Bundesrat Pressemitteilung 180 / 2010
· Veröffentlicht am: 26.11.10
Mehr Schutz für Einsatzkräfte
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte besser vor tätlichen Angriffen schützen soll und dazu den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht.
Der Bundesrat fordert, auch die Dienstkräfte besser zu schützen, die zwar grundsätzlich zur Anwendung von Zwang befugt sind, in der Praxis jedoch kaum echte Vollstreckungshandlungen vornehmen – wie zum Beispiel Mitarbeiter von Ordnungsämtern. Zudem sei zu prüfen, ob auch Katastrophenschutzhelfer und Kräfte sonstiger Rettungsdienste zu erfassen sind.
Mit der Vorlage greift die Bundesregierung ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser bereits im Mai 2010 in einem Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte.
Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf die polizeiliche Kriminalstatistik, nach der die als „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ erfassten Vorfälle zwischen 1999 und 2008 um nahezu 31 Prozent zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund sei der strafrechtliche Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen zu erhöhen. Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte seien in den Anwendungsbereich der Schutzvorschriften ausdrücklich einzubeziehen, um auch diese vor tätlichen Angriffen bei Hilfseinsätzen zu schützen.
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Drucksache 646/10 (Beschluss)