Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 30.06.2021 – STADD : Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone * 29.06.2021 – SIB : Polizeifachschule Schneeberg: Neubau Raumschießanlage schreitet gut voran – weitere Baumaßnahmen gestartet * 28.06.2021 – LKA : Kampf gegen Hasspostings und Beleidigungen in sozialen Medien * 28.06.2021 – OLG DD : Haftprüfung – Tatverdächtige des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe bleiben in Untersuchungshaft * 25.06.2021 – STADD : Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone * 14.06.2021 – STADD : Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 30.06.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Iraker Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. So soll der Beschuldigte im Auftrag eines anderweitig verfolgten 28-jährigen Beschuldigten (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 14.06.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) am 15.04.2020 auf dem Gelände des Elbe-Parks Dresden 30.000,00 Euro für den Erwerb von einem Kilogramm Crystal an eine unbekannte Person übergeben haben. Weiterhin soll der Beschuldigte am 04.04.2020 im Stadtgebiet von Dresden eine unbekannte Menge Crystal zum Preis von 5.000,00 Euro an eine anderweitig verfolgte Person verkauft, am gleichen Tag mindestens ein Kilogramm Crystal erworben und am 17.05.2020 weitere 500 Gramm Crystal erworben und anschließend gewinnbringend an unbekannte Abnehmer im Stadtgebiet von Dresden weiterverkauft haben. Darüber hinaus soll der Beschuldigte an einen gesondert Verfolgten Beschuldigten am 11.04.2020 750 Gramm Crystal zum Preis von 22.500,00 Euro, am 28.04.2020 500 Gramm Crystal zum Preis von 15.000,00 Euro, am 31.05.2020 300 Gramm Crystal zum Preis von 9.000,00 Euro und am 23.05.2020 20 Gramm Kokain zu einem unbekannten Preis im Stadtgebiet von Dresden verkauft haben. Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 29.06.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung Polizeifachschule Schneeberg: Neubau Raumschießanlage schreitet gut voran – weitere Baumaßnahmen gestartet Auf dem Areal der Polizeifachschule Schneeberg wird eine der modernsten Raumschießanlagen Sachsens errichtet. Die Arbeiten gehen gut voran. Aktuell läuft der planmäßige Ausbau der Anlage, welche im Oktober 2021 an die Polizeifachschule Schneeberg übergeben werden soll. Parallel werden die Außenanlagen errichtet. Insgesamt investiert der Freistaat Sachsen rund 6,6 Mio. Euro in die Schießanlage, welche mit vier Schützenpositionen und einer Schussentfernung von bis zu 25 Metern ausgestattet sein wird. Erstmalig in Sachsen sollen bei speziellen Entfernungen auch Schießübungen in einem Winkel von 180° möglich sein. Unter Regie der SIB-Niederlassung Zwickau wurden jetzt zwei weitere Baumaßnahmen gestartet; die Sanierung der Schwimmhalle und der Neubau von Stellplätzen und Garagen. Sanierung Schwimmhalle Für die Schwimmausbildung an der Polizeifachschule am Standort Schneeberg wird die vorhandene Schwimmhalle umfassend saniert. Derzeit werden die notwendigen Abbrucharbeiten und die Entkernung der Schwimmhalle durchgeführt. Neben der Erneuerung von Fußböden und Wänden im Hallenbereich wird ein Edelstahlbecken mit eine Tiefe von 2,00 m bis 3,10 in den zum Großteil vorhandenen Beckenhohlraum eingesetzt. Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt auch eine moderne Umgestaltung und Erneuerung der Umkleide- und Sanitärbereiche. Die Sanierung der Schwimmhalle ist ein sehr effektives nachhaltiges Projekt. Die äußere Hülle der Schwimmhalle wird im Bereich der Fassadenöffnungen erneuert und der Dachaufbau ertüchtigt. Um zukünftig Energieverluste zu minimieren, wird unterhalb des Beckenbodens und an den Stirnseiten des Kontrollganges eine zusätzliche Dämmung gegen das Erdreich eingebaut. Das gereinigte Schwimmbadabwasser wird an einem Wärmeübertrager vorbeigeführt und dort enthitzt. Damit kann sich eine Energierückgewinnungsquote von mind. 66% einstellen. Geplant ist die bauliche Fertigstellung der Schwimmhalle einschließlich der Außenanlage für Dezember 2022. Die genehmigten Gesamtbaukosten liegen bei rund sechs Millionen Euro. Neubau Stellplätze und Garagen Mit der Entwicklung und dem Ausbau der Polizeifachschule am Standort Schneeberg steigt auch der Bedarf an Stellplätzen für Dienstfahrzeuge. Auf dem Areal werden daher an zwei Standorten moderne Garagen errichtet. Am südwestlichen Ende der Liegenschaft entstehen insgesamt 30 PKW- und 30 Transporter-Garagen. Der Garagenkomplex gliedert sich in drei Teile. Die Garagen selbst werden als Dreifach-Fertigteilgaragen aneinandergereiht. Insgesamt werden fünf PKW- und drei Transporter-Garagen mit einer E-Ladesteckdose ausgestattet. Außerdem wir im zentralen Bereich der Liegenschaft ein Gebäude für zwei LKWs und einen Bus errichtet. Die beiden Standortbereiche waren bisher unbebaut, daher ist eine verkehrstechnische Erschließung an das vorhandene Straßen- und Wegenetz notwendig. Die genehmigten Gesamtbaukosten liegen bei 3,3 Millionen Euro. Die Fertigstellung der Garagen für die PKWs und Transporter ist im Juli 2022 geplant. Die LKW/Bus-Garagen sollen im Oktober 2022 fertig sein. Die Baumaßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. ——————————- 28.06.