Das Sächsische Frauenförderungsgesetz dient der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst …. Das Gesetz schreibt verschiedene Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel familiengerechte Arbeitszeiten, fest, die insbesondere berufstätigen Müttern die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen sollen.
Gemäß diesem Gesetz dürfen sich Stellenausschreibungen weder öffentlich noch innerhalb der Dienststelle ausschließlich an Frauen oder an Männer richten. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen werden Beschäftigte nach Maßgabe dieses Gesetzes unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert.
Dabei stehen die Familienpflichten gleich der dienstlichen Notwendigkeit –> Vereinbarkeit Familie – Beruf
Aber wie ist die Realität?
Aktuell besteht eine Ausschreibung innerhalb der Polizei Sachsen für den Polizeischulstandort Schneeberg. Es werden Lehrerinnen und Lehrer, Ausbilder und auch Personal für die Verwaltung gesucht.
Gerade in der Bereitschaftspolizei, aber auch in den Schichtsystemen auf den Polizeirevieren ist es schwierig Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Die Dienste in den Fachschulen ermöglichen es hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.
Es besteht somit gerade in derartigen Ausschreibungen die Möglichkeit als Behörde insgesamt und als Dienststelle im besonderen zu beweisen, dass auch die Polizei dem Anspruch einer modernen Verwaltung gerecht wird.
Es ist eine schwierige Aufgabe in einer modernen Verwaltung eine Leistungsauswahl zu treffen und gleichzeitig soziale Belange in entsprechendem Maße zu beachten.
Ein Beruf der das Privatleben zerstört wird auch die innerbetriebliche Motivation zerstören. Es geht aber auch anders. Ein Betrieb der auf familiäre Belange eingeht, wird die Motivation seiner Mitarbeiter steigern.
Darum fragen wir gerade im Hinblick auf diese Ausschreibung:
…wenn nicht jetzt wann dann …
Wir als DPolG-Sachsen haben es uns zur Aufgabe gemacht, gezielt die Besetzung der zu vergebenden Stellen zu beobachten. Wir sehen es als unsere Aufgabe an auch in diesem Bereich präsent zu sein, da eine funktionierende Polizei nur im Gleichklang mit einem intakten privaten Umfeld funktionieren kann.
Gleichzeitig möchte wir darauf hinweisen, dass es immer die Möglichkeit der Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Gewerkschaft aber auch innerhalb der Polizeidirektionen gibt.
Sandy Schlegel
Landesfrauenbeauftragte DPolG Sachsen