Morgen-Web, 24.08.2010
Muss auch die Mannheimer Polizei bald einen freigelassenen Sexualstraftäter überwachen? Nach Kenntnissen von Egon Manz, Personalratsvorsitzender im Präsidium und Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in der Kurpfalz, erwartet diese Aufgabe demnächst seine Kollegen. „Auch die Mannheimer Polizei wird in Kürze mit dem Problem der Überwachung eines Triebtäters konfrontiert werden“, schreibt Manz in der Gewerkschaftszeitung „Standpunkt“. Weitere Details wollte er gestern auf Anfrage nicht sagen. Aus Polizeikreisen hieß es, dass es sich um einen Mann handle, der derzeit in einem hessischen Gefängnis sitze und Verbindungen nach Mannheim habe. Das Justizministerium in Wiesbaden allerdings dementierte dies gegenüber unserer Zeitung. „Uns ist nicht bekannt, dass sich ein Sicherungsverwahrter aus Hessen nach Mannheim begeben will“, erklärte eine Sprecherin. Die Behörden bereiten die Häftlinge auf die Entlassung vor, auch der künftige Wohnort ist dabei ein Thema.
Erfahrungen aus Freiburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung kürzlich für nicht rechtmäßig erklärt. Straftäter, die davon betroffen sind, müssen deshalb aus der Haft entlassen werden – selbst wenn sie Gutachter noch als gefährlich einstufen. Die Polizei in Hamburg und Freiburg überwacht deshalb zwei solche Männer rund um die Uhr (wir berichteten), was einen erheblichen Personalaufwand bedeutet. Laut Manz hat sich die Mannheimer Polizei in Freiburg bereits über die Observation informiert.
Doch auch das Mannheimer Präsidium dementiert eine anstehende Überwachung eines entlassenen Straftäters: „Wir wissen davon nichts“, so Sprecher Holger Ohm. Dass man sich bei den Freiburger Kollegen erkundige, sei ein „gewöhnlicher Vorgang“. Wenn im Lauf der nächsten Monate Straftäter entlassen würden, sei es „nicht aus der Welt“, dass vielleicht auch einer nach Mannheim komme. Darauf wolle man vorbereitet sein. imo
Rheinische Post, 24.08.2010