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung Kampf gegen Hasspostings und Beleidigungen in sozialen Medien Schneller Ermittlungserfolg der Soko Rex Das Landeskriminalamt erhielt am 22. Juni 2021 einen Hinweis zu einem Post auf Telegram, welcher mögliche Angriffe auf den sächsischen Ministerpräsidenten bei einem Besuchstermin thematisierte. Die dort geposteten Formulierungen und zeitlichen Zusammenhänge machten sofortige Gefahrenabwehrmaßnahmen notwendig, welche das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen/Soko Rex unverzüglich einleitete. Die Ermittler konnten sehr schnell die Identität des Absenders ermitteln – eine 33-jährige Frau aus Lichtenstein in Sachsen. Diese war bis dato polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten. Mit der Tatverdächtigen wurde eine Gefährderansprache durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Im Ergebnis der polizeilichen Maßnahmen räumte die Frau den Tatvorwurf ein und löschte den in Rede stehenden Post. Die weiteren Ermittlungen werden bei der Soko Rex des Landeskriminalamtes geführt. Der Besuch des Ministerpräsidenten verlief ohne Vorkommnisse. ——————————- 28.06.2021, 09:25 Uhr — Erstveröffentlichung Haftprüfung – Tatverdächtige des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe bleiben in Untersuchungshaft Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat im Rahmen der nach sechsmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft für zwei der inhaftierten Verdächtigen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe in Dresden am 25. November 2019 angeordnet. Der Senat bestätigt damit das Vorliegen des dringenden Tatverdachts wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung. Der Senat hat angesichts der bei einer Verurteilung drohenden hohen Freiheitsstrafe den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen. Zudem ist aus Sicht des Senats eine Verdunkelungsgefahr gegeben. Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst komplexen Ermittlungen gewahrt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung hat in 3 Monaten zu erfolgen. Über die Haftfortdauer für die weiteren inhaftierten Verdächtigen hatte der Senat vorliegend nicht zu entscheiden, weil in Abhängigkeit von der jeweilig verschiedenen Dauer der Untersuchungshaft andere Termine gelten. OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juni 2021, Az: 3 Ws 30/21 und 3 Ws 31/21 ——————————- 25.06.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 41-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 23 Fällen zur Last. So soll der Beschuldigte zwischen Januar 2019 und März 2020 monatlich in mindestens 15 Fällen jeweils drei Kilogramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft haben. Weiterhin soll der Beschuldigte von bislang unbekannten Personen am 16.04.2020 in Berlin 3,5 Kilogramm Marihuana zum Preis von ca. 15.000 Euro, am 14.05.2020 in Berlin 12 Kilogramm Marihuana zum Preis von 54.600,00 Euro, am 29.05.2020 in Dresden zehn Kilogramm Marihuana zum Preis von 35.000,00 Euro und am 15.01.2021 in Berlin fünf Kilogramm Cannabis- und Amphetamin-Produkte zum Preis von 24.200,00 Euro sowie ein Kilogramm Marihuana zum Preis von 4.200,00 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft haben. Zur Abwicklung seiner Drogengeschäfte soll der Beschuldigte ein von ihm betriebenes Ladenlokal in der Dresdner Neustadt genutzt haben. Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 14.06.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Beschuldigten mit deutscher und irakischer Staatsbürgerschaft Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen zur Last. So soll der Beschuldigte u. a. am 02.04.2020 zwei Kilogramm Crystal zum Preis von 60.000,00 Euro, am 17.04.2020 ein Kilogramm Crystal zum Preis von 28.000,00 Euro, am 08.05.2020 mindestens 13 Kilogramm Crystal zum Preis von ca. 120.000 Euro, am 11.05.2020 zehn Kilogramm Crystal zum Preis von 90.000,00 Euro, am 17.05.2020 zehn Kilogramm Crystal zum Preis von 90.000,00 Euro und 20 Kilogramm Marihuana zum Preis von 52.000,00 Euro sowie am 02.06.2020 15 Kilogramm Crystal zum Preis von 135.000,00 Euro von verschiedenen Lieferanten erworben und überwiegend jeweils kurz nach dem Erwerb zu nicht bekannten Preisen an bekannte Abnehmer im Stadtgebiet von Leipzig gewinnbringend weiterveräußert haben. Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des An-bieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 30.12.2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der bereits mehrfach vorbestrafte Beschuldigte befindet sich derzeit in Strafhaft. Die Untersuchungshaft ist als Überhaft notiert. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
DPolG 25.6.21 „Die letzte Bastion gegen Extremisten“ DPolG Hamburg 24.6.21 Corona-Regeln: Polizeigewerkschaft kritisiert Hamburger Senat DPolG Bayern 20.06.2021 Deutsche Polizeigewerkschaft fordert konsequente Umsetzung der Coronaregeln DPolG Baden-Württemberg 20.06.2021 CDU und Gewerkschaft planen: Polizeinachwuchs soll wieder länger in die Schule DPolG 11.6.21 Fußball-Europameisterschaft: Spiele ohne Stimmung? DPolG Bayern 13.6.21 Bayerns Städte bereiten sich auf Partysommer vor
