Sehr geehrter Herr Landespolizeipräsident Kann,
wir als Deutsche Polizeigewerkschaft möchten uns heute mit diesem offenen Brief an Sie wenden und unsere Verwunderung über den Brief von 9.4.2014 an unseren Landesvorstand zum Ausdruck zu bringen.
Ihr Verbot, den am 07.04.2014 im Rahmen einer Landespressekonferenz von uns vorgestellten interaktiven Streifenwagen VW T 5 nicht in den Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen unseren Kolleginnen und Kollegen präsentieren zu dürfen, zeugt unserer Ansicht nach von einem merkwürdigen Demokratieverständnis.
Wir sind der Überzeugung, dass es möglich sein muss, Alternativen zu den bisher bevorzugten Modellen VW Golf VII /Caddy aufzuzeigen. Meinungsvielfalt zuzulassen, darin liegt eine Stärke der Demokratie und dazu bedarf es auch keines dienstlichen Anlasses.
Deshalb war es uns auch ein Bedürfnis, einen VW T 5 als Gegenentwurf vorzustellen, der unserer Ansicht nach den Anforderungen an ein mobiles Büro, im Zeitalter der Schließung von Polizeirevieren und Polizeiposten standhält.
Gern hätte wir Sie auf unserer Pressekonferenz in Dresden begrüßt, damit Sie sich selbst ein Bild von unserem Fahrzeug machen konnten, bevor sie sich in Ihrem Schreiben an uns etwas despektierlich darüber äußerten. Auf dieses Ebene wollen und werden wir uns als DPolG zu keinem Zeitpunkt begeben.
Gern erinnern wir Sie, werter Herr Kann, auch an Ihre Zeit als Landespolizeipräsident von Brandenburg, wo Sie einen VW T 5 für die dortige Polizei als interaktiven Streifenwagen mit einführten.
Weshalb soll dieser in Brandenburg als interaktiver Funkstreifenwagen taugliche VW T 5 in Sachsen plötzlich nicht mehr geeignet sein?
Für uns gibt es nur 2 mögliche Antworten. Entweder dieser VW T 5 hat sich als interaktiver Streifenwagen in der Praxis tatsächlich nicht bewährt, oder Sie beugen sich mit Ihrer ablehnenden Haltung nur dem von den politisch Verantwortlichen in Sachsen verordneten Sparzwang.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert Sie deshalb mit diesem offenen Brief auf, zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Gewerkschaften zurückzukehren, die diesen Namen auch verdient.
Im Übrigen zeigt uns die Begeisterung für unser Alternativmodell, dass wir mit dieser Präsentation den Nerv unserer Kolleginnen und Kollegen getroffen haben. Wir sind gern bereit, die dabei gewonnenen Erkenntnisse auch der Projektgruppe interaktiver Streifenwagen und Ihnen als Landespolizeipräsident zum Wohle unserer Kolleginnen und Kollegen mitzuteilen.
Lassen Sie uns gemeinsam sachlich und ohne Vorurteile prüfen, in welchen Bereichen der von Ihnen bevorzugte VW Golf VII und in welchen Bereichen ein VW T 5 die bessere Alternative sind. Ein ausgewogener Fuhrpark für die Polizei des Freistaates Sachsen sollte unser gemeinsames Anliegen sein und war im Übrigen auch der Tenor von vielen Polizistinnen und Polizisten bei der Vorstellung unseres Fahrzeuges.
Der Reibungswiderstand zwischen Daumen und Zeigefinger sollte nicht das einzige
Kriterium bei der Beschaffung von interaktiven Streifenwagen sein.
Landesvorstand DPolG Sachsen