dpa, 03.03.2012

Polizeigewerkschaft: Note Zwei minus für Minister Friedrich

Berlin. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, rechnet nicht mehr mit einer Einigung im Dauerstreit um die Vorratsdatenspeicherung bis zur Bundestagswahl 2013. „Mittlerweile bin ich der Auffassung, dass man in dieser Legislatur nichts mehr machen sollte. Das, was man mit der FDP vereinbaren kann, wird nur Murks sein“, sagte Wendt der Nachrichtenagentur dpa.

Vor zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Regelung verworfen. Seitdem streitet die schwarz-gelbe Koalition um eine Neuregelung. Wendt gab Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach seinem ersten Jahr als Ressortchef die Schulnote Zwei minus – auch deshalb, weil er sich bei der Vorratsdatenspeicherung bislang nicht durchsetzen konnte. Friedrich ist seit dem 3. März 2011 Innenminister.

Ein dickes Minus gebe er Friedrich auch, weil der Minister keine bessere Besoldung der untersten Dienstgrade bei der Bundespolizei veranlasste, sagte Wendt. Rund 12 000 Beamte würden derzeit nach den untersten Besoldungsgruppen A7 oder A8 bezahlt. Beispiel: Ein 40 Jahre alter, verheirateter Bundespolizist mit zwei Kindern verdient damit 3007 Euro brutto im Monat (A8). Für einen 29-jährigen verheirateten Beamten mit zwei Kindern sind es 2640 Euro (A7).

Nach den Worten von Wendt haben einige Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen diese untersten Besoldungsgruppen für ihre Polizisten abgeschafft. Bei der Bundespolizei gebe es aber eine Reihe von Beamten, die sich selbst am Ende ihres Berufslebens noch auf diesem Besoldungsniveau befänden, weil keine Beförderungsstelle frei sei. „Das ist überhaupt nicht akzeptabel. Die Leute müssen auch in der Bundespolizei mindestens A10 realistisch erreichen können“, sagte Wendt. „Da besteht ganz dringender Handlungsbedarf.“

Zu den Pluspunkten der bisherigen Amtszeit Friedrichs zählte Wendt, dass der Minister bereits kurz nach seinem Amtsantritt die ursprünglich erwogene Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt verwarf. Zudem sei das Weihnachtsgeld für die Bundesbeamten insgesamt wieder auf das Niveau von vor sechs Jahren angehoben worden. (dpa)

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