Kernforderungen des dbb:6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate). Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den TV-L. Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro. Ein Fahrplan für die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der Lehrkräfte. Stufengleiche Höhergruppierung. Festbetrag für Auszubildende in Höhe von 100 Euro. Wenn Ihr dem Link folgt, findet Ihr die Forderungen zur Einkommensrunde 2019 seitens des dbb und hier das entsprechende Flugblatt.Wir halten Euch auf dem neuesten Stand!
Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern – Hilfe zur Antragstellung für das Jahr 2017 (Bezug: Urteil des OVG NRW vom 7. Juni 2017) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 1058/15 u. a.) hat einem Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 für die Jahre 2009 bis 2012 – über den gewährten Familienzuschlag hinaus – für sein drittes Kind einen weiteren Anspruch zugesprochen. Zur Fristwahrung wollen wir unsere Mitglieder darüber informieren, dass ggf. bestehende Ansprüche gegenüber den jeweiligen Dienstherren noch im Jahr 2017 geltend zu machen sind. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger stand als Finanzbeamter (Besoldungsgruppe A 13) in Diensten des Beklag-ten. Er ist Vater dreier Kinder für die er kindergeldberechtigt war. Mit Schreiben vom 10. November 2009 beantragte der Kläger einen höheren als den gesetzlichen normierten kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag für sein drittes Kind. Die gegen den ablehnenden Bescheid erhobene Klage lehnte das Verwaltungsgericht Arnsberg ab. Die dagegen erhobene Berufung des Klägers hatte Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Besoldungsempfänger für das dritte und jedes weitere unterhaltsbe-rechtigte Kind Anspruch auf familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 % des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes haben. Dies ergebe sich unmittelbar aus der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsge-richts aus dem Urteil vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u. a.). Für den im Streit befindlichen Zeitraum sei der Gesetzgeber diesem Anspruch nicht nachgekommen. Es seien auch keine anderen abweichenden Maßstäbe seitens des Gesetzgebers gebildet oder Parameter festgelegt worden, nach denen die Besoldung der kinderreichen Beamten bemessen und der Bedarf eines dritten und jedes weiteren Kindes zu ermitteln waren. Von daher stünde auch Beamten in höheren Besoldungsgruppen ein ungeschmälerter Anspruch aus der Vollstreckungsanordnung zu. Dieser sei nicht auf einen (absoluten) Betrag, der (in unteren Besoldungsgruppen) nicht überschritten werden soll, bezogen, sondern auf die nach Art. 33 Abs. 5 GG geschuldete, dem jeweiligen Amt angemessene Mindestalimentation („Minimum an Lebenskomfort“, „Mindestabstand“). Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in mehreren gleichgelagerten Fällen zugelassen. Diese sind bei diesen unter den Aktenzeichen 2 C 28.17, 2 C 29.17, 2 C 30.17 sowie 2 C 35.17 an-hängig. Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die als Anlage 1 beigefügten Entscheidungsgründe. Anmerkungen aus besoldungsrechtlicher Sicht: Ob das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zur Entscheidung annimmt und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, kann nicht verlässlich eingeschätzt werden. Dies betrifft auch die Frage, welche Auswirkung dies ggf. auf die in Bund und Ländern völlig unterschiedlich ausgestaltete Besoldung (u. a. im Bereich des Grundgehaltes, der Familienzuschläge, der Sonderzuwendung) hat. Eine Beurteilung und Prüfung aller möglichen Fallkonstellationen ist seitens des dbb Bund unmöglich. Aus grundsätzlichen besoldungsrechtlichen Gründen ist jedoch den Beamten, Richtern und Soldaten beim Bund und in den Ländern mit drei und mehr kindergeldberechtig-ten Kindern anzuraten, zur Fristwahrung (Stichwort: haushaltsnahe Geltendmachung) bis zum 31. Dezember 2017 bei den jeweiligen Dienstherrn Widerspruch gegen die ihm gewährte familienbezogene Besoldung einzulegen, verbunden mit einem entspre-chenden Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für sein drittes und ggf. weiteres Kind. Dieser Widerspruch sollte zudem den Antrag enthalten, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ruhend zu stellen. Ein entsprechender Musterwiderspruch ist als Anlage 2 diesem Info beigefügt, da eine Rechtsschutzgewährung oder Beratung aufgrund der Vielzahl möglicherweise betroffener Beamten durch den dbb Bund bzw. die Dienstleistungszentren nicht möglich ist. Mit kollegialen Grüßen Friedhelm Schäfer Zweiter Vorsitzender Fachvorstand Beamtenpolitik Anlage 1 zum Schreiben Musterwiderspruch
Werte Kolleginnen und Kollegen, das aktuelle dbb-Regionalmagazin Mai 2016 findet Ihr im Downloadbereich für unsere Mitglieder.
Anbei die aktuellen Newsletter des dbb. DBB_Newsletter_2016_01
Hier findet Ihr das entsprechende Schreiben des dbb und sofern jemand damals noch nicht in Widerspruch gegangen ist, das entsprechende Musteranschreiben an die Bezügestelle.
