Sachsen unterstützt die Einrichtung eines nationalen Kontrollzentrums für Straftäter
Ines Christ / dpa

Leipzig. Sachsen unterstützt die Einrichtung eines nationalen Datenkontrollzentrums für gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter in Hessen. Damit sollen Straffällige, die aufgrund der Neuregelung der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen und als rückfallgefährdet gelten, überwacht werden. „Die Einrichtung eines zentralen Datenkontrollzentrums ist die einzig vertretbare Antwort auf die technische Herausforderung“, sagte Till Pietzcker, Sprecher des sächsischen Justizministeriums am Donnerstag gegenüber LVZ-Online.

Aus Kostengründen, aber auch weil sich die überwachten Personen nicht nur in einem Bundesland aufhalten würden, müsse eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden. Sachsen sei von Anfang an an der Arbeitsgruppe beteiligt gewesen, die die Voraussetzungen für den Abschluss der notwendigen Verwaltungsvereinbarung erarbeitet hat, so Pietzcker.

Über einen entsprechenden Vorstoß der Länder Hessen und Bayern, gefährliche Straftäter künftig per Satellit und Fußfessel zu überwachen, berichtete am Donnerstag der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) in Wiesbaden. Hintergrund ist die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neugestaltung der Sicherungsverwahrung, nach der zahlreiche Täter freigelassen werden müssen, obwohl sie als rückfallgefährdet gelten.
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Justizminister Hahn sagte, künftig solle der konkrete Aufenthaltsort der Täter protokolliert und dadurch die Rückfallgefahr eingeschätzt werden. „Zeichnet sich ab, dass die Gefahr eines Rückfalls entsteht oder zunimmt, kann hierauf angemessen reagiert werden, angefangen von einer Ansprache an den Betroffenen bis hin zu einer verstärkten Überwachung durch die Polizei.“ Denkbar wären die „Fußfesseln“ auch für die Bewährungsüberwachung, wie dies in Hessen in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde, ergänzt Ministeriumssprecher Pietzcker.

Kommende Woche soll mit den anderen Ländern bei der Justizministerkonferenz in Halle darüber beraten werden, erklärte Hahn. Zahlreiche Länder signalisierten bereits am Donnerstag Zustimmung, darunter auch SPD-regierte wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg, aber auch Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und das Saarland.

Sachsen könnte bei der Kontrolle und Überwachung entlassener Straftäter mit eigenen Erkenntnisse aufwarten, sagte Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, am Donnerstag LVZ-Online. „Wir bringen Erfahrungen ein, die im Rahmen des hier seit dem 27. Juni 2008 eingeführten und praktizierten ‚Informationssystems zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter‘ gewonnen worden sind.“ Mit diesem Informationssystem, kurz ISIS, werden derzeit rund 150 Sexualstraftäter in Sachsen überwacht.

Sollte ein nationales Datenkontrollzentrum gebaut und in Betrieb genommen werden, müsste sich Sachsen wie alle anderen Bundesländer an den Kosten beteiligen. Diese würden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden. „Auf Sachsen entfielen dann reichlich fünf Prozent der Gesamtkosten“, so Ministeriumssprecher Pietzcker.

© LVZ-Online, 12.05.2011, 21:50 Uhr

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