Nr. 50 Berlin, 22. Dezember 2010
I n h a l t :
Heesen: „Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne
Streikrecht“+++
dbb Chef Heesen: Unsere Einkommensforderung ist ein
Vorschlag der Vernunft+++
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
BBB kritisiert Verabschiedung des Sparhaushaltes: Aufbruch
Bayern durch Abbruch-Maßnahmen bei Beamten?+++
tbb: Rasche Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Thüringer
Beamte nötig+++
dbb Hessen gegen Aufnahme der Schuldenbremse in
Landesverfassung: Hessen muss handlungsfähig bleiben!+++
Sächsischer Beamtenbund fordert Rücktritt des Finanz- und des
Innenministers: „Machen Sie den Weg frei!“+++
dbb m-v-Chef Knecht erfreut über Pläne zur Lehrerverbeamtung:
“Lieber spät als nie!“+++
dbb schleswig-holstein: Doppelhaushalt ist Anschlag auf die
Mitbestimmung+++
DSTG-Chef Ondracek begründet „Freikäufe“ ausländischer
Bankangestellter aus deutschen Steuerhinterziehungsermittlungen
mit Personalmangel+++
VDStra.-Chef Damm kritisiert unzureichende Ausstattung kommunaler
Räumfahrzeuge: Winterdienst nicht kaputt sparen!+++
KEG: Keine frühkindliche Bildung nach Kassenlage+++
Namen und Nachrichten +++
Heesen: „Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht“
(dbb) „Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht und nur so sichern wir die flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates,“ hat der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen am 17. Dezember 2010 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kommentiert, mit der eine Disziplinarmaßnahme gegen eine an einem Warnstreik beteiligte verbeamtete Lehrerin unter Berufung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgehoben wurde. Der dbb erwarte von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegt: “Die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts haben den Artikel 33 Grundgesetz völlig außer Acht gelassen“, kritisierte Heesen. „Wir wollen jedenfalls nicht, dass Schulen bestreikt werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder.“
Mit Urteil vom 15.Dezember 2010 (Az.: 31 K 3904/10.O) hat das Verwaltungsgericht eine Disziplinarverfügung aufgehoben, mit der einer beamteten Lehrerin wegen der Teilnahme an einem Warnstreik eine Geldbuße von 1.500 Euro auferlegt wurden. Zwar bestätigt die Kammer in ihrem noch nicht veröffentlichten Urteil im Grundsatz das Vorliegen eines Disziplinarvergehens, weil das Streikverbot für Beamte zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre. Sie beruft sich jedoch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier Lehrer, wegen der Teilnahme an Streiks als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Berufung zugelassen.
Der dbb geht davon aus, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug aufgehoben wird, weil sie die besondere Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt. Das Streikverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs.5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze Berufsbeamtentums. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang. Das Streikverbot ist gleichzeitig aber auch in seiner Stabilitätsfunktion eine der tragenden Säulen für die Legitimation des besonderen Dienstverhältnisses.
Hieran ändert die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss des zweiten Senates vom 14.10.2004 – 2 BvR1481/04 – festgestellt, dass die Konvention in der deutschen Rechtsordnung im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter der Ebene der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin festgestellt, dass bei der Einbeziehung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen ist, ob es sich bei dem einschlägigen nationalen Regeln um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handele, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will. Genau dies ist im Zusammenspiel von Art. 33 Abs. 5 GG und der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG der Fall.
(01/50/10)
dbb Chef Heesen: Unsere Einkommensforderung ist ein Vorschlag der
Vernunft
(dbb) In der bevorstehenden Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder ist eine Einigung ohne Streik möglich. „Sollten Streikmaßnahmen dennoch notwendig werden, zögern wir nicht, sondern werden handeln“, sagte dbb Chef Peter Heesen der Schwäbischen Zeitung (Ausgabe vom 18. Dezember 2010). Die Forderung sei aber „ein Vorschlag der Vernunft“ und passe gut in die Landschaft. „Unter erwachsenen Menschen ist es immer möglich, sich auf einen gemeinsamen Weg zu einigen.“
Angesichts der steigenden Arbeitsbelastung im gesamten öffentlichen Dienst sei die Forderung von einem Sockelbetrag von 50 Euro und einer linearen Erhöhung um drei Prozent keine Kriegserklärung, so Heesen. „Es ist noch nicht lange her, dass namhafte Vertreter der Bundesregierung von der Kanzlerin bis zum Wirtschaftsminister eine angemessene Beteiligung der Beschäftigten am Aufschwung gefordert haben. Wir glauben, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht leer ausgehen dürfen.“
Natürlich wisse man um die Finanzprobleme der Länder. „Aber man muss auch sehen: In keinem vergleichbaren EU-Land wird ein so geringer Anteil des Bruttoinlandsprodukts für den öffentlichen Dienst ausgegeben wie in Deutschland“, so der Bundesvorsitzende weiter. Besonders absurd sei, dass in Sonntagsreden Bürokratieabbau gefordert werde, im Gesetzgebungsalltag aber überkomplexe Regelungen produziert würden. Zum geplanten „Bildungspaket“ der Bundesregierung sagte Heesen in diesem Zusammenhang: „Die Umsetzung wird nicht leicht. Aber es ist zu schaffen. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung sind erprobt darin, komplizierte Regelungen umzusetzen. Vergnügungssteuerpflichtig ist das allerdings nicht.“
(02/50/10)
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
BBB kritisiert Verabschiedung des Sparhaushaltes: Aufbruch Bayern durch Abbruch-Maßnahmen bei Beamten?
