Schreiben an den Bundesinnenminister DPolG fordert: Corona-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkennen In einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) COVID-19 Erkrankungen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Berufskrankheit anzuerkennen und damit einem Dienstunfall gleichzustellen. Damit wären die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „In zahlreichen Einsätzen haben unsere Kolleginnen und Kollegen die Einhaltung der durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Corona-Regeln durchgesetzt und dabei nicht selten ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Allein in der Bundespolizei gibt es derzeit insgesamt ca. 400 COVID-19 Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Ca. 2.000 Kolleginnen und Kollegen sind an COVID-19 erkrankt oder befinden sich in Quarantäne. Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer COVID-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert es ist deshalb folgerichtig und höchste Zeit, eine COVID-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen.“ Um dies schnellstmöglich zu realisieren, wäre eine Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung im Beamtenversorgungsgesetz um die Berufsgruppe „Bedienstete im Vollzugsdienst“ sowie den Krankheitserreger SARS COV-2 und dessen Mutationen vorzunehmen. Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in § 31 BeamtVG geregelt und gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Wendt: „Es wird höchste Zeit, die Arbeit der Polizei nicht nur anzuerkennen, sondern für die Beschäftigten verlässliche Maßnahmen für ihre soziale Absicherung und die ihrer Familien zu veranlassen. Die Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein erster wichtiger Schritt!“
Präsenzunterricht an den sächsischen Polizeifachschulen – nicht mit Uns! Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen e. V. lehnt die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Polizeifachschulen, mit Hinweis auf die aktuelle Corona-Lage im Freistaat Sachsen, kategorisch ab! Sachsen ist das Bundesland mit der derzeit höchsten Inzidenz in Deutschland. Gerade aus diesem Grund trat die neue verschärfte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung am 11.01.2021 in Kraft. Der Ministerpräsident richtet den Appell an die Bevölkerung, die Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, weitestgehend auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu verzichten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Schulen (außer den Abschlussklassen) und Kitas bleiben weiterhin geschlossen. Auch Berufsschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen dürfen ab 18.01.2021 NICHT öffnen, da der „Infektionsschutz das ausschlaggebende Argument“ ist. Nur im Sächsischen Innenministerium scheinen diese Weisungen und Appelle nicht angekommen oder vorbei gegangen zu sein! Oder sind Polizeimeisteranwärter/-innen und ihre Familien andere Menschen und die Corona-Schutz-Verordnung zählt für diese nicht? Sachsens Polizeifachschulen öffnen ihre Pforten ab dem 18.01.2021 für die Schülerinnen und Schüler wieder. Die Auszubildenden reisen, auch oft in öffentlichen Verkehrsmitteln, aus allen Gebieten Sachsens und sogar aus den angrenzenden Bundesländern an, um die jeweiligen Schulstandorte in Chemnitz, Leipzig und Schneeberg zu besuchen. Dabei kommen weit über hundert Schülerinnen und Schüler an jedem Standort zusammen. Neben theoretischem Unterricht erfolgen praktische Unterweisungen in Selbstverteidigung, Eingriffstechniken und Sport. Trotz der Unterrichtung in Halbklassen ist eine Vermischung der Jahrgänge und Klassen ist bei gemeinsam genutzten Umkleide- und Sanitärräumen überhaupt NICHT zu vermeiden. Da es nur bedingt oder gar keine Gemeinschaftsunterbringung gibt, kehren alle Schülerinnen und Schüler nach Dienstende zu ihren Familien zurück. Das Infektionsrisiko ist immens und dabei besteht nicht nur eine Gefahr für die Beamten in Ausbildung und deren Angehörige selbst, sondern auch für die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, Ausbilder und Mitarbeitende an den Polizeifachschulen sowie deren Familien. Hierbei stellt die DPolG Sachsen die Frage: „Warum wird dieses Risiko eingegangen?