Laufbahnverlaufsmodell
Entsprechend einer „Kleinen Anfrage“ im Landtag, liegen die demoskopischen Zahlen für den PVD vor. Entsprechend der Grafik ist ersichtlich, wo die Masse unserer sächsischen Polizeibeamten ihre Besoldungsgruppe haben.
Dieser, gelinde gesagt, nicht besonders motivationsbezogene Zustand hat uns unter anderem dazu bewogen, anlässlich eines Gesprächs mit dem Staatsminister des Inneren, Herrn Markus Ulbig, am 17.03.2010, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie wir als DPolG uns zukünftig den Laufbahnverlauf in der sächsischen Polizei vorstellen.
Vorstellungen
Hier sind unsere Vorstellungen:
Dabei soll die Besonderheit des Polizeiberufes genauer betrachtet werden, da der Schichtdienst, die Vielfältigkeit der Aufgaben, aber auch die Gefahr des Polizeiberufes nicht aus den Augen gelassen werden können.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten brauchen ein Dienstrecht, in dem sie sich mit unserem Staat und ihrer Aufgabe voll identifizieren können.
Die DPolG Sachsen unterstützt die bisherigen Leistungselemente auf dem Weg zum Ausbau einer leistungsorientierten Bezahlung.
Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen und Herkunft vorzunehmen.
Dabei gilt es in entsprechend kurzen Regelverweilzeiten die Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend der o.a. Kriterien zu erreichen.
Es gilt dabei zukünftig das Leistungsträgerfeststellungsverfahren so auszugestalten, dass es diesen Namen verdient.
Beförderungen entsprechend der Vorgaben des Laufbahnverlaufsmodells dürfen somit nicht nach Kassenlage erfolgen, sondern müssen exakt in den Doppelhaushalten des Freistaates verankert sein.
Ziel ist es, mit diesem Modell, nachhaltiger Strukturverbesserungen im Polizeidienst zu haben, die dem zukünftigen modernen Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht Rechnung tragen.
Modellbeschreibung
Das Modell besteht aus aufsteigenden Funktionskreisen mit jeweils definierten Funktionen in den Laufbahnabschnitten I, II und III. In einem Funktionskreis sollen Funktionen zusammengefasst (Funktionskreise) werden, die auf der Basis von Qualifikation und Berufserfahrung ein vergleichbares Anforderungsniveau aufweisen. Der Aufstieg in den nächst höherem Funktionskreis setzt entsprechende Berufserfahrungen und Leistungen, einen
Funktionswechsel, Praxiserfahrung oder ein anforderungsgerechtes Fortbildungspraktikum voraus.
Bis zum Funktionskreis II gibt es eine grundsätzliche maximal Vorgabe der Verweilzeit im jeweiligen Amt.
Ab dem Funktionskreis III erfolgt der Aufstieg auf der Grundlage von Leistung und Bedarf. In den Funktionskreisen III, IV und V werden freie Stellen ausgeschrieben und auswahlabhängig besetzt.
Die Verweilzeiten in den einzelnen Ämtern richten sich nach einer Mindest-Dienstzeitvorgabe, um entsprechende Erfahrungen in dem jeweiligen Amt zu sammeln und Leistungen zu erbringen.
Der Aufstieg soll im Rahmen einer angemessenen, beruflichen Entwicklung möglich sein. Überdurchschnittlich leistungsstarke Beamte können schneller einen Aufstieg in den Funktionskreisen erreichen, weniger qualifizierte Beamte bzw. leistungsschwache Beamte verzögert oder gar nicht. (Beförderung nach Leistung)
Das Modell sollte zeitnah eingeführt werden und für die diensterfahrenen Beamten, die die Voraussetzungen entsprechend dem neuen Modell haben, eine Übergangsregelung enthalten, in der Stellen entsprechend neu bewertet werden, damit jenen kein Nachteil entsteht.