Die Bereitschaftspolizei arbeitet zu ständig wechselnden Dienstzeiten, kennt den Dienstplan nicht länger als vier Wochen im Voraus und auch dieser ändert sich noch häufig.Alle Uhrzeiten werden mit Einsätzen bedient und kurze Wechsel zwischen Tag und Nachtschichten sind keine Seltenheit.
Trotz all dieser Belastungen für Gesundheit und Familienleben gewährt man der Bereitschaftspolizei zur Zeit noch keine Erschwerniszulage – für die DPolG Sachsen nicht akzeptabel!
Bereits am 06.08.2014 brachte euer DPolG Vertreter dieses Thema auf den Tisch des Personalrates der Bereitschaftspolizei.
Durch die DPolG Sachsen wurde die Erschwerniszulage in einem Einzelfall bereits beantragt!
Dieser Fall soll als Muster dienen: Je nach Ausgang dieses Verwaltungsverfahrens und der vorliegenden Begründung für einen ggf. negativen Bescheid werden wir Euch Informieren und können Euch dann dementsprechend ausgearbeitete Formulare zur Verfügung stellen oder rechtliche Schritte prüfen.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung