Saarbrücker Zeitung 21. Juli 2011
„Internet-Pranger keine Lösung gegen Sexual-Triebtäter“
Für die Bundesjustizministerin ist ein Internet-Pranger, der den Aufenthaltsort freigelassener Sextäter zeigt, mit dem Rechtsstaat unvereinbar. Im Saar-Innenministerium stößt die Idee der Polizei-Gewerkschaft ebenfalls auf Skepsis.
Berlin/Saarbrücken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Forderung nach einem Internet-Pranger für Sextäter strikt zurückgewiesen. „Mit dem Rechtsstaat sind öffentliche Pranger unvereinbar“, sagte die FDP-Politikerin der „Passauer Neuen Presse“. Sie wandte sich damit gegen einen entsprechenden Vorstoß der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Wenn man die Nachbarn gegen entlassene Häftlinge aufwiegelt, wird dem Schutz vor Gewalttaten nicht gedient.“ Auch der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, betonte, ein Internet-Pranger wäre mit der Möglichkeit einer vollständigen Resozialisierung der Täter unvereinbar.
„Vielmehr sollte daher die Neuregelung der Sicherungsverwahrung im Ergebnis dazu führen, dass gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter gar nicht erst auf freien Fuß gelangen können.“ Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Ländern aufgegeben, die Sicherungsverwahrung bis 2013 zu reformieren, damit sie sich deutlich von der Strafhaft unterscheidet. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, bekräftigte seine Forderung nach einer Veröffentlichung der Aufenthaltsorte von gefährlichen Tätern.
„Eltern müssen ihre Kinder schützen können“, sagte er.
Der Staatssekretär im saarländischen Innenministerium, Georg Jungmann (CDU), sieht in einem Internet-Pranger „keine ausreichende Lösung, um die Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Mördern, Vergewaltigern und Kinderschändern zu schützen“. Das Saarland setze sich dafür ein, dass diese Triebtäter in Sicherungsunterbringung kommen. Eine Veröffentlichung im Internet führe „möglicherweise zu verbalen und tätlichen Angriffen und könnte schlimmstenfalls sogar die Arbeit der Polizei behindern“. Jungmann stellte klar: „Nur wenn dem Staat die Sicherungsunterbringung und die Rund-um-die-Uhr-Kontrolle von den Gerichten verboten würden, dann käme eine Internet-Veröffentlichung als letztes Mittel zum Schutz der Bevölkerung in Frage.“ Im Saarland wird der frühere Schwerverbrecher Walter H. rund um die Uhr von der Polizei bewacht. dpa/kir