(dbb) „Für die bayerischen Beamtinnen und Beamten ist der Haushalt des Aufbruchs mit erheblichen Abbruch-Maßnahmen verbunden“, kritisierte der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Rolf Habermann, am 21. Dezember 2010 den am selben Tag vom Kabinett verabschiedeten Etat für 2011 und 2012.
Trotz der in den vergangen Wochen vorgetragenen massiven Proteste des BBB sei es nicht gelungen, die Landesregierung von ihrem Vorhaben abzubringen, den Großteil der Sparmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Dienstes zu realisieren. „In einem Punkt hat unsere Überzeugungsarbeit jedoch schon Früchte getragen“, so Habermann, „entgegen der ursprünglichen Absichten ist die Kürzung der Tagegelder bei Dienstreisen nicht mehr enthalten.“
Die übrigen Einsparabsichten wurden jedoch in den Haushaltsentwurf aufgenommen. „Wie groß der Unmut unter den Beschäftigten ist, zeigen die über 32.000 Unterschriften, die zwischenzeitlich die Protestaktion des BBB stützen“, erklärte der BBB-Chef. Die Beibehaltung der bisherigen Tagegeldsätze sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch sehe er noch weiteren dringenden Korrekturbedarf, meinte Habermann. „Das müssen jetzt die Abgeordneten richten.“ Die Gesamtschau des Haushaltsentwurfs zeige immer noch ein deutliches Ungleichgewicht zu Lasten der Beamtinnen und Beamten. Habermann weiter:„Man kann kein Verständnis für Sparmaßnahmen erwarten, wenn man nur an einer Ecke spart, an der anderen aber völlig undifferenziert das Geld unter die Leute bringt und zudem die Einnahmeseite vernachlässigt.“
(03/50/10)
tbb: Rasche Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Thüringer Beamte nötig
(dbb) „4.396 Unterschriften in nur zwei Wochen belegen die breite Unterstützung der Forderung des tbb, die Arbeitszeit der Thüringer Beamtinnen und Beamten umgehend wieder von 42 auf 40 Wochenstunden zu reduzieren. Für die Thüringer Landesregierung besteht noch in diesem Jahr Handlungsbedarf“, sagte der Landesvorsitzende des tbb Helmut Liebermann am 20. Dezember 2010.
anlässlich der Übergabe der Unterschriften an Ministerin Marion Walsmann in der Thüringer Staatskanzlei.
Liebermann erinnerte zugleich daran, dass der Thüringer Innenminister Huber bereits im Juli 2010 angekündigt hatte, dass die Wochenarbeitszeit der Thüringer Beamtinnen und Beamten ab 1. Januar 2011 von 42 auf 40 Stunden reduziert und in diesem Zusammenhang die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten parallel zur Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze angehoben werden solle. Anlässlich der Übergabe der Unterschriften räumte Ministerin Walsmann nunmehr ein, dass die Landesregierung an der Absicht festhalte, so bald wie möglich zur 40-Stundenwoche zurückzukehren und dass sich das Kabinett mit dieser Thematik umgehend befassen werde.
Wenn wichtige öffentliche Aussagen der CDU-SPD-Regierung in Thüringen nicht eingehalten werden, führe dies zu einem Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust, der in dieser Legislaturperiode nicht wieder gut zu machen sei, warnte der tbb-Chef und erinnerte erneut daran, dass Thüringen das einzige neue Bundesland ist, in dem für Beamtinnen und Beamte eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden gilt.
