Erschienen am 03.02.2011

© Copyright dapd Nachrichtenagentur GmbH
Linke-Fraktionschef Hahn droht vorerst nicht Aufhebung der Immunität
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gar keinen entsprechenden Antrag gestellt

Foto: dapd
Dresden (dapd-lsc). Wegen der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches vor knapp einem Jahr in Dresden muss der Fraktionschef der Linken im Landtag, André Hahn, vorerst nicht mit Konsequenzen rechnen. Wie der Landtag am Mittwoch mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Dresden bislang nicht die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten beantragt. Der zuständige Ausschuss werde sich daher nicht wie ursprünglich geplant am (morgigen) Donnerstag mit dem Thema befassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Januar juristische Schritte gegen Hahn angekündigt und dies mit einem Verstoß gegen das Versammlungsrecht begründet. Zugleich erklärte die Behörde, bei der Landtagsspitze die Aufhebung von Hahns Immunität beantragen zu wollen, um Anklage zu erheben oder ein Strafbefehlsverfahren in Gang zu setzen. Ein solcher Antrag liege aber bislang nicht vor, sagte ein Landtagssprecher auf Anfrage. Warum die Anklagebehörde in dem Fall entgegen ihrer Ankündigung vorerst nichts unternommen hat, blieb unklar. Die Staatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Hahn hatte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf kritisiert und der Behörde politischen Missbrauch des Strafrechts vorgeworfen. In Dresden hatten sich am 13. Februar 2010 mehrere tausend Menschen einem angemeldeten Aufmarsch von Rechtsextremisten am Jahrestag der Zerstörung der Stadt durch alliierte Bombenangriffe entgegengestellt. Dazu aufgerufen hatte ein breites Bündnis. An den Aktionen nahmen auch Linkspolitiker teil. Auch in diesem Jahr sind wieder Proteste geplant.
dapd

Im Archiv stöbern