Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten – Die DPolG sagt ganz klar NEIN!
Die Grünen wollen eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Sachsen, aus Sicht der DPolG Sachsen muss und kann diese Forderung nur mit einem klaren NEIN beantwortet werden.
Gerade in der aktuellen Situation verwundert uns diese Forderung schon sehr.
So kritisieren insbesondere die Grünen am Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, dass damit die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird. Der Abruf dieser Daten ist nur unter engen Vorrausetzungen möglich.
Gleichzeitig sieht man es mit einem Generalverdacht gegen Polizisten nicht so eng. Und hier sind die Daten – der Name des Beamten – für jeden sichtbar, ohne dass auch nur ein kurzer individueller Kontakt zwischen den Beteiligten bestand.
Gerne wird auf die Situation bei einer Demonstration in Chemnitz verwiesen.
Hier können wir nur sagen, dass diese strafrechtlich untersucht wird und der Polizeibeamte bekannt ist – dies zeigt aus unserer Sicht: Aktuell funktioniert es (auch ohne Namensschild)! Es muss nicht jeder Polizist seinen Namen auf der Brust tragen!
Jeder Polizeibeamte muss seinen Namen nennen und sich ausweisen.
Die Bereitschaftspolizei ist durch taktische Zeichen / Nummern bis auf kleinste Gruppen eindeutig identifizierbar.
Wir haben eine rechtsstaatliche und gute Polizei in Sachsen.
Aus diesen Gründen sagen wir:
Datenschutz muss auch für Polizisten gelten – Nein zum Namensschild!
Landesvorstand der DPolG Sachsen