(04/50/10)
dbb Hessen gegen Aufnahme der Schuldenbremse in Landesverfassung:
Hessen muss handlungsfähig bleiben!
(dbb) Der dbb Hessen hat sich am 15. Dezember 2010 mit dem DGB und weiteren gesellschaftlichen Gruppierungen auf eine gemeinsame Plattform „für ein handlungsfähiges Hessen“ verständigt. Diese Plattform soll allen Gegnern der geplanten Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung ein Forum bieten, ihre Argumente für den Erhalt der Handlungsfähigkeit des Landes ohne verfassungsrechtlich angelegte Fesseln zu präsentieren. „Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Gesetzesinitiative von CDU, SPD, FDP und den Grünen zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung gelte es nun, die Schwachpunkte dieses Konzepts offenzulegen und bei den hessischen Bürgerinnen und Bürgern für ein klares „Nein“ zur geplanten Verfassungsänderung bei der Volksabstimmung am 27.März 2011 zu werben, heißt es in einer Mitteilung des Landesbundes.
„Was die Gruppierungen der gemeinsamen Plattform eint, ist die Überzeugung, dass die Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Verfassung die Handlungsfähigkeit Hessens einschränkt und die verfassungsrechtliche Grundlage für kurzsichtige und kontraproduktive Eingriffsgesetze in den öffentlichen Dienst und das soziale Netz gelegt werden soll. Der weiteren Privatisierung öffentlicher Aufgaben soll durch die Umsetzung der Schuldenbremse Tür und Tor geöffnet werden“, stellte dbb Landeschef Walter Spieß klar. Der beste Beitrag zur Haushaltssanierung seien sprudelnde Steuerquellen, so Spieß weiter. „Wir brauchen eine nachhaltige Haushaltspolitik, die auch durch Stärkung der Binnennachfrage unter Beteiligung der Arbeitnehmer den Wirtschaftsaufschwung stabilisiert.“
(05/50/10)
Sächsischer Beamtenbund fordert Rücktritt des Finanz- und des
Innenministers: „Machen Sie den Weg frei!“
(dbb) Nach monatelangen, von einer Vielzahl von Gesprächen und Aktionen begleiteten Kämpfen gegen den von der Staatsregierung beschlossenen Wegfall des Weihnachtsgeldes für die Landesbeamten hat der Sächsische Beamtenbund sbb jetzt den Rücktritt des Finanz- und des Innenministers gefordert. „Wer sich als zuständiger Minister nicht schützend vor seine Beamten stellt und damit seiner besonderen Fürsorgepflicht nicht nachkommt, muss zurücktreten“, heißt es in der sbb-Mitteilung vom 16.Dezember 2010.
Das Schlimmste sei die Art und Weise, wie die Politik mit den Beschäftigten umspringe und in den materiellen Lebensverhältnissen der Beamten „herumstochere“, bilanziert die sbb-Meldung den zurückliegenden Protest. „ Diskussionen vor der Einreichung an den Landtag waren nicht erwünscht. Wohlbegründete Argumente wurden ignoriert. Es erreichten uns keine Entschuldigungen für unwahre Begründungen. Die Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes wurden beiseite gewischt. Keine Kompromissbereitschaft war zu erkennen.“ Weiter heißt es: „Es wurde nach Gutsherrenart verfahren! Beamte sind zwar ´Diener´ des Staates, aber sie sind keine leibeigenen Knechte, die der ´Gutsherr´ entlohnen kann, je nachdem wie viel Geld nach Abzug der Kosten noch in der Kasse ist! Wir fordern die Herren Minister deshalb auf: Legen Sie Ihr Amt nieder und machen Sie den Weg frei für eine Politik, die einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst möglich macht.“
(06/50/10)
dbb m-v-Chef Knecht erfreut über Pläne zur Lehrerverbeamtung „Lieber spät als nie!“
(dbb) Die Ankündigung des Bildungsministers von Mecklenburg-Vorpommern, Henry Tesch, neu eingestellte Lehrer ab 2012 zu verbeamten, ist beim dbb Landesbund auf große Zustimmung gestoßen: „Sicher kann niemand die Uhr zurückdrehen, aber es ist nie zu spät Fehler zu korrigieren“, kommentierte der Vorsitzende des dbb mecklenburg-vorpommern (dbb m-v) Dietmar Knecht am 21. Dezember 2010 in Schwerin den überraschenden Kurswechsel des Bildungsministers. Tesch hatte noch im Frühjahr erklärt, der Zug für Verbeamtungen im Lehrerbereich sei abgefahren.
