Berliner Morgenpost, 04.03.2012
Henkel: Neues Erkennungssystem für Polizisten
Berlin (dpa) Berliner Polizisten dürfen in Zukunft wählen, ob sie sich mit ihrem Namen oder einer von mehreren Nummern ausweisen. Zudem werden sie leichter als bisher die eigenen Meldedaten im Register schwärzen lassen können, sagte Innensenator Frank Henkel (CDU) der „Berliner Morgenpost“ (Sonntag). Das neue Verfahren, mit dem die Beamten zwischen drei eigenen Identitätsnummern wechseln könnten, gewährleiste den Schutz vor Überfällen und Erpressungen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte die neue Regelung.
„Mit diesen Änderungen setzen wir eine weitere Kernforderung aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte Henkel. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten im alltäglichen Dienst gilt in Berlin seit Mitte 2011. Dabei müssen die Beamten ein Namenschild oder einer Dienstnummer tragen.
Künftig sollten Polizisten laut Henkel Meldedaten wie die eigene Adresse leichter sperren lassen. Wer seine Adresse derzeit im Melderegister schwärzen lassen will, um beispielsweise Attacken auf Heim oder Angehörige zu verhindern, muss eine konkrete Bedrohung nachweisen.
Nach Henkels neuer Auslegung des Gesetzes reiche aber bereits die Tatsache, dass Polizisten Recht und Gesetz durchsetzen müssten, aus, um eine Gefährdungssituation zu rechtfertigen. „Wir brauchen eine Praxis, die möglichst präventiv ist und nicht erst greift, wenn konkrete Bedrohungen vorliegen“, sagte der CDU-Politiker der Zeitung. Die Möglichkeit der Meldesperren werde allen in Berlin wohnenden Polizisten offen stehen.
Der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund (DPolG) begrüßte die neue Regelung. „Das ist eine unbürokratische, praktikable Lösung“, sagte der Vorsitzende Bodo Pfalzgraf der Nachrichtenagentur dpa. Gegen die im Juli 2011 eingeführte Kennzeichnungspflicht wollte die Gewerkschaft zuvor mit Klagen vorgehen. Grund war die Befürchtung, dass die Beamten oder deren Familie durch die erleichterte Identifizierung Drohungen und Attacken ausgesetzt sein könnten und daher nicht dem Zwang unterliegen dürften, sich auszuweisen.
Mit der erleichterten Meldesperre würden die Befürchtungen der Kollegen ernst genommen, sagte Pfalzgraf: „Sollte die Umsetzung entsprechend sein und die leichtere Meldesperre auch für die Kollegen in Brandenburg möglich werden, haben wir kein Klagebedürfnis mehr.“