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Nr. 6/2011
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Auf den Freistaat rollt eine Klagewelle zu

Nachdem den Beamten im Freistaat Sachsen die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gestrichen wurde, rollt jetzt eine Welle von Wider-sprüchen an. Der Sächsische Beamtenbund (sbb) verweist in seinem Musterwiderspruch auf den Grundsatz der verfassungsrechtlich gebotenen amtsangemessenen Alimentation, die durch den Artikel 33 Ab-satz 5 des Grundgesetzes geschützt wird.
In dem vom Sächsischen Beamtenbund empfohlenen Musterwiderspruch heißt es u.a.: „Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des öffentli-chen Dienstrechts, dass Besoldung und Versorgung ein angemessenes Ni-veau erreichen müssen und sich an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zu orientieren haben. Art 33 Abs. 5 GG gibt dem Beamten – darunter auch dem Staatsanwalt – und ebenso auch dem Richter insoweit ein grundrechtsähnliches Individualrecht, dessen Verletzung nach § 90 Abs. 1 BVerfGG mit der Verfassungsbeschwerde ge-rügt werden kann.“
pressedienst
Günter Steinbrecht, Landesvorsitzender des sbb – beamtenbund und tarifuni-on sachsen, äußerte dazu: „Es ist eine Sauerei, wie hier insbesondere mit den Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen im öffentlichen Dienst umgegangen wird, während die Lebenshaltungskosten weiter kräftig steigen.“
Für die Amtsangemessenheit der Besoldungs- und Versorgungshöhe hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung Grundsätze entwickelt, die der Landesgesetzgeber uneingeschränkt zu beachten hat. Gegen diese Grundsätze wird durch die seit dem Jahre 2003 getroffenen be-soldungs- und beihilferechtlichen Kürzungsmaßnahmen und die Weigerung des Dienstherrn, wirklich amtsangemessene lineare Besoldungsanpassungen vorzunehmen, verstoßen. Nach dem Index des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum 1992 bis Juni 2009 stiegen die Preise um annähernd 36 % – Punkte, während die Besoldung unter Berücksichtigung der gekürzten Son-derzahlung nur um rund 28 % – Punkte angehoben worden ist.
Wir fordern deshalb alle Beamte, Richter, Staatsanwälte und Versorgungs-empfänger auf, im November/Dezember diesen Jahres Widersprüche einzulegen! „Es geht auch darum, den Einkommensabstand zu den in der Privawirtschaft Beschäftigten mit gleicher Ausbildung und Verantwortung nicht zu groß werden zu lassen. Die Gewinnung gut ausgebildeter Fachleute für den öffentlichen Dienst hängt auch wesentlich von der Vergleichbarkeit der Be-zahlung ab.“, so Steinbrecht.
Dresden, 24.02.2011
V.i.S.d.P.: Gerhard Pöschmann, Pressesprecher des sbb
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