Die zu erwartenden Pensionsaufwendungen hält der dbb m-v angesichts der zu erwartenden Lebensleistung junger Beamter für vertretbar, auch lasse die seit 1999 aufgebaute Versorgungsrücklage des Landes keine Anhäufung von Versorgungsansprüchen erwarten. Zusätzlich zur geplanten Verbeamtung von Nachwuchskräften könne nach Auffassung des dbb Landeschefs nun auch die Möglichkeit von Verbeamtungen bereits tätiger Lehrer in Betracht gezogen werden, und jungen Leuten, die sich aus M-V verabschiedet haben und sich als Lehrer in anderen Bundesländern verbeamten ließen, eine Rückkehr in ihr Heimatland ermöglicht werden.
Schwierig sei indes, den Lehrerinnen und Lehrern die Notwendigkeit von Verbeamtungen klar zu machen, die jahrelang per Zwangsteilzeit Einbußen hinnehmen mussten, räumte Knecht ein: „Im Vordergrund des Interesses sollte für uns alle aber der Blick in die Zukunft mit ihren demographischen Herausforderungen sein.“
(07/50/10)
dbb schleswig-holstein: Doppelhaushalt ist Anschlag auf die Mitbestimmung
(dbb) Der dbb schleswig holstein hat vor den negativen Auswirkungen des neuen Doppelhaushalts auf die Situation im öffentlichen Dienst gewarnt. „Die Zusammenfassung ist einfach: Was jetzt auf uns zukommt ist mehr Arbeit für weniger Personal – und das bei weiterhin gültigen Streichungen in der Bezahlung“, bilanzierte dbb Landeschefin Anke Schwitzer am 17. Dezember 2010 in Kiel.
„Gerade zu Zeiten, in denen sich der öffentliche Dienst neu organisieren muss. Gerade nach der Föderalismusreform, in der es auf die konstruktive Zusammenarbeit mit Personalräten ankommt – ausgerechnet in dieser Situation zu streichen, zu kürzen, zu demontieren, ist ein empörender Anschlag auf die Mitbestimmung in unserem Land“, stellte Schwitzer klar, verwies jedoch auch darauf, dass die herrschenden Freistellungsregelungen – auf massives Betreiben des dbb schleswig-holstein – zwar erhaltenbleiben, dieser Erfolg aber gleichzeitig „durch die Hintertür“, gemeint ist die Reduzierung der Personalräte, „wieder wett gemacht wird.“
(08/50/10)
DSTG-Chef Ondracek begründet „Freikäufe“ ausländischer Bankangestellter
aus deutschen Steuerhinterziehungsermittlungen mit Personalmangel
(dbb) Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) hält es für legitim, wenn ausländische Banken, gegen die im Zuge der Auswertung angekaufter CDs mit Steuerdaten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt wird, ihre Mitarbeiter durch die Zahlung von Millionenbeträgen „freikaufen“. „Man kann solche Deals machen. 50 Millionen Euro unter diesen Umständen in die Kasse zu bekommen, geht in Ordnung“, sagte Ondracek dem „Donaukurier“ (Ausgabe vom 16. Dezember 2010) mit Blick auf die Liechtensteiner LGT Treuhand, die fast 50 Millionen Euro an den deutschen Fiskus überwiesen hatte, um 40 Beschäftigten ein Ermittlungsverfahren zu ersparen.
Es komme oftmals zu derartigen Deals, da die Ermittlung in Steuersachen sehr aufwendig sei, erläuterte der Steuerfachmann. „Das letzte Drittel eines Falles zu ermitteln, kostet meist drei Viertel der gesamten Arbeitszeit an einem Fall.“ Insofern werde schon aus Personalmangel oftmals die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage beschlossen. Die vom Bundesfinanzminister geplante Verschärfung der Regeln für strafbefreiende Steueranzeigen aber geht dem DSTG-Chef nicht weit genug: „Steuersünder sollten neben den sechs Prozent Nachzahlung, die auch steuerehrliche Bürger bei Verspätung zahlen müssen, weitere 12 Prozent Aufschlag zahlen müssen. Dann würde die Steuerhinterziehung so sanktioniert, dass es weh tut“, sagte Ondracek der Zeitung.
(09/50/10)
VDStra.-Chef Damm kritisiert unzureichende Ausstattung kommunaler Räumfahrzeuge: Winterdienst nicht kaputt sparen!
