Im Hinblick auf die drohende Eskalation durch gewaltbereite Linksautonome, anlässlich des Versammlungsgeschehens am 17. Juni 2014 vor dem Haus der Presse in Dresden, bewertet der Landesvorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen die Entscheidung der Einsatzleitung im Einvernehmen mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Sächsischen Landtages als gerechtfertigt.

Der Landesvorstand der DPolG Sachsen begrüßt die Rückendeckung durch den Staatsminister des Inneren, bemängelt jedoch die durch den Personalabbau, auch im Zusammenhang mit den Polizeieinsätzen, entstehenden Schwierigkeiten der Sicherheitslage.

Nach Bewertung der sich abzeichnenden kritischen Situation für die Versammlungsteilnehmer (überwiegend Abgeordnete und deren Mitarbeiter der NPD-Fraktion), welche durch vermummte gewaltbereite Gegendemonstranten bedroht wurden und sich vor den Sächsischen Landtag begeben hatten, entschied der Einsatzleiter in Absprache mit dem Verantwortlichen des Sächsischen Landtages, die Personen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit in das Landtagsgebäude zu lassen.

Die Entscheidung für diese Alternative erfolgte ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Leib und Leben der Beteiligten und trug maßgebend zur Deeskalation der polizeilichen Lage bei.

Das es sich im vorliegenden Einzelfall um Mitglieder und Anhänger der NPD (Fraktion) handelte, ist unter diesen Gesichtspunkt als zweitrangig zu betrachten. Für die Entscheidungsträger stand ausschließlich die körperliche Unversehrtheit der Personen im Vordergrund und hätte in gleicher Weise bei einer umgekehrten Einsatzlage und dem zu schützenden Personenkreis Anwendung gefunden.

Der Schutz von Leib und Leben steht als höherwertiges Gut über der Auffassung, dass im vorliegenden Fall ausgerechnet „rechtsgerichteten Personen“ im Parlamentsgebäude Schutz gewährt wurde.

Die DPolG Sachsen spricht sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich und energisch gegen die Gewalt bei Demonstrationen und Versammlungen aus. Das Versammlungsrecht ist eines der grundlegendsten Errungenschaften einer Demokratie und es ist ein vorrangiges Ziel und Aufgabe der Polizei, die Grundrechte aller Bürger zu schützen und aufrecht zu erhalten.

 

Der Landesvorstand

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