“ Uns – als Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen ist bewusst, dass das Ansinnen des Innenministeriums sein wird, den Auszubildenden so viel Unterrichtsstoff wie nur irgend möglich zu vermitteln. Nur der Preis, der dafür gezahlt wird, steht außerhalb jedweden Verhältnisses zum Gesundheitsschutz aller. Denn es nützt niemandem etwas, wenn in der Folge ganze Klassen oder Jahrgänge in Quarantäne müssen, wenn es einen positiven Corona-Fall gibt. Eine Lösung hätte man durchaus mit einem guten Konzept des „Homeschoolings“ erreichen können. Aber hier lässt sich resümieren, dass sich seit dem Lockdown im Frühjahr 2020 nichts geändert hat. Es gibt keine Lernplattform für die Polizeischüler/-innen, keine Online-Meetings mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern oder Ausbildern – also keine adäquate Form des Home-Office oder dergleichen. Man beschränkt sich auf die Zusendung von Skripten, welche auszuarbeiten sind. Hier besteht enormer Nachholbedarf seitens des Ministeriums. Vom digitalen Zeitalter kann hier nicht die Rede sein! Wir – als Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen – kritisieren die Weisung des Innenministeriums, die Polizeifachschulen am 18.01.2021 wieder für den Schulbetrieb zu öffnen, nur weil das Ministerium seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Die Frage, ob in dieser Zeit der Erfüllungsstand der Ausbildung wichtiger ist als der Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung und die Fürsorgepflicht des Freistaats Sachsen seinen Bediensteten gegenüber, muss klar mit NEIN beantwortet werden! Cathleen Martin Landesvorsitzende DPolG Sachsen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat auf eine Veröffentlichung der Universität Bochum reagiert, die angeblich Hinweise auf Rassismus in der Polizei liefere. Tatsächlich sind es im wesentlichen Befragungen von Opfern, die sich selbst als solche definierten, so DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Statt Wissenschaft sei dies üble Stimmungsmache, die die Arbeit Hunderttausender Polizistinnen und Polizisten diskreditiere. In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die üble Stimmungsmache gegen die Polizei geht weiter; diesmal sind es vor allem so genannte Opferbefragungen, die angebliche Hinweise auf Rassismus in der Polizei liefern. Wissenschaftlich haltbar sind solche Aussagen nicht, aber sie sind geeignet, die Arbeit der Einsatzkräfte weiter als „rassistisch“ zu diffamieren. Die Attacke zielt diesmal offensichtlich vor allem auf die Bundespolizei, der in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen wurde, „Racial Profiling“ zu praktizieren, Personen also ausschließlich aufgrund äußerer Merkmale zu kontrollieren. Tatsache ist, dass sie mit ihren Personenkontrollen in grenznahen Regionen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, Straftaten zu verfolgen. Der Entschluss, eine oder mehrere Personen zu kontrollieren, wird dabei immer unter Abwägung der Gesamtumstände getroffen. Was die Universität Bochum dort macht, ist unverantwortlich und rechtfertigt jedenfalls keine „Rassismusstudie“ für die Polizei. Es verfestigt sich der Eindruck, dass es den Wissenschaftlern vor allem um lukrative Forschungsaufträge geht und nicht um seriöse Untersuchungen. Dass dies in einer Zeit ungeheurer Einsatzbelastungen der Polizei geschieht, macht die Kampagne noch schlimmer.“
DPolG begrüßt Urteil des BundesverfassungsgerichtsEinsatz von elektronische Fußfesseln verfassungskonform Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Einsatz von elektronischen Fußfesseln für aus der Haft entlassene Straftäter zulässig ist. Wenn ein Rückfallrisiko besteht, kann diese Art der Überwachung angewandt werden. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen wir endlich Rechtssicherheit. Wenn es bei Straftätern um Bewährungsauflagen oder bei ehemals Sicherungsverwahrten um die weitere Gefährlichkeit der Straftäter geht, kann die elektronische Fußfessel ein Mittel sein, um den Aufenthaltsort zu überwachen. Der Einsatz einer elektronischen Fußfessel ist im Vergleich zur Unterbringung in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung die weitaus günstigere Maßnahme ist. Selbstredend ist sie auch weniger einschneidend mit Blick auf die Rechte des Überwachten. Allerdings darf niemand sich Illusionen hingeben: Die Fußfessel ersetzt im Zweifel nicht die Arbeit der Polizei. Problematisch wird es dann, wenn von dem Überwachten weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, und insbesondere dann, wenn es zu einem technischen Defekt an der elektronischen Fußfessel kommt. Hier sind dann weiterhin Ad-hoc-Einsätze der Polizei erforderlich.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht die aktuell veröffentlichten Zahlen zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung von E-Scootern in Deutschland mit Sorge. Von Januar bis September 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 1.570 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden insgesamt 7 Menschen getötet, 269 E-Scooter-Nutzende wurden schwer und 1.096 leicht verletzt. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Vor allem verkehrsschwächere Menschen wie Ältere, Sehschwache oder Gehbehinderte, aber auch Kinder sind beim Überqueren von Straßen unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Ältere Menschen leben gefährlich auf dem Gehweg, weil sie von hinten lautlos angefahren werden. Viele Rollernutzende sind noch unsicher beim Bedienen der Fahrzeuge, auch dadurch entstehen immer wieder Unfallsituationen. Hinzu kommt, dass sich eine große Zahl von Rollernutzenden nicht an die Vorschriften hält und eben doch Bürgersteige befährt, zu zweit rollt oder alkoholisiert ist.“ Die Deutsche Polizeigewerkschaft appelliert an den Bundesverkehrsminister, die derzeitige Rechtslage noch einmal zu überdenken und anzupassen. In diesem Zusammenhang fordert die DPolG: die Festschreibung einer Prüfbescheinigungs- und Helmpflicht die für Elektrokleinstfahrzeuge vorgeschriebene Versicherungsplakette durch besser lesbare Versicherungskennzeichen zu ersetzen den verpflichtenden Anbau von Fahrtrichtungsanzeigern und Bremsleuchten den Ausbau der hierfür erforderlichen Radverkehrsinfrastruktur einen Verzicht auf die ursprünglich geplante Ausnahmeverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange (z. B. Hoverboards, elektrische Einräder oder E-Skateboards) die Festlegung und Kennzeichnung von ausgewiesenen Auf- und Abstellorten durch Städte und Gemeinden (auch mittels Geofencing) eine Berechnung der Leihkosten nach der zurückgelegten Wegstrecke und nicht auf Grundlage der in Anspruch genommenen Zeit eine interdisziplinäre sowie zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung. Die Zahl der durch E-Roller im Straßenverkehr Verletzten und sogar Getöteten darf nicht zugunsten des reinen mobilen Vergnügens unter den Tisch fallen. Wendt: „Die Polizei wird jedenfalls die Entwicklung genau verfolgen und die Verkehrssicherheit obenan stellen.“
10.12.2020 – DPolG Bund Innenministerkonferenz DPolG: Streckenradar dient der Verkehrssicherheit Wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr geht, ist die Abschnittskontrolle ein wirksames Mittel, um Temposünder zu stellen. Die heute stattfindende Innenministerkonferenz bilanziert das Thema, nicht zuletzt, weil das Streckenradar nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun rechtmäßig im Einsatz ist. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir brauchen für eine effiziente Verkehrsüberwachung, die Möglichkeit den Streckenradar an neuralgischen Punkten auszubauen. Damit kann die Verkehrssicherheit in den überwachten Gefahrenbereichen, zum Beispiel an Unfallhäufungsstrecken, in Tunnelanlagen oder Baustellenbereichen nachweislich wirksam erhöht werden.“ Nachdem in Niedersachsen über Jahre die Abschnittskontrolle als erfolgreiches Pilotprojekt lief, ist nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft nun der Zeitpunkt für eine bundesweite Einführung gekommen. Mit dem verkehrspolitischen Ziel vor Augen, die Zahl der Verkehrstoten und –verletzten signifikant zu senken, sollten sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt mit Nachdruck für die Einführung dieser innovativen Verkehrsüberwachungstechnik einsetzen.
10.12.2020 – DPolG Bund Priorisierung von Corona-ImpfungenDPolG: Polizeibeschäftigte mit zuerst impfen „Polizistinnen und Polizisten sollten bei den anstehenden Impfungen gegen Corona in der Priorisierung mit als erste berücksichtigt werden.“ Die Reihenfolge des vorgesehenen Impfplans sieht die Polizei erst an vorletzter Stelle vor und damit sollen Polizeibeschäftigte im Prinzip zeitgleich mit allen Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Polizistinnen und Polizisten kommen täglich in ihrem Dienst mit den verschiedensten Menschen in Kontakt in unterschiedlichen, auch gefährlichen Situationen. Abstand zu halten, ist dabei nicht immer möglich, das liegt in der Natur der Sache. Die Polizei hat ihren Auftrag zu erfüllen und das heißt im Zweifel physische Maßnahmen vorzunehmen. Schon jetzt sind zahlreiche Polizistinnen und Polizisten bei der Bundespolizei und den Länderpolizeien mit dem Corona-Virus infiziert. In manchen Dienststellen führt das bereits zu spürbarem Personalmangel. Für Sicherheit und Schutz vor Kriminalität gibt es jedoch keinen Lockdown-Knopf, den man nach Belieben betätigen kann. Die Polizei ist immer im Dienst!“ Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert deshalb, den Impfplan zu überarbeiten und die Polizeibeschäftigten in die erste Stufe der Impfungen aufzunehmen.