(dbb) Der Bundesvorsitzende der VDStra. – Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten Siegfried Damm hat den kommunalen Politikern große Versäumnisse bei der Ausstattung des Streu- und Winterdienstes vorgeworfen. Obwohl die Straßenwärter mittlerweile bis zu zwölf Stunden in ihren Räumfahrzeugen säßen, hätten die chaotischen Folgen des Wintereinbruchs mit endlosen Staus und zahllosen Unfällen nicht verhindert werden können, sagte Damm am 20. Dezember 2010 in einem Interview mit Deutschlandradio Kultur.
Der VDStra.-Chef warf den verantwortlichen Politikern, den Straßenverwaltungen sowie den Stadtkreisen und Gemeinden vor, aus dem vergangenen Winter nichts gelernt und statt Vorsorge Personalabbau in erheblichem Umfang betrieben zu haben. Auch die Lagerkapazitäten von Streusalz seien erheblich reduziert worden. Damm warnte zugleich davor, die Probleme im Winterdienst durch Privatisierungen lösen zu wollen. Das käme den Bürger letztlich teurer zu stehen als eine vernünftige Ausstattung des öffentlichen Dienstes.
(10/50/10)
KEG: Keine frühkindliche Bildung nach Kassenlage
(dbb) Frühkindliche Bildung könne nicht nach Kassenlage gestaltet werden. Das hat der Bundesbeauftrage der Katholischen Erziehergemeinschaft (KEG), Manfred Mahlstedt, am 20. Dezember 2010 in der Stellungnahme seines Verbandes zum Antrag der CDU/CSU und FDP-Bundestagsfraktionen „Faire Teilhabechancen von Anfang an – Frühkindliche Bildung und Betreuung fördern“ deutlich gemacht.
Die KEG befürchte, dass die Forderungen durch die in der Einleitung entscheidende Einschränkung „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ der Beliebigkeit bei Bund, Ländern und Kommunen überlassen bleibe, heißt es in der Stellungnahme weiter. Auch hätte die KEG erwartet, dass die Bundesregierung in dem Antrag aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die frühkindliche Bildung stärker in die Pflicht genommen worden wäre.
(11/50/10)
Namen und Nachrichten
(dbb) Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, hat Informationen bestätigt, dass die Finanzämter im kommenden Jahr daran gehen werden, die Pensionärshaushalte aufzuspüren, die trotz Steuerpflicht noch immer keine Steuererklärung abgegeben haben. „Die letzte Welle rollt dann an“, sagte Ondracek am 16. Dezember 2010 im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd. „Unzählige Rentner sind seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 steuerpflichtig, ignorieren aber den Fiskus – oft, ohne es zu wissen“, erläuterte der Steuergewerkschafter. Zu den vermeintlichen Steuersündern gehörten etwa Ehepaare, von denen ein Partner noch berufstätig ist. Ertappte Steuersünder müssten zum Teil mit happigen Nachzahlungen plus Zinsen rechnen, schlimmstenfalls mit Strafverfahren, warnte Ondracek.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach Lehrerinnen und Lehrern in Deutschland aufgrund des Vorrangs europäischen Rechts ein Streikrecht zustehe, hält der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV) Heinz-Peter Meidinger, für nicht gerechtfertigt. „Zur Verlässlichkeit von Schule in Deutschland trägt insbesondere die Tatsache bei, dass auf dem Rücken von Eltern und Schülern keine Arbeitskämpfe ausgefochten und der staatliche Bildungsauftrag somit untergraben werden kann“, sagte Meidinger am 17. Dezember 2010 am Rande einer Sitzung des Geschäftsführenden DPhV-Vorstandes in Wolfenbüttel.
Angesichts des Verkehrschaos durch verunglückte Lastwagen hat sich der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt bei extrem winterlichen Wetterbedingungen für ein bundesweites Lkw-Tempolimit ausgesprochen. „Es ist zwingend erforderlich, bei Eis und Schnee für Lastwagen ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern auf allen deutschen Straßen vorzuschreiben“, sagte Wendt der Neuen Osnabrücker Zeitung (Ausgabe vom 21. Dezember 2010). Außerdem müsse in den Wintermonaten ein generelles Überholverbot für Lkw gelten. „Nur so lässt sich bei extremen Wetterverhältnissen verhindern, dass Menschen im Verkehr massenhaft zu Schaden kommen“, sagte Wendt.
(12/50/10)
Das nächste dbb aktuell erscheint am
6. Januar 2011.
Wir wünschen allen unseren Leserinnen und Lesern erholsame Weihnachtstage und ein glückliches neues Jahr!
Die Redaktion