Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes seitens der Sächsischen Staatsregierung eingebracht
Die Sächsische Staatsregierung hat unter der Bezeichnung “ Siebentes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes “ (Drucksache 5/5449) am 29.03.2011 einen entspre-chenden Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht kurz gefasst folgendes vor:
A.Zielsetzung
Ziel des Gesetzentwurfs ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 10.03.2011 auf die Beamten, Richter und Versorgungsemp-fänger der Dienstherren im Freistaat Sachsen. Damit werden dem gesetzlichen Auftrag ent-sprechend …….. die Besoldung und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.
B. Wesentlicher Inhalt
Die Besoldungsanpassung soll wie folgt vorgenommen werden:
–Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro an Beamte und Richter mit den Bezügen für den Monat Juni 2011.
–Versorgungsempfänger erhalten die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem erreichten Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen der Hinterbliebenenversorgung. Anwärter erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro.
–Lineare Erhöhung der Besoldung rückwirkend ab dem 1. April 2011 um 1,5 %.
–Lineare Erhöhung der Besoldung ab dem 01.01.2012 um 1,9 % sowie darauf aufsetzend um einen einheitlichen Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro bzw. für Anwärter in Höhe von 6 Euro.
Die Tarifeinigung sieht für die Einmalzahlung vor, dass diese spätestens bis zum 31. Mai 2011 zu zahlen ist. Dieser Auszahlungszeitpunkt ist bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung auch für die Beamten zu berücksichtigen.
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