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 09.06.2021 – SMI : Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone in Leipzig * 08.06.2021 – LKA : Schlag gegen die Organisierte Kriminalität und genutzte Kryptonetzwerke * 08.06.2021 – STADD : Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone * 04.06.2021 – LKA : Sachbeschädigung an Gebäuden durch Graffiti * 04.06.2021 – SMS : Nur 53 Grippeerkrankungen im zurückliegenden Winter in ganz Sachsen ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 09.06.2021, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone in Leipzig Gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium des Innern und der Stadt Leipzig Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller zog heute gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung Bilanz zur ersten Waffenverbotszone im Freistaat Sachsen. Grundlage bildete der Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone, der heute öffentlich vorgestellt wurde. Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass die Waffenverbotszone als zusätzliches Instrument zur Senkung, vor allem bei bewaffneten, in der Öffentlichkeit begangenen Angriffen, beigetragen hat. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Waffenverbotszone kaum positive Auswirkungen auf das übrige Kriminalitätsgeschehen hat. Darüber hinaus umfasste ein Teil der Studie eine Befragung der Bevölkerung. Aus dieser geht unter anderem der Wunsch nach einer ansprechbaren Präsenz der Polizei und der Ordnungsbehörde vor Ort hervor. Um zielstrebig und zeitnah die gewonnenen Erkenntnisse der Evaluierung in einem lokalen Handlungsrahmen umsetzen zu können, soll ein gemeinsamer Maßnahmenplan zwischen Polizei und Ordnungsamt gefasst und rasch umgesetzt werden. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Die Ergebnisse der Evaluierung der Waffenverbotszone zeigen uns, dass es keinen Schalter gibt, den wir umlegen können, damit Kriminalität abnimmt. Deshalb lautet die Frage nicht in allererster Linie, ob die Waffenverbotszone bestehen bleiben oder abgeschafft werden soll, sondern wie die Sicherheit in dem Quartier erhöht werden kann. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig gilt es jetzt weitere Schritte zu gehen und gemeinsam Kräfte zu bündeln. Daher ist geplant, die Präsenz von Einsatzkräften der Polizei zu erhöhen, einen gemeinsamen Standort von Polizei und Stadt einzurichten und vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen.« Oberbürgermeister Burkhard Jung: »Die begleitende Befragung zur Waffenverbotszone hat uns einen tiefen Blick in das Quartier ermöglicht. Die beste Erkenntnis für mich ist: Bewohnerinnen und Bewohner dort haben dieselben Fragen und Probleme wie in vielen anderen Stadtteilen auch. Sie wollen sichtbare Polizei, Zurückdrängung der Alltagskriminalität und ein sauberes Wohnumfeld. Die Menschen haben sehr genau aufgezeigt, wo sie mehr von Stadt und Polizei erwarten – und das wollen wir ihnen jetzt auch gemeinsam bieten: mehr gemeinsame Streifen, einen neuen Polizeiposten, konsequentere Müllberäumung.« Hintergrund: Die Waffenverbotszone wurde Ende 2018 per Verordnung eingerichtet, um die allgemeine Sicherheit im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße zu erhöhen und den dortigen Kriminalitätsschwerpunkt einzudämmen. Seither galt in diesem Quartier ein Verbot von Schusswaffen, Messern, Reizstoffsprühgeräten sowie anderen gefährlichen Gegenständen, wie Elektroschockgeräten oder Baseballschlägern. Am 24. März 2021 erklärte das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände als unwirksam. Die Hochschule der Sächsischen Polizei verantwortete unter Federführung von Prof. Dr. Marcel Schöne, Direktor des Sächsischen Institutes für Polizei- und Sicherheitsforschung, die Evaluierung der Waffenverbotszone. Die Durchführung der Evaluierung erfolgte durch Prof. Dr. Kurt Mühler von der Universität Leipzig Mitte 2020 nach einer öffentlichen Ausschreibung. Der ausführliche Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone in Leipzig steht zum Download zur Verfügung. ——————————- 08.06.2021, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung Schlag gegen die Organisierte Kriminalität und genutzte Kryptonetzwerke Erfolgreiche Exekutivmaßnahmen in Sachsen Das Landeskriminalamt hat im Rahmen einer bundesweit und international durchgeführten konzertierten Aktion am gestrigen Montag, den 7. Juni 2021, fünf Haftbefehle vollstreckt und Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 13 Objekte im Stadtgebiet Chemnitz (12) sowie in Limbach-Oberfrohna (1) realisiert. Die Beschuldigten stehen im Verdacht des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei deutsche, einen russischen, einen moldauischen und einen türkischen Staatsbürger. Die jungen Männer sind im Alter von 19 bis 25 Jahren. Bei den Durchsuchungen wurden mehr als 20.000 Euro Bargeld sichergestellt, mehrere Kilo Betäubungsmittel (5 kg Marihuana, 1 kg Methamphetamin), Datenträger und PC-Technik, 10 Handys (davon fünf Krypto-Handys) sowie zwei Kraftfahrzeuge (Audi Q7, VW Tiguan). Das Landeskriminalamt Sachsen war insgesamt mit über 300 eigenen und unterstellten Kräften im Einsatz. Ausgangspunkt der deutschlandweiten Maßnahmen ist ein Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und des Bundeskriminalamts (BKA). Gegenstand dieses Ermittlungskomplexes sind Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu möglichen Straftaten von deutschen Nutzern, die im Rahmen eines dort seit Oktober 2018 geführten Verfahrens erhoben und im Wege eines internationalen Rechtshilfeverfahrens der ZIT seit Mai 2021 zur Verfügung gestellt worden sind. Durch Europol wurde bereits Mitte März 2021 eine sogenannte Operational Task Force (OTF) eingerichtet. Die OTF koordiniert das internationale polizeiliche Vorgehen. Die Beschuldigten stehen insbesondere