europaticker: Gravierende und zugleich schwer abschätzbare gesundheitliche Risiken für die betroffenen Personen
Linksfraktion will „Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei massiv beschränken“
Die Fraktion Die Linke fordert eine massive Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei. Die Anwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamte sei mit „gravierenden und zugleich schwer abschätzbaren gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Personen verbunden“, schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/5055), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Empirische Studien wie auch die Fachliteratur wiesen „zunehmend darauf hin, dass die Anwendung von Pfefferspray beziehungsweise chemischen Substituten in einer Reihe von Fällen mitursächlich für den Tod von Menschen war“. Auch in Deutschland seien bereits mehrere Todesfälle nach Pfefferspray-Einwirkung dokumentiert. Zuletzt sei im Juni 2010 ein 32-jähriger Mann in Dortmund zu Tode gekommen, nachdem er dem Reizstoff ausgesetzt gewesen sei.
Laut Antrag soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Einsatz von Pfefferspray beziehungsweise Reizmitteln mit den Wirkstoffen Capsaicin sowie Pelargonsäurevanillylamid (PAVA) gegen Menschen durch Vollzugsbeamte des Bundes ausschließt, wenn unbeteiligte Dritte gefährdet werden könnten. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll der Vorlage zufolge der Einsatz von Pfefferspray durch Vollzugsbeamte des Bundes, sofern er nicht der Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für Leib und Leben der Beamten oder Dritter dient. Auch will die Fraktion einen solchen Einsatz gegen Menschen in Ansammlungen wie etwa Gruppen von Fußballfans oder bei Demonstrationen ausgeschlossen sehen. Des weiteren sollen nach dem Willen der Abgeordneten das „Mitführen von Pfefferspray-Sprühgeraten bei Einsätzen anlässlich größerer Menschenansammlungen“ ausgeschlossen und „die Einsatzvorschriften bezüglich der Verwendung von Pfefferspray entsprechend den Vorschriften des Schusswaffengebrauches ausgestaltet“ werden. Zudem soll sich die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einsetzen, dass diese Grundsätze „Eingang in die Landespolizeigesetze finden“.
22.03.2011

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