dpa
Dresden. Die Verfassungsklage gegen das sächsische Versammlungsgesetz ist auf den Weg gebracht. Damit reagieren die Landtagsfraktionen von Linken, SPD und Grünen auf Einschränkungen des Versammlungsrechts durch die schwarz-gelbe Koalition. Als Prozessbevollmächtigten stellte die Opposition am Dienstag den renommierten Rechtswissenschaftler Ralf Poscher von der Universität Freiburg vor. Er hatte die Normenkontrollklage in der Vorwoche beim Sächsischen Verfassungsgericht (Leipzig) eingereicht. Das Gesetz war Anfang 2010 vom Landtag verabschiedet worden. CDU und FDP wollen damit Aufmärsche von Neonazis und Gegendemonstrationen erschweren.

Professor Poscher listete mehrere inhaltliche Kritikpunkte auf. So sollen laut Gesetz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auch zum Schutz der Erinnerung an die „kommunistische Gewaltherrschaft“ möglich sein. Hier sieht Poscher einen Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2009. Demnach komme ein Sonderrecht zur Beschränkung der Meinungsfreiheit nur für Versammlungen in Betracht, die das NS-Regime gutheißen. Konkret ging es damals um Gedenkveranstaltungen für Hitler- Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel (Bayern). Aber auch aus formellen Gründen sei das Gesetz verfassungswidrig, sagte er. So hätten Beratung und Verabschiedung nur einzelne Passagen des Gesetzestextes vorgelegen.

zum Thema SPD, Linke und Grüne klagen gegen das sächsische Versammlungsgesetz Bilder vom Nazi-Aufmarsch am 13. Februar in Dresden Politisch motivierte Flashmobs: Ohne Anmeldung drohen empfindliche Strafen 450 Polizisten schützen Neonazi-Aufzug vor Gegendemonstranten am Postplatz „Der jährliche Naziaufmarsch in Dresden, der als wichtigste öffentliche Begründung des Gesetzes herhalten musste, wurde nicht durch das Gesetz, sondern die Zivilcourage von mehr als 12 000 Menschen verhindert“, erklärte der Rechtsexperte der Linken im Landtag, Klaus Bartl. Johannes Lichdi (Grüne) hält das Gesetz für „eine eklatante Verletzung der auch in der Sächsischen Verfassung verbrieften Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit“. „Wir reichen die Klage ein, weil wir die Grundrechte schützen wollen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Friedel.

CDU-Politiker Lars Rohwer zeigte dagegen „wenig Verständnis“ für die Verfassungsklage: „Zwar hat im demokratischen Rechtsstaat jeder das Recht, Gesetze gerichtlich prüfen zu lassen. Doch hier zeigt sich die Geisteshaltung des Linksblocks, die die in Dresden gelebte Erinnerungskultur nicht akzeptieren kann und will.“ Ähnlich bewertete FDP-Fraktionschef Holger Zastrow das Begehren der Opposition. Deren Argumente seien „nicht nachvollziehbar“. Das Gesetz schütze allein wichtige Gedenktage und -orte vor Missbrauch durch Extremisten.

Die Opposition hatte bereits vor Verabschiedung des Gesetzes eine Verfassungsklage angekündigt. Das Versammlungsgesetz soll vor allem den alljährlichen Neonazi-Aufmärschen in Dresden zum Jahrestag der Bombardierung am 13./14. Februar 1945 Einhalt gebieten. Als ganzjährig geschützte „Orte von historisch herausragender Bedeutung“ gelten im Gesetz das Leipziger Völkerschlachtdenkmal und die Dresdner Frauenkirche.

© DNN-Online, 17.08.2010, 15:34 Uhr

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