im Verdacht, Straftaten unter Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken (sogenannten Kryptonetzwerken) und Endgeräten (sogenannten Kryptohandys) betrieben zu haben. Bei Kryptohandys handelt es sich um zumeist speziell präparierte Smartphones, auf denen ausschließlich eine spezielle App zur verschlüsselten Kommunikation mit anderen Kryptohandys des gleichen Anbieters installiert ist, u.a. um die entsprechende Kommunikation abhörsicher zu machen und damit einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen. Die Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden durch ZIT und BKA dauern noch an. Nach der Identifizierung von Tatverdächtigen werden die entsprechenden Ermittlungsverfahren durch die ZIT zur weiteren Bearbeitung an die örtlichen zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Am gestrigen Montag konnten in diesen Verfahren über 150 Objekte durchsucht und mehr als 70 Personen festgenommen werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag dabei in Hessen. Mehr Informationen finden Sie auf der Startseite des BKA unter Aktuellen Informationen/Aktuelle Meldungen/Pressemitteilungen des BKA Alle hier beschriebenen Maßnahmen waren Teil eines von Europol international koordinierten Vorgehens von Strafverfolgungsbehörden in insgesamt 15 Ländern. Informationen von Europol sind abrufbar unter: https://www.europol.europa.eu ——————————- 08.06.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (24 und 30 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zur Last. Die Beschuldigten sollen kurz vor dem 01.04.2020 beschlossen haben, sich durch den unerlaubten Ankauf und gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, die zumindest teilweise zur Finanzierung ihres Lebensbedarfs bestimmt war. Durch den Weiterverkauf der Betäubungsmittel sollen die Beschuldigten beabsichtigt haben, Gewinne in nicht näher bekannter Höhe zu erzielen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bei einem nicht bekannten, in Berlin wohnhaften Lieferanten am 01.04.2020 zehn Kilogramm Marihuana zum Preis von 47.000,00 Euro, am 01.05.2020 oder kurz davor mindestens weitere sechs Kilogramm Marihuana zum Preis von mindestens 27.650,00 Euro sowie am 14.05.2020 oder kurz davor weitere sieben Kilogramm Marihuana zum Preis von 32.200,00 Euro bestellt zu haben. Die Betäubungsmittel sollen kurz nach den Bestellungen vereinbarungsgemäß geliefert und von den Beschuldigten bar bezahlt worden sein. Die Beschuldigten sollen die Drogen jeweils kurz nach dem Erwerb zu nicht bekannten Preisen an unbekannte Abnehmer im Stadtgebiet von Dresden weiterveräußert und sich den erzielten Gewinn hälftig geteilt haben. Die Beschuldigten kommunizierten über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EnrcoChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 02.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen, die am 10.02.2021 vollzogen werden konnten. Die bereits mehrfach vorbestraften Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 04.06.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Sachbeschädigung an Gebäuden durch Graffiti Zeugenaufruf Tatzeitraum: zwischen 2. Juni 2021, ab ca. 20:00 Uhr und 3. Juni 2021, 10:00 Uhr Tatort: 04275 Leipzig, Schenkendorfstraße 2 bis 20 Im Zeitraum vom 2. Juni 2021 20:00 Uhr bis 3. Juni 2021 10:00 Uhr beschmierten unbekannte Täter im Bereich der Hausgrundstücke 2 bis 20 der Schenkendorfstraße in Leipzig zahlreiche Fassaden mit diversen Schriftzügen und Symbolen. Der dadurch entstandene Sachschaden liegt nach ersten Erkenntnissen im mittleren fünfstelligen Eurobereich. Aufgrund des Inhalts der angebrachten Schriftzüge bzw. der angebrachten Symbolik kann eine politische Motivation gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden. Die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Es werden Zeugen gesucht, die im oben benannten Zeitraum im Bereich der Schenkendorfstraße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Hinweise aus dem Internet oder den Sozialen Medien können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Feststellungen zu im näheren Tatortbereich aufgefunden Farbsprühflaschen oder anderen für die Fertigung von Graffiti üblichen Materialien sind für die Ermittler ebenfalls von Interesse. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der vorliegenden Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen! Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666, oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 04.06.2021, 10:29 Uhr — Erstveröffentlichung Nur 53 Grippeerkrankungen im zurückliegenden Winter in ganz Sachsen Gesundheitsministerin Köpping: »Hygieneregeln der Coronapandemie sorgen für extremen Rückgang der Grippefälle« In der zurückliegenden Grippesaison wurden in Sachsen nur 53 Influenzaerkrankungen gemeldet. Darunter war ein Todesfall. In den drei Jahren zuvor waren dagegen über 20.000 und in der Saison 2017/2018 sogar rund 50.000 Fälle gemeldet worden. Die Zahl der übermittelten Influenza-Todesfälle lag in den Vorjahren zwischen 59 und 168. Bei den bis einschließlich der 17. Kalenderwoche 2021 gemeldeten 53 Influenzaerkrankungen (Influenza A und Influenza B traten nahezu paritätisch auf) waren bis auf drei (5,7 %) alle Betroffenen nicht geimpft. 20 Patienten (38 %) mussten im Krankenhaus behandelt werden. Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Der extreme Rückgang der Grippefälle ist ein positiver Nebeneffekt der Coronapandemie. Die Hygieneregeln mit Masken- und Abstandspflicht hatten einen positiven Einfluss auf die diesjährige Grippewelle und es konnte in diesem Zusammenhang zum Glück auch nur eine Grippetoter verzeichnet werden. Dies bestätigt uns, dass viele Erkältungskrankheiten am besten mit einfachen Mitteln zu verhindern sind – Abstand, gegenseitige Rücksicht und Nießetikette. Die extreme Coronapandemie verursachte die schwächste jemals registrierte Grippewelle.« Nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland und Europa wurden in der Saison 2020/2021 nur einige wenige Influenza-Infektionen nachgewiesen. Weder innerhalb des sächsischen Influenza-Sentinels noch im bundesweiten Sentinel der Arbeitsgemeinschaft Influenza am Nationalen Referenzzentrum erfolgte aus einer der während der gesamten Saison eingegangenen Proben der Nachweis von Influenzaviren. In lediglich 41 der an die 38.000 innerhalb europäischer Sentinelsysteme untersuchten Proben wurden Influenzaviren detektiert. Für den Freistaat Sachsen kann auf der Basis der Influenzaüberwachung durch das epidemiologische und mikrobiologische Influenza-Sentinel in der vergangenen Influenzasaison von der schwächsten jemals registrierten Influenzawelle gesprochen werden. Die Aktivität der akuten respiratorischen Erkrankungen befand sich durchgängig auf einem in den früheren Wintermonaten nie erreichten, niedrigen Niveau. Die registrierten akuten Atemwegserkrankungen wurden in dieser Saison hauptsächlich durch Rhinoviren, humane saisonale Coronaviren und vor allem SARS-CoV-2 bestimmt. Influenzaviren spielten faktisch keine Rolle. Sicherlich haben Hygieneregeln wie Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Händehygiene maßgeblich dazu beigetragen, dass die Influenza in der Saison 2020/2021 nicht weiterverbreitet wurde. Weitere Faktoren sind die Kontaktbeschränkungen bzw. -verbote, die Schließung von Schulen und Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Einzelhandel sowie die Ausweitung der Tätigkeiten im Homeoffice. Sämtliche Maßnahmen, die zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie getroffen wurden, haben auch Einfluss auf die Verbreitung aller anderen, auf den gleichen Wegen übertragbaren Infektionskrankheiten wie z. B. Masern, Keuchhusten und so auch Influenza. Es ist bekannt, dass, wenn bestimmte Infektionserreger dominieren, andere »verdrängt« werden und deutlich weniger häufig auftreten. Auch dies ist während der SARS-CoV-2-Pandemie der Fall. Aber es gab zuvor bereits Influenza-Saisons, die ein niedriges Infektionsgeschehen aufwiesen. So wurden in Sachsen z. B. in der Saison 2013/2014 nur 375 (darunter ein Todesfall) und in der Saison 2011/2012 520 Influenzafälle (darunter ein Todesfall) gemeldet, ohne dass in diesen Jahren Maßnahmen und Hygieneregeln wie bei der Corona Pandemiegalten. Trotz der nur sehr wenigen Fälle in der Saison 2020/2021 gilt weiter, dass Influenza keine harmlose Erkrankung ist und man sich durch eine Impfung schützen sollte. Gerade nach einer milden Saison ist im kommenden Winter mit einer stärkeren Welle zu rechnen. Dies auch deshalb, weil die Influenzaviren dann auf eine empfänglichere Bevölkerung treffen, die weniger Immunschutz aufweist als in Vorjahren mit starker Influenza-Ausbreitung, weil sie sich längere Zeit nicht mit dem Erreger auseinandersetzen musste. Da Influenza-Viren hauptsächlich über direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen werden, haben vor allem Personen die (z. B. berufsbedingt) viel Kontakt mit anderen Menschen haben, ein erhöhtes Infektionsrisiko. Außerdem ist die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs für Schwangere sowie für Menschen mit chronischen Grunderkrankungen wie Herz-, Atemwegs-, Leber-, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus oder Immundefekten deutlich größer. Für die genannten Personengruppen ist daher eine Impfung gegen Influenza besonders wichtig. Grundsätzlich wird sie seitens der Sächsischen Impfkommission als Standardimpfung für alle Personen ab dem 7. Lebensmonat empfohlen. Die Influenza-Schutzimpfung ist sicher und sehr gut verträglich. Die Influenzawelle breitet sich mit unterschiedlicher Intensität Jahr für Jahr, beginnend meist in den ersten Januarwochen, aus. Da es ca. 10 bis 14 Tage dauert, bis nach der Impfung ein entsprechender Schutz aufgebaut ist, sollte eine Schutzimpfung möglichst ab Herbst bis Jahresende vorgenommen werden. Die Ständige Impfkommission weist darauf hin, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird die geimpfte Person vor Infektionen geschützt, die sie auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können. Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden (Notfallimpfungen sind davon ausgenommen).
DPolG Ba-Wü 9.6.21 Polizeigewerkschaft: Solidarisierungsaktionen hart ahnden DPolG 8.6.21: Deutsche Polizeigewerkschaft befürchtet Krawalle rund um Fußball-EM DPolG 8.6.21: Corona-Frust bei Fußball-EM: Polizeigewerkschaft warnt vor Krawallen
