DPolG-Bundesleitung Corona-Schnelltests bei Grenzkontrollen ausweiten Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert lückenlose Tests auch bei illegalen Einreisen Aufgegriffene illegale Einreisende nach Deutschland sollen nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) umfassend auf eine Corona-Infektion getestet werden, wenn sie mit Polizeibeschäftigten in Kontakt treten. Immer wieder kommt es beispielsweise durch Aufgriffe in LKW oder Containern zu Kontakten mit größeren Gruppen von Einreisenden („Behältnisschleusungen“), die in den Polizeidienststellen der Bundespolizei ein Einreiseverfahren durchlaufen müssen. Im Jahr 2020 waren insgesamt 15.583 Migranten auf diese Weise nach Deutschland gelangt.„Am Anfang der Bearbeitungskette muss der Corona-Schnelltest stehen; bei positivem Ergebnis müssen sämtliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, um im Falle einer tatsächlichen Infektion die Weiterverbreitung oder Übertragung auf Beschäftigte der Polizei zu verhindern, das ist derzeit nicht der Fall“, fordert der Vorsitzende der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Ein solcher Schnelltest muss notfalls auch gegen den Willen des Einreisenden durchgeführt werden, dazu muss nötigenfalls der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen.Immer wieder komme es dazu, so die DPolG, dass größere Personengruppen direkt an der Grenze oder im Binnenland angetroffen werden, die illegal eingereist sind und ausländerrechtliche Verfahren durchlaufen müssen. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG: „Es kann nicht sein, dass erst irgendwann in einer Aufnahmeeinrichtung ein Corona-Test erfolgt. Schon zum Schutz der Polizeibeschäftigten, aber auch der vielen anderen Kontaktpersonen, die in einem solchen Verfahren beteiligt sind, muss unmittelbar bei Antreffen der Personen getestet werden, ob möglicherweise eine Corona-Infektion vorliegt.“Heiko Teggatz begrüßt die Bemühungen der Bundespolizei, den Beschäftigten mindestens zweimal in der Woche die Möglichkeit eines Corona-Schnelltest zu geben und hebt die Anstrengungen rascher Impfungen der Beschäftigten der Bundespolizei hervor: „Es sind bereits Tausende Beschäftigte geimpft worden, das ist praktizierte Fürsorge des Dienstherrn, die wir anerkennen. Umso wichtiger ist es, dass in der täglichen Praxis bei Einreisekontrollen alle vermeidbaren Infektionsrisiken ausgeschlossen werden!“
05.03.2021 DPolG fordert: Selbsttest für Einsatzkräfte der Polizei immer vor Dienstbeginn Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert von den Innenministerien im Bund und den Ländern, möglichst rasch Corona-Selbsttests für die Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung zu stellen, damit diese jeweils vor Dienstbeginn von ihnen selbst genutzt werden können. Für den Fall einer angezeigten möglichen Infektion sollte der Dienstantritt erst gar nicht erfolgen. Bei Grenzkontrollen, Großeinsätzen, aber auch im täglichen Streifendienst müssten die Einsatzkräfte die Mindestabstände regelmäßig unterschreiten, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, daraus ergebe sich eine besondere Fürsorgeverpflichtung, mahnte die DPolG-Bundesleitung in ihrer Sitzung in Berlin. DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt erklärte in Berlin: „Die Polizei in Deutschland war nie geschlossen, sie hatte während der gesamten Pandemie rund um die Uhr geöffnet, ihre Beschäftigten sind im Einsatz hoch gefährdet. Sie müssen nicht nur die öffentliche Ordnung aufrechterhalten, sondern sind zudem verpflichtet, die komplizierten Regeln durchzusetzen, die von der Politik zur Eindämmung der Pandemie formuliert werden. Tausende Kolleginnen und Kollegen sind vom Infektionsgeschehen betroffen, weil sie selbst infiziert wurden oder weil sie in Quarantäne geschickt werden mussten, um nicht ganze Dienststellen schließen zu müssen. Die Einsatzfähigkeit der Polizei muss aber auch künftig zu jeder Zeit gewährleistet bleiben, zumal die Belastungen größer werden. Viele Menschen ignorieren die Corona-Vorschriften ganz bewusst und wehren sich aktiv gegen polizeiliche Maßnahmen, das erfordert mitunter eine Vielzahl von Einsatzkräften. Die Situation wird nicht einfacher, wenn die Außentemperaturen steigen und es viele Menschen in die Natur oder Innenstädte zieht. Die vielen Beschlüsse zur Lockerung der Maßnahmen sind derart kompliziert, dass eine Vielzahl von Verstößen vorprogrammiert ist. Umso wichtiger ist es, diejenigen ausreichend zu schützen, die tagtäglich im Dienst erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt sind. So erfreulich es ist, dass für die operativen Einsatzkräfte zunehmend Impfmöglichkeiten geschaffen werden, muss für die Einsatzbereitschaft sichergestellt sein, dass mit Hilfe täglicher Selbsttests die Risiken für die Belegschaft minimiert werden.“
