei es auch, die Rolle der Ratingagenturen zu betrachten, die mit ihren Bewertungen die Zinshöhe am Kapitalmarkt bestimmten, erläuterte der dbb Vize. „Bei Staatsanleihen wirkt diese Methode wie ein Perpetuum Mobile der Geldvermehrung, weil die Mitglieder der europäischen Währungsunion nicht bankrottgehen werden.“ Darüber hinaus sei es überfällig, in Europa eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, um hieraus Mittel zu generieren, die zur Finanzierung der von der Krise verursachten Schäden eingesetzt werden könnten. „Das Verursacherprinzip – wer den Schaden angerichtet hat, muss auch für die Beseitigung des Schadens herangezogen werden – ist hier angesagt“, stellte Ondracek klar.
(05/35/11)
Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht – dbb unterstützt betroffene Kommunen
(dbb) Der dbb stärkt Kommunen den Rücken, die jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt haben, weil sie ihre Hartz IV-Empfänger nicht selbst betreuen dürfen. Der Bund hat die Zahl der kommunalen Träger begrenzt, was Städte und Landkreise für „willkürlich und gleichheitswidrig“ halten.
Dazu sagte Ulrich Silberbach, dbb Vize und Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, am 6. September 2011: „Der dbb wird die betroffenen Kommunen unterstützen, denn eine Kommunalisierung der Jobcenter und somit eine effektive Betreuung der Hartz IV-Empfänger ist der bessere Weg. Das haben bereits die bestehenden Optionskommunen seit vielen Jahren bewiesen. Der integrierte Lösungsansatz des Optionsmodells erlaubt mehr Nähe zum örtlichen wie zum wirtschaftlichen Bedarf, bessere Verzahnung mit anderen kommunalen Einrichtungen, größere Kompetenz im sozialen Bereich und damit eine schnellere Umsetzung der Interessen der betroffenen Personen“, so Silberbach weiter. Zudem sei unverständlich, warum die Regierung sich gegen das Eigenengagement der Kommunen stellt, „wo sonst doch die Pflichten oft und gern auf Städte und Kreise umgeschichtet werden“.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke, hatte der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 5. September 2011) bestätigt, dass 14 Landkreise und Städte Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, weil sie die Hartz IV-Empfänger nicht in Eigenregie betreuen können. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen die Kommunen dem Zeitungsbericht zufolge erreichen, doch noch eine Zulassung als so genannte Optionskommune zu erhalten. Henneke bezeichnete dies als „verfassungsrechtlich ohne weiteres möglich‘ und sieht damit die Chance verbunden, die Angebote für die Hartz IV-Empfänger noch stärker „mit kommunalen Bereichen wie Kinderbetreuung, Wirtschaftsförderung oder sozialen Diensten zu verzahnen“.
Bundestag und Bundesrat hatten 2010 beschlossen, dass sich 41 Kommunen zusätzlich – also insgesamt 110 – in Eigenregie um die Hartz-IV-Empfänger kümmern dürfen und dabei nicht mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jobcentern kooperieren müssen. Bislang lag die Zahl dieser Optionskommunen bei 69. 32 Kommunen erhielten aber keinen Zuschlag, obwohl sie dafür als geeignet eingestuft wurden. Die Nichtzulassung habe „in den betroffenen Kommunen für erhebliche Unruhe gesorgt“, sagte Henneke. Nach seinen Angaben sind sie aber bereit, ihre Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen, wenn die Bundesregierung einlenke.
(06/35/11)
dbb bundesfrauenvertretung fordert Bekämpfung von Altersarmut bei Frauen
(dbb) „Pflege im Alter birgt ein doppeltes Armutsrisiko für Frauen.“ Das stellte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 31. August 2011 in Berlin am Rande eines Kongresses zum Thema Demographie fest. Zum einen seien Frauen aufgrund einer längeren Lebensdauer öfter von hohen Pflegekosten betroffen. Zum anderen erwirtschafteten sie niedrigere Renten und Pensionen, da sie häufiger als Männer familiäre Auszeiten nähmen und in Teilzeit arbeiteten, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen. „Was fehlt, ist ein gerechter finanzieller Ausgleich, der diese enormen gesellschaftlichen Leistungen würdigt. Aktuell liegt die durchschnittliche Altersrente von Frauen bei gerade einmal 528 Euro“, sagte Wildfeuer. Sie fordert deshalb eine verbesserte Anerkennung von Pflegezeiten sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten von Beamten.