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 21.05.2021 – SMS : Erneut Vandalismus, Zerstörung und Diebstahl am Wildabwehrzaun * 21.05.2021 – OLG DD : Urteil gegen Abdullah A. wegen des Messerangriffs in Dresden * 21.05.2021 – STADD : Messerangriff in Dresden * 21.05.2021 – LKA : Die Online-Liebesfalle * 21.05.2021 – LfV : Missbrauch öffentlicher Anschlagstafeln* 18.05.2021 – SMS : Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich * 18.05.2021 – SMI : Innenminister Wöller beauftragt unabhängige Kommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten beim Landeskriminalamt Sachsen * 18.05.2021 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 21.05.2021, 14:06 Uhr — Erstveröffentlichung Erneut Vandalismus, Zerstörung und Diebstahl am Wildabwehrzaun Ministerin Köpping: »Dieser Zaun verhindert die Ausbreitung der Schweinepest, er muss respektiert werden« Am Wildabwehrzaun im Landkreis Görlitz, der eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhindern soll, sind erneut Fälle von Vandalismus und Diebstahl festgestellt worden. Der Metallzaun soll die Bewegung von Wildschweinen und damit die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in weitere Teile Sachsens verhindern. Um das Seuchengeschehen zu begrenzen wird die als gefährdetes Gebiet festgelegte Restriktionszone komplett eingezäunt. Nun wurden im westlichen Verlauf an mehreren Abschnitten der Zaun zerschnitten und Spannschlösser gestohlen. Am Elektrozaun, der einen zusätzlichen Schutz entlang der Neiße bietet, wurde mehrfach die Stromversorgung samt Batterien gestohlen. Jäger berichten zudem, dass Tore, die an Wegen und unter Brücken die Durchlässigkeit des Wildabwehrzauns für Anlieger und Landwirtschaft gewährleisten, nicht geschlossen werden. Dadurch ist die erforderliche Absperrwirkung des Zauns gegenüber den Wildschweinen nicht gegeben. Sozialministerin Petra Köpping appelliert: »Dieser Zaun verhindert die Ausbreitung der Schweinepest in Deutschland. Damit soll die Landwirtschaft vor noch größeren Schäden durch die Tierseuche bewahrt werden. Der Zaun muss deshalb unbedingt respektiert werden. Wir werden die Fälle von Zerstörung und Diebstahl zur Anzeige bringen. Dies sind keine Dumme-Jungen-Streiche, weil sie einen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten können.« Die Ministerin danke allen Beschäftigten des Landkreises Görlitz, des Sachsenforsts, der Landestalsperrenverwaltung, den Jägern und den beteiligten Firmen für die schnelle Reparatur der zerstörten Abschnitte. Minister Köpping erklärt: »Bitte schließen sie auch die Tore am Zaun, wenn sie ihn bei Spaziergängen oder für berufliche Fahrten passieren müssen. Wir dürfen der Tierseuche nicht diese Schlupflöcher zur weiteren Ausbreitung bieten. Wir werden den Zaun schnellstmöglich noch einmal mit Warnschildern versehen, damit seine Funktion allen klar wird.« Bereits zum Jahresbeginn gab es neben kleineren Schäden, die schnell behoben werden konnten, in der Nähe der Gemeinde Krauschwitz wiederholt die Zerstörung mehrerer hundert Meter langer Zaunabschnitte. In Bad Muskau wurden die Zäunungen ebenfalls mehrfach gezielt zerstört. Auch Stromversorgung und Batterien des Elektrozauns wurden entwendet. Die Landestalsperrenveraltung hat deshalb jetzt 15 Weidezaun-Komplett-Geräte und 20 Batterien nachbestellt, um die entwendete Technik zu ersetzen. Insgesamt rund 160 km Metallzaun wurden bisher im gefährdeten Gebiet mit einer Gesamtfläche von 989 km² errichtet, davon 60 km an der deutsch-polnischen Grenze zwischen dem Anschluss an Brandenburg im Norden und Görlitz im Süden. Weitere 95 Kilometer Festzaun werden gerade aufgestellt. Der Zaun ist mit einer Höhe von ca. einen Meter so konzipiert, dass er für andere Tiere, wie Rehe und Hirsche, passierbar bleibt. Ergänzend wurden Hotspots mit Elektrozäunen vorläufig gesichert. Seit dem Indexfall am 31. 10. 2020 wurden insgesamt 194 mit ASP infizierte Tiere oder Kadaver festgestellt. Es gab 281 Fallwildfunde. Davon waren 167 ASP-Positiv. Von 53 bei Unfällen umgekommen Wildschweinen war ein Tier infiziert. Bei 417 Entnahmen waren 25 Tiere ASP-Positiv. Zur Unterstützung der Fallwildsuche wurden inzwischen in insgesamt 68 Einsätzen 8 Kadaverspürhunde aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Mit Unterstützung des Staatsbetriebes Sachsenforst und einer Spezialfirma konnten mittels Drohneneinsatz in unzugänglichen Gebieten des Biosphärenreservates und des Forstbezirkes Oberlausitz bei einer punktuellen Taxierung insgesamt 351 Stück Schwarzwild detektiert werden sowie in einem ersten Projekt mit hochspezialisierten Drohnenpiloten eine drohnengestützte Entnahme von Schwarzwild durchgeführt werden. Die Entnahme der Tiere im gefährdeten Gebiet erfolgt auch über Fallen. 14 dieser Fanganlagen sind derzeit an verschiedenen Standorten im Einsatz. Die Maßnahmen zur Entnahme der Tiere im gefährdeten Gebiet werden durch das Landestierseuchenbekämpfungszentrum koordiniert, das mit dieser Aufgabe eigens einen Mitarbeiter, Herrn Dr. Lars Liebig, betraut hat. Er stimmt die Maßnahmen mit dem operativen Stab des lokalen Krisenzentrums des Landkreises Görlitz und dem Landestierseuchenbekämpfungszentrum des Freistaates Sachsen ab. Am 31. 10. 2020 wurde die ASP erstmals im Freistaat Sachsen bei einem erlegten Tier bestätigt. Die ASP ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel (Fleisch, Wurst) sowie über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. ——————————- 21.05.2021, 13:53 Uhr — Erstveröffentlichung Urteil gegen Abdullah A. wegen des Messerangriffs in Dresden Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden verurteilte heute den Angeklagten Abdullah A. