Mit dem 15.02.2010 hatten wir als DPolG Sachsen, eine Presserklärung veröffentlicht, die auf die zunehmende Gewalt gegenüber unseren Einsatzbeamten durch Demonstranten, abzielte. Dabei rückten wir in den Fokus, dass  in den zuständigen politischen Gremien, Änderungen am Gesetz verabschiedet werden müssten, und nicht unbequeme demokratische Regelungen  auf der Straße auszutragen.  Wir haben darauf hingewiesen, dass es nicht akzeptabel ist, wenn Polizisten in ihrem Dienst dafür gerade stehen müssen, wozu die Politik allem Anschein nach, nicht in der Lage zu sein scheint.

Mit den neuerlichen Ereignissen anläßlich des 01.Mai 2010, ist zu erkennen, dass dies nicht nur wir in Sachsen so sehen. Wir freuen uns jedoch und betonen ganz besonders, dass mit der neuerlichen Berichterstattung und ähnlich gelauteten Pressererklärungen unsere Vorreiterrolle aus dem Februar nunmehr gewürdigt wurde. Wir treten Euch gerne zur Seite. Vielen Dank an die DPolG Berlin und die Bundesleitung und die Medienvertreter.

Hier noch mal unser Text der Presserklärung aus dem Februar 2010.

Gewalt gegen Polizeibeamte in Dresden- DPolG-Sachsen weist einseitige Berichterstattung der Medien zurück

Der 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens ist jährlich am 13. Februar Anlass zu stillem und ehrenvollen Gedenken. Dies wird nicht zuletzt durch die Bevölkerung Dresdens, sondern auch durch demokratische Kräfte unseres Bundeslandes und der Bundesrepublik zum Ausdruck gebracht. Erschreckend ist in diesem Zusammenhang, das sich unter diese Demokraten linke Gewalttäter mischten, die weder demokratisch noch friedlich sind und dann auch noch Rückendeckung durch die Medien und Mitglieder des Bundestages bzw. Mitglieder des Landtages erhielten. Das dieser Gedenktag durch rechte aber auch linke Gewalttäter regelmäßig missbraucht wird, ist mittlerweile zum traurigen wiederkehrenden Szenario geworden. Die letzten Jahre, wurden durch dieses Jahr deutlich übertroffen. Linke Gewalttäter brannten Barrikaden ab, Schlugen bei einer Deutschen Bank Scheiben ein, zerstörten Polizeifahrzeuge und griffen in einer menschverachtenden Art und Weise die eingesetzten Polizeibeamten an, beleidigten und verletzten diese unter dem sehenden Auge von Europaparlamentariern, Bundestagsmitgliedern und Landtagsmitgliedern. Das kein Polizeibeamter schwer verletzt oder getötet wurde ist einmal mehr dem Zufall zu verdanken und zum anderen dem professionellen Agieren der eingesetzten Polizeibeamten vor Ort. Linke Gewalttäter führen den Staat und seine Institutionen an der Nase herum, was nicht zuletzt im vorigen Jahr in Berlin und in Hamburg deutlich geworden ist, und werden in der Berichterstattung in den Medien nicht oder kaum erwähnt. Bodo Ramelow (Partei „Die Linke“), Mitglied des Thüringischen Landtages, forderte in Dresden Demonstrationsteilnehmer mittels Megaphon dazu auf, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Wir als DPolG-Sachsen sind erschüttert, wie sich vom Steuerzahler bezahlte Demokraten des Bundestages von linken Gewalttätern und Systemgegnern instrumentalisieren und für ihre Zwecke einsetzen lassen.

Wir fordern eine klare öffentliche Abgrenzung von Mitgliedern des Bundestages und der Landtage der Bundesländer von solchen gewalttätigen linken Störern! Es kann und darf nicht sein, dass gewalttätige linke Chaoten sich des Schutzes deutscher Parlamentarier erfreuen!
Natürlich darf nicht vergessen werden, dass Rechtsextremismus in allen seinen Ausprägungen genauso bekämpft werden muss. Hierfür werden von den Polizeien der Bundesländer Sonderkommissionen zur Aufklärung politisch motivierter Gewalt unterhalten, welche in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen Rechtsextremismus, trotz steigender Gewalttaten, ermittelten. Es entsteht aber mehr und mehr der Eindruck, dass linke Gewalt verharmlost wird. Rechte Gewalt wird regelmäßig zum Anlass genommen um Medienwirksam in der Öffentlichkeit zu berichten. Wenn hingegen linke Gewalttäter und Chaoten Polizisten angreifen, ist das öffentliche Interesse zumindest im medialen Bereich eher gering. Wann immer linke Chaoten auf den Plan treten, brennen Barrikaden und Mülltonnen, werden Pflastersteine gegen Polizeibeamte geworfen und damit diese Polizeibeamten in Lebensgefahr gebracht, Polizeireviere angegriffen, ganze Stadtteile verwüstet und hinzukommende Rettungskräfte der Feuerwehr ebenso angegriffen. Wie lange will der Staat dies dem Steuerzahler und den jeweils eingesetzten Polizeibeamten noch zumuten und diese Chaoten in unserem Land wüten lassen? Die DPolG-Sachsen fordert ein massives Einschreiten des Staates und seiner dafür zuständigen Institutionen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, um auch dieser Form von Extremismus ein Ende zu setzen! Wir sind nicht damit einverstanden, dass Polizeibeamte regelmäßig von solchen Chaoten als Zielscheibe ihres Hasses benutzt werden und dem Steuerzahler durch massive Zerstörungen jährlich immense Kosten zugemutet werden! Wir werden als DPolG dieses Thema nicht aus unserer Aufmerksamkeit verlieren, denn in diesem Jahr stehen noch Einsätze wie der 1. Mai und der Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung an, im nächsten Jahr wieder der 13. Februar in Dresden.

Der §21 des Versammlungsgesetzes besagt: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wer zu Blockaden aufruft, macht sich gegebenenfalls gemäß des §111 StGB strafbar. Hier verweisen wir auf das Interview mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Herrn Christian Avenarius vom 27.01.2010 gegenüber dem „Dresden-Fernsehen“.

Die Polizei ist eine neutrale und parteipolitisch unabhängige Institution, die den Gesetzen und dem gesprochenem Recht Geltung zu verschaffen hat. Sie ist der Garant für den hier lebenden Bürger und jeden Besucher, dass sie über dessen freiheitlich- demokratische Grundrechte wacht und jene schützt. Gleichfalls verweisen wir auf den §163 StPO.

Somit hat die Polizei, die zu beschützen, deren Rechte beschnitten werden sollen. Wenn die Gesetze so nicht mit den Vorstellungen der Bevölkerung und deren gewählten Vertretern, die die Gesetze beschließen, konform gehen, dann sind jene gewählten Vertreter gefragt, diese Gesetze entsprechend des politischen Willens anzupassen bzw. zu ändern und nicht zum Rechtsbruch aufzurufen.

Die Polizei setzt sich aus Menschen zusammen. Sie muss den Staat, dessen Ordnung, das Grundgesetz, schützen, den einzelnen Bürger und damit auch sich selbst.

Herausgeber: DPolG-Sachsen

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