03.03.2021 Situation der Polizei in der Corona-Pandemie besorgniserregend –Impfungen beschleunigen Wenn die Bundesleitung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) morgen (digital) zur Beratung zusammentrifft, wird die Situation der Polizeibeschäftigten in der Corona-Pandemie erneut ganz oben auf der Tagesordnung stehen. „Die Lage ist besorgniserregend, die Einsatzkräfte stehen täglich im Kreuzfeuer von Gegnern der Corona-Politik und Befürwortern, die sich unversöhnlich und wenig dialogbereit gegenüberstehen. Zugleich reicht der Widerstand gegen Corona-Regeln, die teilweise niemand mehr versteht, bis weit in bürgerliche Kreise der Gesellschaft hinein“, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt in Berlin. Der Bundesvorsitzende weiter: „Einfachste Maßnahmen der Polizei, wie etwa die Feststellung von Personalien oder der Hinweis auf bestehende Regelungen, lösen Widerstandshandlungen und größere Polizeieinsätze aus, weil viele Menschen nicht mehr verstehen, was da beschlossen wird. Die Einsatzkräfte stehen zwischen allen Fronten und sollen für Ordnung sorgen und die Befolgung von Verboten durchsetzen, das fällt zunehmend schwer.“ Die DPolG befürchtet, dass die Situation weiter eskalieren könnte, an vielen Einsatzorten sei die Stimmung aufgeheizt und aggressiv. Der Protest gegen die Politik richte sich zunehmend gegen die Polizei, die vielfach sogar aufgefordert werde, ihre gesetzlichen Aufgaben zu ignorieren. Fortschritte sieht die DPolG bei der Impfung der Einsatzkräfte, die zunächst am Ende der Prioritätenliste gestanden hatten. Wendt: „Unser Protest hatte weitgehend Erfolg, jedenfalls sorgen sich die jeweiligen Ministerien jetzt dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich die Möglichkeit erhalten, geimpft zu werden. Aber das alles muss viel schneller gehen, Polizeiarbeit kann man kaum ins Home-Office verlagern. Wer von der Polizei verlangt, dass sie Personen durchsucht, festnimmt, fesselt und ins Gewahrsam bringt, muss für den Schutz dieser Kräfte sorgen. Einen weiteren Zeitverzug für die operativ tätigen Polizistinnen und Polizisten darf es nicht geben!“
DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt Umdenken der Politik Verstärkte Grenzkontrollen auch an den europäischen Binnengrenzen Berlin/Potsdam Medienberichten zu Folge bereitet die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbreitung neuer Virusvarianten und deren Mutationen in Deutschland und Europa vor. Angedacht seien neben konkreten Einreiseverboten aus Risikoländern auch verstärkte Grenzkontrollen an den Land-, Luft- und Seegrenzen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt solche Maßnahmen ausdrücklich. Bereits im Oktober 2020 forderte die Polizeigewerkschaft die Einführung von so genannten „verstärkten mobilen“ Kontrollen an den Grenzen, um eine unkontrollierte Einschleppung des Virus aus dem Ausland einzudämmen.„Ich begrüße das Umdenken der Bundesregierung ausdrücklich!“, betont Heiko Teggatz, stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Da auf europäischer Ebene offensichtlich kein einheitlicher Konsens zu finden ist, bleibt aus nationaler Sicht keinerlei Spielraum! Jede weitere Verzögerung wäre grob fahrlässig!“, mahnt der Gewerkschaftsvize. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hatte bereits im Dezember 2020 vor der Verbreitung der Virusmutation aus Großbritannien gewarnt und verstärkte Grenzkontrollen an den Landgrenzen im Westen der Republik gefordert. „Damit unsere Kolleginnen und Kollegen im Rahmen von verstärkten Grenzkontrollen auch rechtssicher handeln können, müssen die Grenzkontrollen notifiziert werden und eine Corona-Einreiseverordnung des Bundes vorliegen.“, so Teggatz. „Nur so wird die Bundespolizei in die Lage versetzt, Zurückweisungen und Zurückschiebungen an der Grenze oder im grenznahen Raum durchzusetzen.“
