Entscheidung zu Immunitäts-Aufhebung von Hahn verschoben
07.04.2011 | dapd
Dresden (dapd-lsc). Die Staatsanwaltschaft Dresden kann vorerst keine Anklage gegen den sächsischen Linke-Fraktionschef André Hahn erheben. Wie der Landtag in Dresden am Donnerstag mitteilte, wurde die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Oppositionspolitikers vertagt. Der zuständige Immunitätsausschuss habe dies nach mehrstündiger Beratung einstimmig beschlossen, hieß es.
Der Ausschuss forderte nach Angaben der Linken die Staatsanwaltschaft auf, nähere Angaben zu den Vorwürfen zu machen und mitzuteilen, was konkret Hahn vorgeworfen werde. Dabei gehe es auch um die Frage, ob Hahn – ebenso wie die Fraktionschefs aus Thüringen und Hessen – wegen seiner herausgehobenen Position weiter verfolgt werde, während alle anderen Ermittlungsverfahren eingestellt worden seien.
Die Staatsanwaltschaft wirft Hahn einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor und will öffentliche Klage erheben. Voraussetzung dafür ist, dass die Immunität aufgehoben wird.
In Dresden hatten sich am 13. Februar 2010 mehrere Tausend Menschen einem genehmigten Neonazi-Aufmarsch am Jahrestag der Zerstörung der Stadt durch alliierte Bombenangriffe im Februar 1945 entgegengestellt. Hahn und den drei Fraktionschefs aus Thüringen und Hessen wird vorgeworfen, mit dazu aufgerufen zu haben beziehungsweise an der Blockade beteiligt gewesen zu sein.
dapd/sw