PRESSEMITTEILUNG

23.06.2010
43/2010

Diskussion um Führerscheinentzug als Strafe
DPolG: Bundesjustizministerin muss Blockadehaltung aufgeben

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstützt den mehrheitlichen Willen der morgen tagenden Justizministerkonferenz (JMK), bei Delikten wie Diebstahl oder Körperver-letzung künftig auch Fahrverbote als Strafe zuzulassen. Neben den Hauptstrafen Freiheitsentzug und Geldstrafe, würde sie den Richtern mehr Flexibilität bei der Verhängung von Strafen erlauben. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Fahrverbote hätten den Vorteil, zielgerichtet und mit wirklich schmerzhaften Folgen für den Delinquenten, Strafen aufzuerlegen. “

Das Argument, Führerscheinentzug und Straftaten die außerhalb des Verkehrsbereichs liegen, haben nichts miteinander zu tun, wird durch mehrere empirische Studien widerlegt. Wendt: „Es gibt nachgewiesenermaßen einen Zusammenhang zwischen Verkehrsverstößen und kriminellen Delikten. Verhaltensauffälligkeiten wie Impulsivität und Aggressivität erweisen sich häufig sowohl als Ursachen von Kriminalität als auch von Verkehrsdelinquenz.“

Der Einwand der Bundesjustizministerin, ein Fahrverbot sei nur schwer zu kontrollieren und deshalb unwirksam, käme nach Ansicht der DPolG einer Kapitulation des Rechtsstaats gleich. Wendt: „Wer so argumentiert, stellt die Gesetzgebung auf den Kopf. Der Staat kann doch nicht Gesetze von vornherein nicht erlassen, nur weil er um ihre Umsetzung fürchtet. Dann muss der Staat eben für eine optimale Umsetzung und Kontrolle sorgen. Im Falle des Fahrverbots heißt dies: mehr Personal bei der Polizei für diese Aufgabe.“

Herausgeber: DPolG-Bundesleitung
Friedrichstraße 169/170

10117 Berlin

Telefon   (030) 47 37 81 23

Telefax   (030) 47 37 81 25
dpolg@dbb.de

www.dpolg.de

V.i.S.d.P.: Rainer Wendt

Im Archiv stöbern