Beitrag Nr. 60 – Diskussionspapier

Meine Kritik vom Streifendienst für den Streifendienst

Ich arbeite seit über 15 Jahren im Polizeivollzugsdienst und habe davon drei Jahre Fußstreife in der Dresdner Neustadt sowie zwei weitere Jahre Streifen- und Ermittlungsdienst im Großstadtrevier erlebt.  Seit nunmehr über vier Jahren arbeite ich im gehobenen Dienst, aber wieder im Streifendienst im ländlichen Raum.
Noch hat hier der Revierverbund Bautzen – Bischofswerda mit zwei Revieren und zwei Polizeiposten eine meiner Meinung nach sehr gute Flächendeckung.
Die Einwohner haben ihre Polizei als Ansprechpartner vor Ort. Wir Polizisten kennen unseren überschaubaren Einsatzbereich, kennen die Örtlichkeiten sehr genau und auch unsere „Pappenheimer“.
In unserem Revierverbund arbeiten (lt. Sollstärke 2010) 195 Beamte im Polizeivollzugsdienst. Davon entfallen auf den Streifendienst 104 Beamte (einschließlich Verfügungsgruppe und Bürgerpolizisten), die dem Bürger tatsächlich auf der Straße ins Auge fallen können.
104 Streifenpolizisten auf einer Fläche von knapp 1000 km² und zuständig für etwa 146.000 Einwohner. Rein rechnerisch betreut hier jeder Streifenpolizist 1405 Einwohner – aber das nur als kleine Zahlenspielerei am Rande, wo wir doch gerade mal dabei sind!
Ich will nur verdeutlichen, welches Arbeitsvolumen anfallen und die Belastungsgrenze der einzelnen Beamten schnell erreichen lassen kann. Noch nicht mit berücksichtigt ist die Besonderheit des Revierverbundes mit dem Grenzbezug zur Tschechischen Republik und dem Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Alles funktioniert, weil die Einsatzbereiche Bautzen und Bischofswerda für jeden Streifenpolizisten klar definiert und bekannt sind. Hier ist die Polizei noch bürgernah, die Interventionszeiten sind kurz und eine ständige Präsenz der Polizei ist gewährleistet. Die polizeilichen Standorte sind den Bürgern bestens geläufig. Nicht selten bilden im Bedarfsfall die örtlichen Reviere den ersten Ansprechpartner für den Bürger.
In Anlage 2 „Eckpunkte für die künftige Aufgaben- und Organisationsstruktur“
heißt es, dass sich die Bürgernähe künftig keinesfalls über die Anzahl der polizeilichen Standorte definiert.
Will im Umkehrschluss also heißen, ein Polizeirevier als Ansprechpartner im Ort strahlt keine Bürgernähe aus? Aus fiskalischen und anderen, nicht nachvollziehbaren Gründen werden vielleicht sogar Schließungen der untergeordneten Reviere (Kat. II) im ländlichen Raum erwogen. Siehe Pkt. 4 der Anlage 2 „…unter erheblicher Reduzierung polizeilicher Standorte“.
Und genau das stößt bei den betroffenen Mitarbeitern auf Unverständnis. Wir wissen um die täglichen Belastungen, die ja auch analysiert worden sind.
Und ich möchte gerade dem jetzt schon an seiner Belastungsgrenze arbeitenden Wachhabenden im Leitrevier Kat. 1 nicht noch die Anliegen der Bürger aus dem Raum des untergeordneten Revieres zumuten. Er koordiniert jetzt schon die Einsätze seiner Funkstreifenwagen, übernimmt Funk und Fahndungsabfragen, das Bürgertelefon, den Besucherverkehr im Revier und noch einiges mehr. Mehr geht nicht!
Die Aufgaben für uns Streifenpolizisten müssen überschaubar bleiben. Der Revierverbund Bautzen – Bischofswerda in seiner bestehenden Form mit zentraler Führung in Bautzen arbeitet effektiv, die Fallzahlen und Statistiken sprechen ihrerseits für sehr gute Arbeitsergebnisse.

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