Herr Innenminister,

bitte denken Sie bei der Öffnung des Einstellungskorridors bis zu Ende!

Aktives und passives Wahlrecht für die Jugendauszubildendenvertretungen:

Sehr geehrter Herr Innenminister,

mit der Anpassung des Eintrittsalters für den Polizeivollzugsdienst auf den Altersbereich von 16 bis 34 Jahre, haben Sie die Ausbildung in der Polizei einem weiten Personenkreis geöffnet.

Leider müssen wir feststellen, dass hierbei ein wichtiger Teilaspekt einer solchen Erweiterung völlig ignoriert wurde.

Die gesetzlich zugesicherte Vertretung der Auszubildenden in Form der HJAV (Hauptjugendauszubildendenvertretung) der sächsischen Polizei und den JAV (Jugendauszubildendenvertretungen) an den Schulstandorten der sächsischen Polizei.

Mit diesem, im sächsischen Personalvertretungsgesetz festgeschriebenen Gremium, soll den besonderen Belangen der Ausbildung in der Personalvertretung Rechnung getragen werden.

Mit der aktuellen Regelung des aktiven und passiven Wahlrechts wird dieses auf die Auszubildenden beschränkt, welche das 27. Lebensjahr noch nicht beendet haben.

Damit ist beinahe die Hälfte des zur Ausbildung zugelassenen Altersbereichs nicht repräsentiert.

Dies widerspricht dem Beteiligungszweck dieses Gremiums und muss nach Auffassung der JUNGEN POLIZEI Sachsen umgehend angepasst werden.

Es herrscht auf der einen Seite Besorgnis über mangelnde aktive Teilnahme an unserer Demokratie und auf der anderen Seite wird das demokratische Wahlrecht einer Auszubildendenvertretung derart beschnitten.

Herr Innenminister, wir gehen davon aus, dass dies keine bewusste Einschränkung der Demokratie in der Personalvertretung darstellt, sondern vielmehr ein Versäumnis ist, dessen Bereinigung Ihnen ebenso wie uns am Herzen liegt.

JUNGE POLIZEI Sachsen

Nachwuchsorganisation der DPolG Sachsen e.V.

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