Pressemitteilung
1. Mai 2010: zwischen klaren Worten und rechtspolitischer Instinktlosigkeit
DPolG Berlin: Lob für Innensenator und Kritik für den Senat
Für die klaren Worte zur Einsatzstrategie hat der Vorsitzende der DPolG Berlin, Bodo Pfalzgraf, den Innensenator ausdrücklich gelobt. Körting hatte sich am Wochenende für ein konsequentes Eingreifen bei Gewalttaten ausgesprochen. Pfalzgraf: „Das ist ein selbstverständliches, aber wichtiges politisches Signal, unsere Kollegen aus Berlin und der ganzen Bundesrepublik wollen wissen, woran sie sind!“
Für die Untätigkeit des Senats in Sachen schwerer Landfriedensbruch kritisierte der Gewerkschaftsvorsitzende den Senat hingegen heftig. Pfalzgraf: „Seit 2008 weiß der Senat von der veränderten Rechtsprechung, hier werden die Kollegen am 1. Mai im Stich gelassen, obwohl genug Zeit für eine Bundesratsinitiative war!“
In zwei Revisionsverfahren hatte das Berliner Kammergericht festgestellt, dass Stein- oder Flaschenwürfe nicht in jedem Fall ohne Weiteres als besonders schwerer Landfriedensbruch anzusehen seien, was nach Ansicht der DPolG Berlin zu „in der Praxis kaum noch leistbaren Beweiserhebungsverfahren führt“.
Die DPolG Berlin fordert in diesem Zusammenhang die Hinzufügung von drei Worten „und ge-fährlicher Gegenstände“ im § 125 a StGB. Das Kammergericht hatte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Flaschen und Steinen die bisher immer unterstellte Eigenschaft als Waffe aberkannt.
Doch aus der politischen Entscheidungsebene kamen bislang keine deutlichen Worte oder wahrnehmbare Initiativen. Im Gegenteil. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung sagte ein Sprecher der Justizsenatorin, dass keine Bundesratsinitiative geplant sei und die gesetzlichen Möglichkeiten da sind, um gegen Straftäter angemessen vorzugehen.
Pfalzgraf: „Es ist wohl jedem klar, dass Steinwürfe gegen Polizisten eine wie vom Gericht geforderte „schwere gesundheitliche Gefährdung“ darstellten. Den Streit, ob ein Stein eine Waffe sei oder nicht, am 1. Mai auf dem Rücken der Polizisten auszutragen, ist jedenfalls eine rechtspolitische Instinktlosigkeit!“
19.04.2010 Herausgeber:
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