Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes seitens der Sächsischen Staatsregierung eingebracht
Die Sächsische Staatsregierung hat unter der Bezeichnung “ Siebentes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes “ (Drucksache 5/5449) am 29.03.2011 einen entspre-chenden Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht kurz gefasst folgendes vor:

A. Zielsetzung

Ziel des Gesetzentwurfs ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 10.03.2011 auf die Beamten, Richter und Versorgungsemp-fänger der Dienstherren im Freistaat Sachsen. Damit werden dem gesetzlichen Auftrag ent-sprechend …….. die Besoldung und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.

B. Wesentlicher Inhalt

Die Besoldungsanpassung soll wie folgt vorgenommen werden:
– Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro an Beamte und Richter mit den Bezügen für den Monat Juni 2011.
– Versorgungsempfänger erhalten die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem erreichten Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen der Hinterbliebenenversorgung. Anwärter erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro.
– Lineare Erhöhung der Besoldung rückwirkend ab dem 1. April 2011 um 1,5 %.
– Lineare Erhöhung der Besoldung ab dem 01.01.2012 um 1,9 % sowie darauf aufsetzend um einen einheitlichen Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro bzw. für Anwärter in Höhe von 6 Euro.
Die Tarifeinigung sieht für die Einmalzahlung vor, dass diese spätestens bis zum 31. Mai 2011 zu zahlen ist. Dieser Auszahlungszeitpunkt ist bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung auch für die Beamten zu berücksichtigen.

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