Gleichzeitig verwies Wildfeuer auf die prekäre Beschäftigungssituation in Pflegeeinrichtungen im öffentlichen Dienst: „Die kommunalen Einrichtungen leiden an chronischer Unterfinanzierung. Stellenkürzungen, Arbeitsverdichtung und befristete Arbeitsverträge sind die Folge.“ Vor allem Frauen, die die Mehrheit der Beschäftigten in der Pflege stellten, seien durch die zunehmende körperliche aber auch psychische Belastung einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. „Viele Pflegende werden selbst frühzeitig zum Pflegefall. Diese Entwicklung muss gestoppt werden“, sagte Wildfeuer. Aber auch angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels im Pflegesektor müsse mit Präventionsprogrammen darauf hingearbeitet werden, gut geschulte Mitarbeiterinnen möglichst lange fit und damit im Erwerbsleben zu halten. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen werde weiter steigen: „Bereits 2050 rechnen die Experten mit 4,5 Millionen“, so die Vorsitzende.
(07/35/11)
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
Nach der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern – Knecht für verkleinerten
Landtag
(dbb) Der dbb mecklenburg-vorpommern hat den am 4. September 2011 wieder- und neu gewählten demokratischen Mitgliedern des Landtages gratuliert. dbb-Landesvorsitzender Dietmar Knecht erklärte: „Wir verbinden mit der neuen Landtagszusammensetzung auch die Hoffnung, dass der dbb m-v als Spitzenverband des öffentlichen Dienstes die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Parlament im Sinne der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie der privatisierten Dienstleistungsbereiche und damit auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Landes fortsetzen kann.“
Knecht weiter: „Dazu gehört als eine der ersten Maßnahmen die zügige Übertragung des Tarifergebnisses aus dem Frühjahr 2011 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen. Immerhin haben uns das alle jetzt im Landtag vertretenen demokratischen Parteien versprochen.“
Zudem erwarte der dbb m-v auch die Fortsetzung der im letzten Jahr begonnen Debatte um die Verkleinerung des Parlaments. „Es kann nicht sein, dass seit der Wende über 100 000 Stellen im öffentlichen Dienst abgebaut wurden und auf der ‚Arbeitgeberseite‘ – im Parlament – nichts passiert“, so Knecht.
(08/35/11)
dbb Hessen: Auch künftig kein Aufruf zum Beamtenstreik
(dbb) „Der dbb Hessen wird auch künftig weder beamtete Lehrkräfte noch andere Beamtengruppen zum Streik aufrufen.“ Mit dieser Feststellung reagierte der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Walter Spieß, auf das Urteil der Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Kassel, das beamteten Lehrkräften ein Streikrecht zubilligt.
Der dbb Hessen vertrete dagegen nach wie vor die Rechtsauffassung, dass Streiks von Beamtinnen und Beamten auch außerhalb der Eingriffsverwaltung wie Polizei und Landesverteidigung rechtswidrig sind, stellte Spieß am 2. September 2011 klar.
Dabei stütze sich der dbb Landesbund auf die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit, die Streiks als unvereinbar mit dem deutschen Beamtenverhältnis ansieht. Die im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien des deutschen Beamtenrechts schließen unabhängig von der ausgeübten Funktion ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte aus. Im Gegenzug garantieren sie den Anspruch auf amtsangemessene Alimentation und Fürsorge und gewähren einen nachhaltigen Schutz vor Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Rechte und Pflichten dieses besonderen Rechts- und Treueverhältnisses korrespondieren miteinander und können nicht einseitig und beliebig zur Disposition gestellt werden, so Spieß.