Die DBV – der Spezialist für den Öffentlichen Dienst – macht Dienstanfängern/innen der Inneren Sicherheit ein besonderes Angebot. Die Versicherung „Unfall komfort“ bietet einen bis zu 40% günstigeren Preis durch verbesserte Einstufung der Gefahrengruppe. Und weit mehr Leistungen als allgemein üblich. So haben Sie weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr – in der Freizeit, beim täglichen Dienst und auch bei Dienstreisen. Detaillierte Informationen finden Sie im Aktionsblatt oder sprechen Sie uns an! (Thomas Viertel, Tel.: 0152-09372081, Mail: thomas.viertel@dbv.de) weitere Angeboten der DBV
„Das lineare Ergebnis stimmt. Dieser Kompromiss ist ordentlich. Wir können zufrieden sein.“ Kurz und knapp war das erste Resümee von dbb-Verhandlungsführer Willi Russ zu allen Punkten jenseits der Eingruppierung für Lehrkräfte. Er stellte in seiner Analyse eine direkte Verbindung zwischen den in den letzten zwei Wochen intensivierten Aktionen und Warnstreiks einerseits und dem Ergebnis andererseits her. Russ wörtlich: „Ohne die bundesweite Unterstützung der Beschäftigten hätten wir heute überhaupt nichts erreicht.Aber auch mit dieser tollen Unterstützung war ein vernünftiger Einstieg in eine Grundtarifierung für Lehrkräfte nicht möglich. Die TdL hat sich jedem Kompromiss verweigert. Tiefpunkt war, dass die TdL das schon fade Angebot von 2011 noch einmal als dünnen Aufguss angeboten hat.“ Das Ergebnis im Detail:
Starke Länder brauchen faire Löhne Auf dem Dresdner Altmarkt hat der dbb-Verhandlungsführer in der Länder-Einkommensrunde 2013, Willi Russ, den dbb-Truck am 24. Januar 2013 auf Deutschlandtour geschickt. In den nächsten Tagen wird der magentafarbene LKW in fünf weiteren Großstädten Station machen. Vor Ort wird es Kundgebungen der Beschäftigten und Aktionen zur Einkommensrunde für die Landesbeschäftigten geben. Vor den Demonstranten in Dresden erklärte Russ: „Es pfeift ein eisiger Wind hier in Dresden, aber das ist noch ein laues Lüftchen im Vergleich zu dem, was uns in den kommenden Wochen bevorsteht. Unsere 6,5 Prozent-Forderung ist nicht nur fair, sondern überfällig! Und sie ist bezahlbar. Deshalb stehen wir hier!“
Inhalt dbb gegen Befristungen+++ Lühmann: Pläne zur Frauenquote nicht aufgeben+++ Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften DBB NRW: Kürzungen beim Weihnachtsgeld zurücknehmen+++ BVÖGD zeichnet Malu Dreyer für Verdienste um Öffentlichen Gesundheitsdienst aus+++ DPolG-Unterstützung für Blitzer-Marathon+++ VBE: Lehrermobilität endlich durchsetzen+++ Philologenverband begrüßt einheitliche Abiturstandards+++
dbb Innovationspreis 2012 verliehen: Heesen: „Deutschlands öffentlicher Dienst denkt in Lösungen, nicht in Problemen
Inhalt 7. dbb Zukunft Medienkonferenz – Heesen und diskutierte Bellut: Qualität über Medienlandschaft der Inhalte gewährleisten+++ 14.000 Beschäftigte demonstrieren vor dem Landtag in Dresden+++ Baden-Württemberg: Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte+++ Präsident der Rentenversicherung: Rücklagen müssen Beitragszahlern und Rentnern zugutekommen+++ Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Pakt mit der Landesregierung: BBW und Finanzminister bewegen sich aufeinander zu sbb zum Dienstrecht-Gesetzentwurf: „Gemischte Gefühle“ Bullerjahn neuer TdL-Chef: dbb sachsen-anhalt erwartet harte, aber faire Verhandlungen Finanzämter erledigten 2011 weniger Einsprüche gegen Steuerbescheide VBB: Beamte von Bundeswehrreform enttäuscht BDF: „Betreten verboten“ darf es im Wald nicht geben VBE-Chef Beckmann: „Quote der Schulabbrecher immer noch zu hoch“ Philologenverband bewertet Aussagekraft mancher Bildungsumfragen skeptisch DPolG fordert europäisches Netzwerk zur Kriminalprävention … und viele weitere aktuelle Themen …
Nr. 48 8. Dezember 2011 I n h a l t : Schluss mit der Abwärtsspirale! dbb bekräftigt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn +++ Einkommensrunde 2012 – Diskussion über die Forderung ist eröffnet +++ Erstes Ergebnis bei CFM: 300 Euro Einmalzahlung und mindestens 8,50 Euro pro Stunde +++
Nr. 41 Berlin, 20.Oktober 2011 I n h a l t : forsa-Umfrage ergibt weitere Imageverbesserung für Beamte und öffentlichen Dienst –Heesen: „Gerade in Zeiten der Krise setzt sich Leistung letztlich durch – gegen alle Klischees“ +++ dbb: Steuervereinfachungsvorschläge sind machbar +++
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