Schreiben an den Bundesinnenminister DPolG fordert: Corona-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkennen In einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) COVID-19 Erkrankungen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Berufskrankheit anzuerkennen und damit einem Dienstunfall gleichzustellen. Damit wären die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „In zahlreichen Einsätzen haben unsere Kolleginnen und Kollegen die Einhaltung der durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Corona-Regeln durchgesetzt und dabei nicht selten ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Allein in der Bundespolizei gibt es derzeit insgesamt ca. 400 COVID-19 Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Ca. 2.000 Kolleginnen und Kollegen sind an COVID-19 erkrankt oder befinden sich in Quarantäne. Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer COVID-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert es ist deshalb folgerichtig und höchste Zeit, eine COVID-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen.“ Um dies schnellstmöglich zu realisieren, wäre eine Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung im Beamtenversorgungsgesetz um die Berufsgruppe „Bedienstete im Vollzugsdienst“ sowie den Krankheitserreger SARS COV-2 und dessen Mutationen vorzunehmen. Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in § 31 BeamtVG geregelt und gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Wendt: „Es wird höchste Zeit, die Arbeit der Polizei nicht nur anzuerkennen, sondern für die Beschäftigten verlässliche Maßnahmen für ihre soziale Absicherung und die ihrer Familien zu veranlassen. Die Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein erster wichtiger Schritt!“
Präsenzunterricht an den sächsischen Polizeifachschulen – nicht mit Uns! Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen e. V. lehnt die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Polizeifachschulen, mit Hinweis auf die aktuelle Corona-Lage im Freistaat Sachsen, kategorisch ab! Sachsen ist das Bundesland mit der derzeit höchsten Inzidenz in Deutschland. Gerade aus diesem Grund trat die neue verschärfte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung am 11.01.2021 in Kraft. Der Ministerpräsident richtet den Appell an die Bevölkerung, die Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, weitestgehend auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu verzichten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Schulen (außer den Abschlussklassen) und Kitas bleiben weiterhin geschlossen. Auch Berufsschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen dürfen ab 18.01.2021 NICHT öffnen, da der „Infektionsschutz das ausschlaggebende Argument“ ist. Nur im Sächsischen Innenministerium scheinen diese Weisungen und Appelle nicht angekommen oder vorbei gegangen zu sein! Oder sind Polizeimeisteranwärter/-innen und ihre Familien andere Menschen und die Corona-Schutz-Verordnung zählt für diese nicht? Sachsens Polizeifachschulen öffnen ihre Pforten ab dem 18.01.2021 für die Schülerinnen und Schüler wieder. Die Auszubildenden reisen, auch oft in öffentlichen Verkehrsmitteln, aus allen Gebieten Sachsens und sogar aus den angrenzenden Bundesländern an, um die jeweiligen Schulstandorte in Chemnitz, Leipzig und Schneeberg zu besuchen. Dabei kommen weit über hundert Schülerinnen und Schüler an jedem Standort zusammen. Neben theoretischem Unterricht erfolgen praktische Unterweisungen in Selbstverteidigung, Eingriffstechniken und Sport. Trotz der Unterrichtung in Halbklassen ist eine Vermischung der Jahrgänge und Klassen ist bei gemeinsam genutzten Umkleide- und Sanitärräumen überhaupt NICHT zu vermeiden. Da es nur bedingt oder gar keine Gemeinschaftsunterbringung gibt, kehren alle Schülerinnen und Schüler nach Dienstende zu ihren Familien zurück. Das Infektionsrisiko ist immens und dabei besteht nicht nur eine Gefahr für die Beamten in Ausbildung und deren Angehörige selbst, sondern auch für die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, Ausbilder und Mitarbeitende an den Polizeifachschulen sowie deren Familien. Hierbei stellt die DPolG Sachsen die Frage: „Warum wird dieses Risiko eingegangen?