(09/35/11)
dbb hamburg lehnt einseitige Opfer der Beamten weiter ab
(dbb) Am 31. August 2011 hat im Unterausschuss Personalwirtschaft des Haushaltsausschusses der Hamburger Bürgerschaft eine Anhörung zum Entwurf eines Artikelgesetzes stattgefunden. Wie der dbb hamburg am 7. September 2011 mitteilte, sollen mit dem Gesetz auf der einen Seite die Sonderzuwendungen für Beamte und Versorgungsempfänger stark gekürzt, zum Teil ganz gestrichen werden. Zum anderen soll der verbleibende Rest ab 2012 in die Grundgehälter eingearbeitet werden, die zugleich – mit Abstrichen – entsprechend dem Tarifabschluss zwischen TdL und Gewerkschaften erhöht werden sollten. Der dbb hamburg war durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden Hans-Georg Opitz vertreten.
Er erinnerte daran, dass noch bei Vorstellung der Konsolidierungsmaßnahmen im November 2009 vom damaligen Bürgermeister Ole von Beust betont worden war, dass es keine weiteren Sonderopfer der Beamten geben werde. Das Konsolidierungsprogramm vom September 2010 sah dann dagegen vor, dass 100 Millionen Euro jährlich durch drastische Kürzung bzw. Streichung der Sonderzuwendungen erbracht werden sollten. „Das empfanden die betroffenen Beschäftigten und Versorgungsempfänger als eklatanten Vertrauensbruch, durch den der Dienstherr das Treueverhältnis nachhaltig beschädigt hat“, erklärte der dbb hamburg.
Wenn der nun SPD-geführte Senat behaupte, diese Kürzung – wenn auch in abgemilderter Form – aus haushaltspolitischen Zwängen umsetzen zu müssen, mache er sich dieses Handeln zu Eigen, kritisierte der dbb Landesbund. Man könne zwar mit der eingeschränkten Umsetzung des Tarifergebnisses (keine Einmalzahlung, kein Sockelbetrag) leben angesichts der Zusage des Bürgermeisters, sich für die Übernahme künftiger Tarifergebnisse einzusetzen. Werde die Kürzung der Sonderzuwendungen allerdings wie vorgesehen beschlossen, sei dies ein „einseitiges Diktat des Gesetzgebers“.
(10/35/11)
dbb sachsen-anhalt fordert Neueinstellungen und macht Vorschlag zur
Finanzierung
(dbb) Von 2012 bis 2015 nimmt Sachsen-Anhalt rund 900 Millionen Euro mehr an Steuern ein als geplant. Mit dem Geld sollen unter anderem der Pensionsfonds bereits ab 2012 wieder um 20 Millionen Euro jährlich aufgestockt und die Einstellungskorridore für den Nachwuchs in der Landesverwaltung von 350 Neueinstellungen auf 550 pro Jahr erhöht werden.
Dazu erklärte der Vorsitzende des Beamtenbundes Sachsen-Anhalt, Maik Wagner, am 31. August 2011: „Ich begrüße, dass die Landesregierung mit den Mehreinnahmen auch die Vorsorgeelemente stärken will. In den nächsten Jahren ist von einem starken Anstieg der Beamtenversorgungsausgaben auszugehen. Vorausschauende Finanzpolitik bedeutet, bereits heute für diese von den Beamtinnen und Beamten erworbenen kommenden Ansprüche Vorsorge zu treffen. 200 Neueinstellungen mehr als geplant sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Selbst die vor der Wahl von CDU und SPD versprochenen 800 Neueinstellungen jährlich reichen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Landesverwaltung nicht aus. Wir brauchen nicht nur mehr Lehrer und Polizisten, auch die allgemeine Verwaltung und die Fachverwaltungen sind ausgeblutet und überaltert. 100 Betriebsprüfer und Steuerfahnder mehr für die Prüfung von Gewerbebetrieben in Sachsen-Anhalt könnten ohne weiteres 50 Millionen Euro mehr in die Staatskasse spülen, Geld zur Finanzierung weiterer Neueinstellungen.“
(11/35/11)
dbb berlin: Zuständigkeiten für Beamten- und Tarifrecht trennen
(dbb) Die Zuständigkeiten für das allgemeine Beamtenrecht und für das Tarifrecht müssen getrennt sein. Das forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, am 2. September 2011 in einer Grundsatzrede zur aktuellen Entwicklung des Beamten- und Tarifrechts auf dem 22. Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG), Landesverband Berlin.
