Grüne: Sitzblockaden gegen Neonazi-Aufmärsche sind legitim
Der rechtspolitische Sprecher Lichdi widerspricht dem Dresdner Polizeipräsidenten
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Dresden (dapd-lsc). Die Grünen haben Dresdens Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch wegen dessen Äußerungen über Sitzblockaden gegen Neonazi-Aufmärsche kritisiert. Eine Versammlung von Rechtsextremen auf diese Art zu verhindern, sei nicht per se rechtswidrig, sondern könne unter das Recht auf Demonstrationsfreiheit fallen, sagte Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, am Mittwoch in Dresden. Hanitsch hatte zuvor erklärt, Blockaden seien nicht legitim, wenn sie erlaubte Versammlungen verhindern sollen. Die Polizei müsse das Recht auf Demonstrationsfreiheit auch der Neonazis durchsetzen.
Der Grünen-Abgeordnete entgegnete, es scheine fast so, als ob Hanitsch die Bürger davon abhalten wolle, zu demonstrieren. Die Polizei könne Blockaden zwar auflösen; um sie aber mit Gewalt zu räumen, bedürfe es weitergehender Abwägungen. Es gebe Gerichte, die Sitzblockaden als rechtskonform erklärt hätten. „Ich halte Sitzblockaden als zivilen Ungehorsam für legitim“, sagte Lichdi.
Es sei zudem bedauerlich, dass die am 13. Februar in Dresden geplante Menschenkette um die Altstadt bereits um 14.00 Uhr beendet werden solle, obwohl der Nazi-Aufmarsch erst um 15.00 Uhr beginne. So könne der Eindruck entstehen, dass den Rechtsextremen der Weg freigemacht werde.
Im vergangenen Jahr hatte eine Blockade mit mehr als 12.000 Menschen einen Aufmarsch von mehr als 6.000 Rechtsextremen verhindert. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte im Januar entschieden, dass es die Polizeidirektion Dresden am 13. Februar 2010 rechtswidrig unterlassen hat, durch geeignete polizeiliche Mittel den Aufzug der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) zu gewährleisten. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
dapd
Erschienen am 02.02.2011
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