“ Uns – als Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen ist bewusst, dass das Ansinnen des Innenministeriums sein wird, den Auszubildenden so viel Unterrichtsstoff wie nur irgend möglich zu vermitteln. Nur der Preis, der dafür gezahlt wird, steht außerhalb jedweden Verhältnisses zum Gesundheitsschutz aller. Denn es nützt niemandem etwas, wenn in der Folge ganze Klassen oder Jahrgänge in Quarantäne müssen, wenn es einen positiven Corona-Fall gibt. Eine Lösung hätte man durchaus mit einem guten Konzept des „Homeschoolings“ erreichen können. Aber hier lässt sich resümieren, dass sich seit dem Lockdown im Frühjahr 2020 nichts geändert hat. Es gibt keine Lernplattform für die Polizeischüler/-innen, keine Online-Meetings mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern oder Ausbildern – also keine adäquate Form des Home-Office oder dergleichen. Man beschränkt sich auf die Zusendung von Skripten, welche auszuarbeiten sind. Hier besteht enormer Nachholbedarf seitens des Ministeriums. Vom digitalen Zeitalter kann hier nicht die Rede sein! Wir – als Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen – kritisieren die Weisung des Innenministeriums, die Polizeifachschulen am 18.01.2021 wieder für den Schulbetrieb zu öffnen, nur weil das Ministerium seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Die Frage, ob in dieser Zeit der Erfüllungsstand der Ausbildung wichtiger ist als der Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung und die Fürsorgepflicht des Freistaats Sachsen seinen Bediensteten gegenüber, muss klar mit NEIN beantwortet werden! Cathleen Martin Landesvorsitzende DPolG Sachsen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat auf eine Veröffentlichung der Universität Bochum reagiert, die angeblich Hinweise auf Rassismus in der Polizei liefere. Tatsächlich sind es im wesentlichen Befragungen von Opfern, die sich selbst als solche definierten, so DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Statt Wissenschaft sei dies üble Stimmungsmache, die die Arbeit Hunderttausender Polizistinnen und Polizisten diskreditiere. In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die üble Stimmungsmache gegen die Polizei geht weiter; diesmal sind es vor allem so genannte Opferbefragungen, die angebliche Hinweise auf Rassismus in der Polizei liefern. Wissenschaftlich haltbar sind solche Aussagen nicht, aber sie sind geeignet, die Arbeit der Einsatzkräfte weiter als „rassistisch“ zu diffamieren. Die Attacke zielt diesmal offensichtlich vor allem auf die Bundespolizei, der in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen wurde, „Racial Profiling“ zu praktizieren, Personen also ausschließlich aufgrund äußerer Merkmale zu kontrollieren. Tatsache ist, dass sie mit ihren Personenkontrollen in grenznahen Regionen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, Straftaten zu verfolgen. Der Entschluss, eine oder mehrere Personen zu kontrollieren, wird dabei immer unter Abwägung der Gesamtumstände getroffen. Was die Universität Bochum dort macht, ist unverantwortlich und rechtfertigt jedenfalls keine „Rassismusstudie“ für die Polizei. Es verfestigt sich der Eindruck, dass es den Wissenschaftlern vor allem um lukrative Forschungsaufträge geht und nicht um seriöse Untersuchungen. Dass dies in einer Zeit ungeheurer Einsatzbelastungen der Polizei geschieht, macht die Kampagne noch schlimmer.“
DPolG begrüßt Urteil des BundesverfassungsgerichtsEinsatz von elektronische Fußfesseln verfassungskonform Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Einsatz von elektronischen Fußfesseln für aus der Haft entlassene Straftäter zulässig ist. Wenn ein Rückfallrisiko besteht, kann diese Art der Überwachung angewandt werden. