Thüringer Allgemeine Zeitung
Verunglückter Polizist: Keiner half bei Unfall nahe Hermsdorf-Ost

Der Polizist war mit seinem Streifenwagen an der Autobahnanschlussstelle Hermsdorf-Ost mit einem Ford kollidiert. Foto: Andreas Schott Der Polizist war mit seinem Streifenwagen an der Autobahnanschlussstelle Hermsdorf-Ost mit einem Ford kollidiert.

Nach dem Unfall eines Polizeiwagens, der am Montag auf dem Weg zu einer anderen Unfallaufnahme an einer Kreuzung bei Hermsdorf-Ost verunglückt war, hat sich am Dienstag der betroffene Polizist zu Wort gemeldet. Er sei schockiert, dass vor Ort keiner Erste Hilfe leisten wollte.
Stadtroda. Der Polizist aus dem Kontaktbereich Hermsdorf, der am Montag an einem Verkehrsunfall beteiligt war und verletzt wurde (OTZ und TLZ vom 06.12.2011) ist gesundheitlich auf dem Weg der Besserung. Bei einem Krankenbesuch des Leiters der Polizeiinspektion äußerte der erfahrene langjährige Polizist, dass er schockiert sei, wie viele Kraftfahrer unmittelbar nach dem Unfall einfach durch die Unfallstelle gefahren sind, ohne zu helfen.

Der Funkstreifenwagen der Stadtrodaer Polizei war am Montagvormittag an der Autobahnanschlussstelle Hermsdorf-Ost verunglückt. Bei einer Einsatzfahrt zu einem schweren Verkehrsunfall war das Dienstfahrzeug an einer Kreuzung mit einem Ford zusammengestoßen. Das Polizeiauto war mit Blaulicht und Sirene bei roter Ampel in den Kreuzungsbereich gefahren und offenbar von dem Fordfahrer übersehen worden.

Nachdem der Polizist sich aus dem Fahrzeug selbst hatte befreien können, habe er unter Schmerzen am Boden gekauert. Kein vorbeifahrender Fahrzeugführer hielt an und leistete Erste Hilfe. Die Krönung sei gewesen, dass an der Böschung der Autobahnbrücke mehrere junge Männer mit einer Videokamera filmten. Auch diese sahen sich nicht veranlasst zu helfen. Erst als von einer nahegelegenen Firma ein junger Mann zuhilfe eilte und in Richtung der filmenden Männer deutete, dass sie hinzu kommen sollen, entfernten sie sich mit einem Auto.

Der Beamte brachte zum Ausdruck, dass er deprimiert sei, wie wenig Courage es unter den Verkehrsteilnehmern gäbe, in einer Notsituation zu helfen. Erst im vorigen Jahr habe er an einer Aktion teilgenommen, wo ein Verkehrsunfall durch die Stadtrodaer Polizeiinspektion simuliert und die Reaktionen von Verkehrsteilnehmern überprüft wurden. Dass es ihn selbst einmal treffen würde, habe er sich nicht vorstellen können. Nun aber käme neben dem Vorwurf, den er sich selbst macht, noch die Erkenntnis dazu, dass er nur bedingt mit der freiwilligen Hilfe anderer Verkehrsteilnehmer rechnen könne.

Die Polizei weist aus diesem aktuellen Anlass darauf hin, dass es eine Verpflichtung zur Hilfeleistung gemäß § 323c Strafgesetzbuch gibt. Unterlassene Hilfeleistung sei dagegen srafbewehrt und könne mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

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