SZ-Online:
Freitag, 13. Mai 2011
(Sächsische Zeitung)
Dresden. Der Entwurf für ein neues sächsisches Polizeigesetz steht nach einer öffentlichen Anhörung im Landtag in der Kritik.
Die Grünen verwiesen gestern darauf, dass ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen unnötig und unpraktikabel sei, da dessen Durchsetzung nur über zusätzliche Polizeikontrollen erfolgen könne. Zudem sei die Einführung von erleichterten Wohnungsdurchsuchung in Entführungsfällen wenig sinnvoll, weil diese schon nach bisher geltendem Recht möglich seien. Zudem verstoße die jetzt geplante Absenkung der Eingriffsschwelle für Wohnraumüberwachung gegen den Schutz des Wohnungsgrundrechts des Art. 13 Grundgesetz.
Die Linksfraktion erklärten, der von CDU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf sei „handwerklicher Pfusch“ und in hohem Maße verfassungsrechtlich bedenklich. Sie forderten die Koalition auf, den Entwurf zurückzunehmen, da anderenfalls Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof drohen. (SZ).
Freitag, 13. Mai 2011
(Chemnitzer Morgenpost)
Razzia-Erleichterung: Mächtig Kritik fürs neue Polizeigesetz
Das neue Polizeigesetz von CDU und FDP soll unter anderem Alkoholverbotszonen in Kommunen, die mobile Erfassung von Kfz-Kennzeichen sowie erleichterte Wohnungsdurchsuchungen bei Vorbestraften erlauben. Für den Entwurf gibt’s aber mächtig Kritik von Sachverständigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Polizei in Sachsen Kennzeichen mit mobilen Geräten erfassen dürfen – für viele Sachverständige problematisch. Foto: dpa
Dresden. Bei der Suche nach Entführungsopfern will das Gesetz unter bestimmten Bedingungen Razzien bei einschlägig Vorbestraften erleichtern. Hintergrund ist auch der Fall „Stephanie“ in Dresden. Kommunen sollen räumlich und zeitlich begrenzte Alkoholverbotszonen einrichten dürfen. Der Polizei soll künftig erlaubt werden, mit mobilen Geräten Autokennzeichen zu erfassen und die Daten abzugleichen. Bei Übereinstimmung sollen die Insassen sofort überprüft werden dürfen. Nötig ist ein konkreter Anlass, aber in Grenznähe reicht auch Vorbeugung.
Gestern nahmen die geladenen Sachverständigen den Entwurf auseinander – viele Bestandteile wurden als nicht verhältnismäßig oder verfassungsrechtlich bedenklich kritisiert, Streichung oder Überarbeitung empfohlen. Das Alkoholverbot bezeichnete Zwickaus Polizeipräsident Dieter Kroll als „eher kontraproduktiv“ und zu unklar formuliert. Charles von Denkowski von der Firma „Crime Prevention Solutions“ bemängelte, dass das Problem nur verlagert werde. Bedingungen für die Kennzeichenerfassung sind für den Berliner Verwaltungsrechtler Clemens Arzt zu weit gefasst, daher verfassungsrechtlich bedenklich. Ebenso die Bedingungen, unter denen Wohnungsdurchsuchungen erlaubt sind. Der Berliner Professor Hartmut Aden stellte klar, dass die Regelung schlicht unnötig sei.
Innenminister Markus Ulbig (CDU): „Das Gesetz wurde verfassungsrechtlich geprüft. Das Verhältnis zwischen persönlicher Freiheit des Einzelnen und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger ist ausgewogen.“ (mor)