In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Zuständigkeit für das allgemeine Beamtenrecht und für das Laufbahnrecht dem Referat I D zugeordnet. Dieses Referat ist hauptsächlich zuständig für das Tarifrecht, die Versorgung der Arbeitnehmer, das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. In der Aufgabenbeschreibung des Tarifreferats des Senats wird dann nur ausgesagt, dass „das Referat außerdem für allgemeines Beamtenrecht und für das Laufbahnrecht“ zuständig ist.
Diese Unterordnung der Zuständigkeiten für das Statusrecht und das Laufbahnrecht der Landesbeamtinnen und Landesbeamten unter denen für das Tarifrecht führte seit ihrer Umsetzung ab Jahresanfang 2010 zu einer erheblichen Vernachlässigung der Rechtsgestaltung des Beamtenrechts, kritisierte Jetschmann. „Wichtige Einzelfragen des Beamtenrechts sind seit Jahren nicht gelöst. Das neue Laufbahnrecht tritt erst nach mehrjährigen Vorbereitungen am 1. Juni 2012 vollständig in Kraft. Die zum Laufbahngesetz zu erlassenden Rechtsverordnungen und neuen Laufbahnverordnungen liegen noch nicht einmal in Entwürfen vor. Die wichtigen Regelungen zur landesweiten Personalentwicklung sind lediglich in einem unverbindlichen ‚Leitfaden‘ verwaltungsintern veröffentlicht worden.“
Überboten werde diese Entwicklung noch durch die Anwendung tarifrechtlicher Regelungen im Beamtenbereich. „Der dbb berlin fordert die Herauslösung der Zuständigkeiten für das Statusrecht und das Laufbahnrecht aus dem Tarifreferat des Senats“, so Jetschmann.
(12/35/11)
DSTG-Chef sieht Deutschland „in Schieflage“
(dbb) Nach Auffassung den Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, ist „Deutschland in eine Schieflage geraten“. Im „Streit der Woche“ (Die Tageszeitung, Ausgabe vom 3./4. September 2011) antwortete Eigenthaler auf die Frage „Sollten Reiche mehr Steuern zahlen?“ mit ja.
Eigenthalers Begründung: „Der Staat ist mit fast zwei Billionen Euro verschuldet. Täglich kommen neue hinzu. Die Kosten der Finanzkrise wurden dem Staat aufgebürdet. Mit der Euro-Rettung sieht es ähnlich aus. Die Schulden und Zinsen erdrücken Deutschland, sie zerstören die politische Handlungsfähigkeit des Staates. Andererseits gibt es einige Leute, die enorm profitiert haben. Unter dem Schutz des Staates konnten sie ihren Reichtum kräftig vermehren. Während die Lasten vom Staat getragen werden, wandern die Gewinne in private Taschen. Das ist sozial ungerecht und verlangt einen solidarischen Lastenausgleich. Deshalb befürworten wir eine Vermögensabgabe für Multimillionäre. Sie sollte einmalig festgesetzt und dann in Raten abgezahlt werden. Die Gelder sollten direkt in einen Fonds fließen und zur Tilgung der Altschulden eingesetzt werden. Somit käme der Lastenausgleich allen zugute.“
(13/35/11)
VBB besorgt über Pläne des Verteidigungsministers
(dbb) Der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) hat Pläne des Bundesverteidigungsministers Thomas de Maizière im Zusammenhang mit der Bundeswehrreform kritisiert. Auf einer Informationsveranstaltung am 26. August 2011 wurde den Verbänden und Gewerkschaften eröffnet, dass die Leitung des Ministeriums plant, im Zuge der Bundeswehrreform mit der Personalabrechnung eine der wesentlichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung abzugeben. Entgegen früherer Aussagen, Aufgabenbereiche weder privatisieren noch „outsourcen“ zu wollen, sei beabsichtigt, u.a. die gesamte Personalabrechnung künftig durch das Bundesministerium des Innern wahrnehmen zu lassen und die Verantwortung für weit über 2 000 Beschäftigte abzuschieben, so der VBB.
„Ohne vorausgehende Analyse hat sich der Verteidigungsminister bei der Bekanntgabe seiner Vorstellungen für eine Bundeswehrreform auf eine Zahl von 55 000 für den Umfang des Zivilpersonals festgelegt“, so der VBB weiter. Damit weiche de Maizière um 10 000 von der Vorgabe seines Amtsvorgängers ab. Eine plausible Begründung für diese weitere dramatische Verringerung im zivilen Bereich der Bundeswehr bleibe der Minister bis heute schuldig.