Polizei verunglimpfende Kolumne der taz Wegen des am 15.06.2020 in der taz erschienenen Artikels mit dem Titel „Abschaffung der Polizei – All cops are berufsunfähig“ erstattet die DPolG Strafanzeige wegen Volksverhetzung und aller sonst in Betracht kommenden Delikte. Auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit überschreitet der Artikel die Grenze des Vertretbaren. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Andere Menschen zu entpersönlichen, ihnen Würde und Menschsein abzusprechen und sie wie Unrat auf einer Müllhalde entsorgen zu wollen – wie hasserfüllt, degeneriert und voller Gewaltbereitschaft muss man eigentlich sein, um solche widerlichen Gedanken aufzuschreiben?“ Für alle Polizeibeschäftigten ist diese Kolumne ein Schlag ins Gesicht. Die Frauen und Männer, die jeden Tag für unsere Sicherheit und Freiheit im Einsatz sind und für unsere Grundwerte einstehen, fühlen sich auf das Übelste beschimpft und in den Dreck gezogen. Solche Art des Denkens und Verbreitens von Verachtung über Polizeiangehörige werden wir als Berufsvertretung nicht hinnehmen und mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Eine entsprechende Beschwerde beim Deutschen Presserat versteht sich deshalb von selbst.
Grenzkontrollen und Verschiebung des Castor-Transportes
BKA: Fälle von Cybercrime deutlich gestiegen
Sachsen Polizei übergibt Schutzausrüstung an Krankenhäuser! Die Polizei Sachsen gab gestern Schutzmasken an das Klinikum St. Georg sowie weitere Klinken und für uns als Gewerkschaft stellen sich Fragen über Fragen, da sich viele Kollegen an uns wenden.
Dresden, den 24.03.2020 DPolG Sachsen e. V. begrüßt in großen Teilen die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes anlässlich der Corona-Pandemie vom 22.03.2020 sieht aber noch Nachbesserungsbedarf! Am 22.03.2020 trat die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes als Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie und die damit einhergehende Ausgangsbeschränkung in Kraft.
Polizei in Deutschland setzt auf Kommunikation und professionelle Ausbildung Die Frage, ob der gewaltsame Tod von George Floyd in den USA und die damit verbundene Polizeistrategie so auch in Deutschland möglich wäre, beantwortet die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit einem klaren Nein. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die Bilder aus den USA machen betroffen, unsere Gedanken sind bei den vielen Menschen, die bei den Ereignissen verletzt oder sogar getötet wurden und ihren Angehörigen. Uns liegt es fern, die Dinge von hier aus zu beurteilen oder Belehrungen zu erteilen. Deutsche Politik reagiert in derartigen Situationen regelmäßig besonnen und deeskalierend. Die Polizei hierzulande setzt in kritischen Situationen auf Kommunikation. Dies gilt für Einsätze mit Einzelpersonen, aber auch in Großeinsätzen. Gerade bei Demonstrationen oder Fußballeinsätzen, bei denen naturgemäß die Emotionen hochkochen können, leisten unsere Anti-Konflikt-Teams herausragende Deeskalationsarbeit. Jeder neue Schritt polizeilicher Maßnahmen der notwendig wird, wird angekündigt, manchmal mehrere Male, und nur um im äußersten Notfall wird der unmittelbare körperliche Zwang angewandt. Die Polizeiausbildung in Deutschland gibt dabei vor, welche physischen Zwangsmaßnahmen verhältnismäßig sind und welche nicht. Es gibt überall spezielle Einsatztrainer, die die Techniken ständig aktualisieren. Auf dem Hals eines fixierten Menschen zu knien, gehört sicher nicht dazu. Die Einsatzkräfte lernen in der Aus- und Fortbildung, wie sie sich in Extremsituationen zu verhalten haben. Einsatzsituationen können nicht standardisiert gelöst werden, das verlangt von den Kräften hohe Professionalität und Sensibilität, die Entscheidungen werden immer vor Ort getroffen. Deshalb braucht es eben die permanente Fortbildung sowie das Einsatztraining, um mit deeskalierenden Techniken vertraut zu werden. Und deshalb setzt die Polizei auch auf eine gründliche, mehrjährige Ausbildung zum Beginn des Berufslebens, dabei haben die Vermittlung von kommunikativen Kompetenzen eine hohe