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Geldstrafe zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Nach neun Verhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme sah es der Senat als erwiesen an, dass der mittlerweile 21 Jahre alte Angeklagte am 4. Oktober 2020 gegen 21.26 Uhr in Dresden in der Rosmaringasse/Ecke Schlossstraße zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 55 sowie 53 Jahren, die er zudem als homosexuell identifiziert hatte, mit zwei Messern von hinten angegriffen und jeweils in den Rücken gestochen hat. Ein Geschädigter verstarb aufgrund der Verletzungen kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite schwer verletzte Tatopfer konnte gerettet werden. Nach dem Urteil des Senats wurde die Tat sowohl heimtückisch wie auch aus niedrigen Beweggründen begangen. Der wenige Tage zuvor nach gut dreijähriger Strafhaft entlassene Angeklagte islamischen Glaubens hatte sich bereits zwei Tage vor der Tat die späteren Tatwerkzeuge gekauft, um aus seiner Sicht »Ungläubige« zu töten und so »für die Sache Gottes zu streiten«. Er erhoffte sich dadurch eine Kompensation seines als sündig empfundenen Lebens im Jenseits. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, weil sich die Tat gegen zwei Menschen richtete und der Angeklagte zwei Mordmerkmale verwirklicht hat. Bei der Strafzumessung wendete der Senat Erwachsenenstrafrecht an. Da der Angeklagte im Tatzeitpunkt mit 20 Jahren Heranwachsender war, hatte der Senat zu prüfen, ob noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Auch auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens kam der Senat jedoch zu der Überzeugung, dass bei dem Angeklagten weder Reifungsdefizite noch Entwicklungsmöglichkeiten wie bei einem Jugendlichen vorliegen. Zudem hat der Senat die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OLG Dresden, Urteil vom 21. Mai 2021, Az: 4 St 1/21 ——————————- 21.05.2021, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung Messerangriff in Dresden Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 20-jährigen Syrer wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19.05.2021 gegen 22:40 Uhr einen 33-jährigen Ungarn auf dem Balkon von dessen Wohnung in der Dürerstraße, 01307 Dresden nach einem gemeinsam verbrachten Abend überraschend mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Beschuldigte soll dem Geschädigten mehrere Messerstiche in den Oberkörper versetzt und dabei auch tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte musste in einem Krankenhaus notoperiert werden und befindet sich derzeit noch in intensivmedizinischer Behand-lung. Der Beschuldigte wurde am 20.05.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21.05.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Er ist bislang nicht vorbestraft und hat keine Angaben zum Tatvorwurf ge-macht. Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen ——————————- 21.05.2021, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung Die Online-Liebesfalle Das LKA informiert zum Thema Love-Scamming Wir wollen mal wieder den Wonnemonat Mai zum Anlass nehmen, vor einer besonders perfiden Anbahnungsmasche zu warnen, mit der Betrüger nicht nur die Gefühle und das Vertrauen ihrer Opfer schamlos ausnutzen. Auch der finanzielle Schaden, den sie anrichten, ist enorm. Alles beginnt mit einem Flirt im Internet, man ist schnell auf einer Wellenlänge und die Sympathie wächst. Die Online-Beziehung wird ernsthafter. Über Wochen oder Monate werden Mails ausgetauscht, man gibt immer mehr Persönliches preis und meint die große Liebe vor sich zu haben. Der oder die Angebetete ist aufmerksam, gebildet und hat zudem auch noch eine interessante Lebensgeschichte. Fehlt nur noch das ersehnte persönliche Treffen. Doch das reale Kennenlernen wird von einer Geldüberweisung abhängig gemacht, entweder für das Visum oder für den Kauf eines Flugtickets bzw. es gibt eine ad-hoc-Notlage. Ein enger Angehöriger ist erkrankt, nur eine teure Operation kann helfen oder Wertsachen und Pass wurden gestohlen und die Hotelrechnung ist offen. Wir berichten hier über eine Form des sogenannten Vorschussbetruges, auch Love- oder Romance-Scamming genannt. Es geht den Tätern nur ums Geld, eine persönliche echte Verbindung war und ist nie vorgesehen. Es werden über soziale Netzwerke Kontakte zu den Opfern, in den meisten Fällen sind es Frauen, hergestellt und eine Vertrauensbasis aufgebaut. Danach wird eine Notlage erfunden, die Mitleid bei den Betroffenen auslöst. Die Opfer überweisen dann vertrauensvoll Geld z.B. via Western Union nach Ghana, Nigeria, den USA, Großbritannien, der Türkei oder auch Russland. Bei Internetbekanntschaften mit Russland handelt es sich um angeblich heiratswillige Frauen, die dann ihre Opfer abzocken. Eine Recherche des Landeskriminalamtes im polizeilichen Auskunftssystem Sachsen ergab 378 Fälle für das Jahr 2020. Enthalten sind 306 Fälle, die sich im Jahr 2020 ereignet haben sowie 72 Fälle, die bereits 2019 geschehen sind, aber erst im Jahr 2020 angezeigt wurden. 304 von diesen 378 polizeilich registrierten Fällen (80,4 Prozent) wurden vollendet und verursachten einen Gesamtschaden von reichlich 4 Mio Euro. Damit ist die Anzahl der Fälle gegenüber dem Jahr 2019 (229 vollendete Fälle) gestiegen und auch die Schadenssumme hat sich um 23,7 Prozent erhöht. 