BILD, 06.07.2010

Debatte nach Volksentscheid in Bayern
Polizei: Rauchverbot ist nicht durchsetzbar
BILD.de-Blitz-Umfrage: Deutsche gespalten

Von Franz Solms-Laubach

Die Bayern haben entschieden: Das Rauchen in Gaststätten ist im Freistaat künftig tabu. Alle bisherigen Ausnahmen für abgetrennte Gasträumen, kleine Kneipen und Bierzelte werden damit gestrichen. Lediglich auf dem diesjährigen Oktoberfest darf noch einmal in den Bierzelten geraucht werden.

Das Votum in Bayern hat die Rauverbots-Debatte bundesweit neu entfacht. Die Deutschen sind in dieser Frage gespalten. Es wird hitzig diskutiert.

In einer BILD.de-Umfrage sind 48 Prozent der Befragten für eine bundesweite Verschärfung des Rauchverbots, aber genauso viele sind dagegen.

Nicht einmal vier Wochen bleiben den Rauchern in Bayern, um sich von alten Gewohnheiten zu verabschieden. Wer sich bisher in der kleinen Kneipe um die Ecke zum Feierabendbier eine Zigarette anzündete, muss ab dem 1. August vom Wirt dazu vor die Tür gewiesen werden: So rasch tritt das kategorische Rauchverbot in Kraft, für das 61 Prozent der Bayern gestimmt haben, die an der Wahl teilnahmen.

POLIZEI WARNT

Macht das bayerische Beispiel jetzt bundesweit Schule?

Die Polizei ist bereits alarmiert. Denn mögliche Verbote müssten von Polizei und Ordnungsämtern kontrolliert werden.

„Mithilfe der Polizei ist das nicht durchsetzbar! Dafür ist im Moment überhaupt kein Personal da. Deshalb steht für solche Kontrollen auch nicht ein einziger Polizist zur Verfügung“, sagt der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt zu BILD.de.

INITIATIVE STARTET DURCH

Davon unbeeindruckt wollen die Initiatoren des Volksentscheids in Bayern jetzt bundesweit aktiv werden. Das kündigte der Sprecher des Aktionsbündnisses „Ja zum Nichtraucherschutz“, Sebastian Frankenberger (28, ÖDP), im „Deutschlandfunk“ an.

Er will, dass ganz Deutschland jetzt qualmfrei wird!

Frankenberger: „In Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen – überall stecken Volksinitiativen in den Kinderschuhen.“ Die Politik sei gefordert. „Sie sollte das über ein Arbeitsschutzgesetz bundesweit einheitlich umsetzen.“

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, begrüßte das Ergebnis des Volksentscheids. Das Resultat zeige, dass ein Bewusstseinswandel zum Nichtrauchen stattgefunden habe und klare Regeln ohne Ausnahmen gewünscht würden.

DIE RECHTSLAGE

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die den Bürger vor den Folgen des Rauchensschützen sollen.

Das seit dem 1. September 2007 geltende Bundesnichtraucherschutzgesetz schreibt etwa ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr vor. Nur in bestimmten Zonen darf geraucht werden.

Für andere Bereiche, wie etwa der Gastronomie, gelten in den Bundesländern seit Sommer 2008 eigene Nichtraucherschutzgesetze. Nahezu alle Regelungen auf Länderebene sehen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für Raucherräume in Gaststätten vor. So wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor zwei Jahren das Rauchen in den meisten Ländern zumindest in kleinen Einraumkneipen bis zu 75 Quadratmetern gestattet. Ansonsten sind die Rauchverbote unterschiedlich strikt

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