Da nach derzeitigem Stand der Planungen diese politische Vorgabe auch nach monatelanger intensiver Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen des Ministeriums nicht erreicht werden kann, solle nun zur „Gesichtswahrung“ durch die Herauslösung von Aufgaben und Personal die politische Vorgabe erreicht werden. „Dieser beabsichtigte Aufgaben- und Personaltransfer führt zu keiner Entlastung des Bundeshaushaltes“, mahnte der VBB. Würden diese Vorstellungen umgesetzt, betriebe der ehemalige Verfassungsminister die schleichende Aushöhlung des Artikels 87b Grundgesetz und der dort festgelegten eigenständigen Bundeswehrverwaltung.
(14/35/11)
Namen und Nachrichten
(dbb) Auf Unverständnis ist beim dbb nrw die Forderung des nordrhein-westfälischen Steuerzahlerbundes nach Pensionskürzungen bei den Landesbeamten gestoßen. Der 2. Vorsitzende Roland Staude erklärte am 7. September 2011: „Hier werden wieder einmal Äpfel mit Birnen verglichen. Das System der Rentenversicherung ist mit dem Versorgungssystem der Beamten in keiner Weise vergleichbar.“ Die Äußerungen des Steuerzahlerbundes seien „populistisch“. Staude verwies darauf, dass der nordrhein-westfälische Landeshaushalt seit 2006 durch Einkommenskürzungen und andere Eingriffe bei den Beamten und Versorgungsempfängern um rund zwei Milliarden Euro jährlich entlastet worden sei. Darüber hinaus wurde Personal reduziert. „Selbst diese Maßnahmen haben nicht zu einer Konsolidierung der Landesfinanzen in NRW geführt“, so die Kritik des dbb nrw. Mit weiteren Personaleinsparungen werde das Land sehr schnell an die Grenzen seiner Leistungs- und Handlungsfähigkeit stoßen.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat den Bundesfinanzminister zu einer „schnellen und unbürokratischen Lösung“ bei der neu geregelten steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für die Berufsausbildung und für ein Erststudium aufgefordert. DSTG-Vorsitzender Thomas Eigenthaler sagte der „Leipziger Volkszeitung“ (Ausgabe vom 2. September 2011): „Pro Studienjahr sollte ein pauschaler Betrag von 1000 Euro angesetzt werden, begrenzt auf die jeweilige Regelstudienzeit. Abzugsfähig wäre dieser Betrag dann im ersten Berufsjahr. Dann wirkt er sich wie ein Existenzgründungsbonus aus.“ Dieser Vorschlag sei „eine gute Lösung für die Betroffenen und für die Finanzminister. Und er dient bei den Finanzämtern der Bürokratievermeidung“, zeigte sich Eigenthaler überzeugt.
Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hat im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus vor unentdeckten so genannten Schläfern in Deutschland gewarnt. Im Gespräch mit dem Online-Portal „BILD.de“ forderte er am 6. September 2011 den Einsatz von V-Männern und das Anwerben von Vertrauenspersonen im islamistischen Umfeld: „Nur so lässt sich die Szene überwachen.“ Wendt weiter: „Radikale Islamisten leben überall und nirgendwo in Deutschland. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass der nette junge Mann von nebenan, der der Oma morgens immer die Brötchen holt, nicht in Wahrheit ein islamistischer Schläfer und Terrorist ist.“
Rot-Grün und CDU planen, bis 2015 in Nordrhein-Westfalen 200 neue Sekundarschulen einzurichten. Die Reform solle Ende Oktober verabschiedet werden, berichtete die Nachrichtenagentur dapd am 6. September 2011. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) lobte die Reform, mahnte aber auch Zusatzqualifikationen für Lehrkräfte an. „Die neue Sekundarschule wird einen hohen Fortbildungsbedarf bei Lehrern auslösen“, sagte VBE-Chef Udo Beckmann. Finanziell und zeitlich müsse das Land dafür Freiräume schaffen.
(15/35/11)