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Gericht: Polizei muss mehr für Neonazis tun
Christoph Springer
Dresden. Auch Neonazis müssen in Dresden demonstrieren können. Das ist in Kurzform das Urteil in einem Rechtsstreit vor dem Dresdner Verwaltungsgericht, das am Mittwoch gefallen ist. Kläger war die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO), die Klage richtete sich gegen den Freistaat Sachsen. „Die Polizei hätte der rechten Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland die Durchführung einer Demonstration am 13. Februar 2010 ermöglichen müssen“, so Gerichts-Sprecher Robert Bender. Der Beklagte, also der Freistaat, habe es unterlassen, „durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers … zu gewährleisten“, das sei rechtswidrig, entschied die 6. Kammer des Gerichts. Das Ergebnis wurde den Verantwortlichen für den Polizeieinsatz am Donnerstag am Telefon mitgeteilt.

Was muss jetzt die Polizei tun?

Die Dresdner Polizei mit Polizeipräsident Dieter Hanitsch an der Spitze wartet nun auf die schriftliche Urteilsbegründung. Daraus können die Fachleute dann schließen, wie sie auf das Urteil reagieren. Eine Möglichkeit: Der Freistaat steht weiter hinter den Entscheidungen der Polizei am 13. Februar 2010 und beantragt, dass das Geschehen noch einmal von der nächsthöheren Instanz bewertet wird. Das wäre dann das Oberverwaltungsgericht Bautzen. „Die Vorbereitung des kommenden Polizeieinsatzes wird indes fortgesetzt“, sagte gestern Polizeisprecher Thomas Geithner.

Warum fiel das Urteil so kurz vor dem 13. Februar 2011?

Der Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Entscheidung ist womöglich ungünstig, aber kein Zufall. Dahinter stehen Regeln, die den Ablauf solcher Verfahren festlegen. Seit Donnerstag kennen die Verlierer dieses Rechtsstreits die Kernsätze des Urteils. Was der Polizei konkret vorgeworfen wird, können die Verantwortlichen erst der Urteilsbegründung entnehmen.

Was bedeutet das für 2011?

zum Thema Das war der 13. Februar 2010 in Dresden Verwaltungsgericht: Polizei hätte Nazi-Demo am 13. Februar 2010 durchsetzen müssen Nazigegner proben den Protest – Juristen diskutieren Rechtmäßigkeit von Blockaden Bündnis Dresden-Nazifrei ruft zu Blockaden am 19. Februar auf Juristen diskutieren – Sind Blockaden erlaubt? Die Neonazis, die am 13. und am 19. Februar Aufzüge in Dresden planen, sehen sich bestärkt und werden mit mehr Nachdruck fordern, dass ihr Recht auf Demonstrationen durchgesetzt wird. Gegner der Rechtsextremen wie das Bündnis „Nazifrei! Dresden stellt sich quer“ rufen weiter dazu auf, sich diesen Aufmärschen entgegenzustellen. Dabei konzentriert sich das Bündnis auf den 19. Februar, an dem die Rechten eine Großveranstaltung planen. Wie 2010 setzt das „Bündnis Nazifrei“ auf Blockaden. „Wir lassen uns von diesem Urteil nicht einschüchtern“, kommentierte Bündnissprecherin Judith Förster den Tenor des Gerichtsentscheids, Blockaden seien aus Bündnis-Sicht „legitim und moralisch notwendig“.

Welchen Einfluss hat das Urteil auf die Vorbereitungen für den 13. Februar 2011?

Der Ton zwischen Unterstützern und Gegnern von Demonstrationen gegen die Rechten wird schärfer werden. Nachdem die Berliner SPD zur Teilnahme an Demonstrationen gegen Rechtsextreme in Dresden aufgerufen hat, reagierten CDU und FDP. Die Parteivorsitzenden Lars Rohwer und Johannes Lohmeyer warfen den Berlinern vor, „das Gedenken an die Opfer der Bombennacht vom 13./14. Februar in Dresden politisch zu vereinnahmen und zu instrumentalisieren“. Die „Selbst-Einladung“ der Berliner Sozialdemokraten sei „auch eine unverantwortliche Aufforderung an die autonome Szene, sich in Dresden auszutoben“, so Rohwer und Lohmeyer. Die Dresdner SPD-Vorsitzende Sabine Friedel stellte fest, es sei ein Skandal, den Aufruf der Berliner SPD zu friedlichen Protesten gegen Neonazis in Dresden mit dem Aufruf zur Gewalt gleichzusetzen.

Spielt das Urteil eine Rolle für andere Veranstaltungen zum 13. Februar?

Kaum. Die Menschenkette, zu der Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) aufgerufen hat und die unter anderem die sechs demokratischen Fraktionen des Stadtrats unterstützen, wird keine Berührungspunkte mit dem Aufzug der Rechten an diesem Tag haben. Die Neonazis planen einen sogenannten Trauermarsch. Auch die Kranzniederlegung auf dem Heidefriedhof berührt dieses Urteil nicht. Allerdings muss man darauf eingestellt sein, dass die Neonazis versuchen, auch solche Veranstaltungen für ihre Zwecke zu missbrauchen.

© DNN-Online, 21.01.2011, 10:03 Uhr

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