Das Kabinett hat heute die Sächsische Erschwerniszulagenverordnung verabschiedet. Diese soll die im Freistaat Sachsen derzeit noch geltende Erschwerniszulagenverordnung des Bundes ablösen. Als zentrale Änderung ist dabei eine Erhöhung der Erschwerniszulagen für den sogenannten Dienst zu ungünstigen Zeiten vorgesehen. Diese Zulage erhalten alle Beamten der Besoldungsordnung A, die zur Dienstleistung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen sowie nachts in der Zeit von 20 bis 6 Uhr verpflichtet sind. Sie ist somit insbesondere im Bereich des Polizeivollzugsdienstes sowie des Justizvollzugsdienstes von Bedeutung. Der Stundensatz wird für Sonn- und Feiertagsarbeit

http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/162505

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