Meldet Eure Anspüche noch bis Ende des Jahres an. So sind die Schreiben derzeit verfasst. Nur der Anspruch muss über das Datum geregelt werden.
„lhr Schreiben vom
Sehr geehrte ,
wir bestätigen den Eingang lhres Widerspruches. Der von lhnen form- und fristgerecht eingereichte Widerspruch hinsichtlich der Zahlung der Besoldung aus der Endstufe lhrer Besoldungsgruppe wird bis zum Abschluss der anhängigen Klageverfahren ruhend gestellt. lhnen entstehen hierdurch keine rechtlichen Nachteile. lhre Rechtsposition bleibt
gewahrt. Auf die Einrede der Verjährung lhrer Ansprüche wird verzichtet, soweit sie im Zeitpunk lhres o.g. Schreibens nicht verjährt waren. Nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung werden Sie unaufgefordert über den Ausgang der Verfahren und die Konsequenzen für die Berechnung lhrer Dienstbezüge unterrichtet….“