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen wir endlich Rechtssicherheit. Wenn es bei Straftätern um Bewährungsauflagen oder bei ehemals Sicherungsverwahrten um die weitere Gefährlichkeit der Straftäter geht, kann die elektronische Fußfessel ein Mittel sein, um den Aufenthaltsort zu überwachen. Der Einsatz einer elektronischen Fußfessel ist im Vergleich zur Unterbringung in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung die weitaus günstigere Maßnahme ist. Selbstredend ist sie auch weniger einschneidend mit Blick auf die Rechte des Überwachten. Allerdings darf niemand sich Illusionen hingeben: Die Fußfessel ersetzt im Zweifel nicht die Arbeit der Polizei. Problematisch wird es dann, wenn von dem Überwachten weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, und insbesondere dann, wenn es zu einem technischen Defekt an der elektronischen Fußfessel kommt. Hier sind dann weiterhin Ad-hoc-Einsätze der Polizei erforderlich.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht die aktuell veröffentlichten Zahlen zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung von E-Scootern in Deutschland mit Sorge. Von Januar bis September 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 1.570 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden insgesamt 7 Menschen getötet, 269 E-Scooter-Nutzende wurden schwer und 1.096 leicht verletzt. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Vor allem verkehrsschwächere Menschen wie Ältere, Sehschwache oder Gehbehinderte, aber auch Kinder sind beim Überqueren von Straßen unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Ältere Menschen leben gefährlich auf dem Gehweg, weil sie von hinten lautlos angefahren werden. Viele Rollernutzende sind noch unsicher beim Bedienen der Fahrzeuge, auch dadurch entstehen immer wieder Unfallsituationen. Hinzu kommt, dass sich eine große Zahl von Rollernutzenden nicht an die Vorschriften hält und eben doch Bürgersteige befährt, zu zweit rollt oder alkoholisiert ist.“ Die Deutsche Polizeigewerkschaft appelliert an den Bundesverkehrsminister, die derzeitige Rechtslage noch einmal zu überdenken und anzupassen. In diesem Zusammenhang fordert die DPolG: die Festschreibung einer Prüfbescheinigungs- und Helmpflicht die für Elektrokleinstfahrzeuge vorgeschriebene Versicherungsplakette durch besser lesbare Versicherungskennzeichen zu ersetzen den verpflichtenden Anbau von Fahrtrichtungsanzeigern und Bremsleuchten den Ausbau der hierfür erforderlichen Radverkehrsinfrastruktur einen Verzicht auf die ursprünglich geplante Ausnahmeverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange (z. B. Hoverboards, elektrische Einräder oder E-Skateboards) die Festlegung und Kennzeichnung von ausgewiesenen Auf- und Abstellorten durch Städte und Gemeinden (auch mittels Geofencing) eine Berechnung der Leihkosten nach der zurückgelegten Wegstrecke und nicht auf Grundlage der in Anspruch genommenen Zeit eine interdisziplinäre sowie zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung. Die Zahl der durch E-Roller im Straßenverkehr Verletzten und sogar Getöteten darf nicht zugunsten des reinen mobilen Vergnügens unter den Tisch fallen. Wendt: „Die Polizei wird jedenfalls die Entwicklung genau verfolgen und die Verkehrssicherheit obenan stellen.“
10.12.2020 – DPolG Bund Innenministerkonferenz DPolG: Streckenradar dient der Verkehrssicherheit Wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr geht, ist die Abschnittskontrolle ein wirksames Mittel, um Temposünder zu stellen. Die heute stattfindende Innenministerkonferenz bilanziert das Thema, nicht zuletzt, weil das Streckenradar nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun rechtmäßig im Einsatz ist. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir brauchen für eine effiziente Verkehrsüberwachung, die Möglichkeit den Streckenradar an neuralgischen Punkten auszubauen. Damit kann die Verkehrssicherheit in den überwachten Gefahrenbereichen, zum Beispiel an Unfallhäufungsstrecken, in Tunnelanlagen oder Baustellenbereichen nachweislich wirksam erhöht werden.“ Nachdem in Niedersachsen über Jahre die Abschnittskontrolle als erfolgreiches Pilotprojekt lief, ist nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft nun der Zeitpunkt für eine bundesweite Einführung gekommen. Mit dem verkehrspolitischen Ziel vor Augen, die Zahl der Verkehrstoten und –verletzten signifikant zu senken, sollten sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt mit Nachdruck für die Einführung dieser innovativen Verkehrsüberwachungstechnik einsetzen.