76,5 Prozent der Geschädigten sind Frauen, die meisten von Ihnen im Alter zwischen 45 und 65 Jahren. Insgesamt wurden 77 Tatverdächtige ermittelt. Die recherchierten Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig, da man von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Viele Opfer schämen sich diesen Betrug anzuzeigen. Das wissen leider auch die Täter. Daher versucht die Polizei immer wieder präventiv zu informieren, Fälle beispielhaft bekannt zu machen – denn ohne entsprechende Anzeigen und Verfahren können die Behörden nicht tätig werden! Aber wie kann man das sogenannte Love-Scamming erkennen und wie kann man sich davor schützen? • Über Netzwerke oder Dating-Seiten kommen Betrüger an Mailadressen. Eine knappe Mail in englischer Sprache mit einer Einladung zum Chat dient als Lockmittel. • Die Betrüger kommunizieren meistens in gutem Englisch. Allerdings gibt es auch viele, die perfekt Deutsch sprechen. • Oft werden den Opfern Bilder ihrer Internetbekanntschaften in schlechter Qualität gezeigt, da sie illegal erlangt wurden. Ausnahme: Frauen locken ihre Opfer bevorzugt mit schönen Fotos, auf denen sie oft leicht bekleidet zu sehen sind. • Seriös wirkende Mails wecken das Interesse, aber schon nach kurzer Zeit überhäufen die Scammer ihre Opfer mit Liebesschwüren. Sie wollen alles über ihr Opfer wissen: Hobbys, ehemalige Partner, Kinder, Freunde, auch der Glaube an Gott spielt eine Rolle. • Die Täter sprechen dann oft von Geschäftsreisen oder familiären Schwierigkeiten und einer Verbindung nach Westafrika wie Nigeria, Ghana oder dem Senegal, aber auch nach Russland und Südostasien. Frauen geben häufig vor, in osteuropäischen, südost-asiatischen oder südamerikanischen Ländern zu leben. • Die Betrüger bitten ihr Opfer aus unterschiedlichsten Gründen um Geld. Weigert es sich zu zahlen, suchen die Betrüger andere Wege der Bereicherung. Dabei scheuen die Scammer nicht, erpresserische Methoden anzuwenden, sogar mit Selbstmord wird gedroht. Beispielsweise sollen Schecks (die allerdings gefälscht sind) in Deutschland eingezahlt werden oder Briefe bzw. Päckchen sind an dritte Personen zu versenden, die Betrüger bitten um Kopien von Ausweisen und verwenden diese Daten für weitere Betrugshandlungen. • Wenn man tatsächlich Zweifel an seiner Internetbekanntschaft hat, sollte man sich einer befreundeten aber neutralen Person anvertrauen und sich über das Thema und die neu gewonnene »Liebe« austauschen und um eine zusätzliche unvoreingenommen Meinung zu bekommen. • Außerdem kann eine Suchmaschine in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen, wenn Sie den Namen der Internetbekanntschaft mit dem Zusatz »Scammer« eingeben. • Es gibt auch die Möglichkeit, das Foto der Internetbekanntschaft mal in die Google-Bildersuche zu geben. Wenn das Bild oder die Person darauf dann mit den unterschiedlichsten Namen auf verschiedenen Seiten gefunden wird, kann man davon ausgehen, dass dieses Foto missbräuchlich verwendet wird und das Profil gefälscht sein könnte. ——————————- 21.05.2021, 10:21 Uhr — Erstveröffentlichung Missbrauch öffentlicher Anschlagstafeln Dem LfV Sachsen liegen Erkenntnisse über den Missbrauch öffentlicher Anschlagstafeln in verschiedenen sächsischen Gemeinden vor. Danach werden dort Plakate öffentlich ausgehängt, die einen offiziellen und »amtlichen« Anschein erwecken sollen. Die Plakate werben für ein »Referendum über Siegelrechte«, eine »staatliche Gemeinderatswahl« und die Wahl eines »Verwesers«. Das LfV Sachsen rechnet die Plakatierungsaktion der Organisation »Königlich sächsischer Gemeindeverbund« zu. Diese Gruppierung gehört zu der Szene der »Reichsbürger und Selbstverwalter«. Bei der Plakataktion handelt es sich um eine typische Verhaltensweise von Reichsbürgern. Diese gründen Fantasiestaaten und proklamieren ihre Selbstverwaltung. Gleichzeitig sprechen sie den demokratisch gewählten Repräsentanten des Staates die Legitimation ab und negieren die geltende Rechtsordnung. Typisch ist dabei die Verwendung scheinbar staatlicher Symbole, wie Flaggen oder Siegel sowie die Durchführung pseudodemokratischer Veranstaltungen. ——————————- 18.05.2021, 14:03 Uhr Die verpflichtenden Tests werden für geimpfte oder genesene Besucher von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens abgeschafft. Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich Anpassung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung an die Vorgaben des Bundes Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung lässt zur Erfüllung von Testpflichten keine Selbsttests mit Selbstauskunft als Nachweis mehr zu. Das Kabinett hat daher eine Klarstellung in der noch bis 30. Mai 2021 geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Änderungen gelten ab Samstag, den 22. Mai 2021. Um die Testpflicht bei Angeboten zu erfüllen, sind zulässig: • Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Teststellen und –zentren). • Ein Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (z.B. Friseur). • Ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht. Neben einer Qualifikation durch einen entsprechenden Lehrgang sind für die Aufsichtsfunktion auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Selbsttests ausreichend. Die im Rahmen dieser betrieblichen Testung ausgestellten Nachweise zählen als tagesaktueller Testnachweis auch für andere Angebote. Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Wir hatten bisher in Sachsen eine pragmatische und gute Lösung, um den Testpflichten gerecht zu werden. Dies hatte sich sehr gut eingespielt. Leider müssen wir uns hier den Regelungen des Bundes beugen, was ich sehr bedaure. Was machbar ist, ermöglichen wir.« Darüber hinaus hat das Kabinett entschieden, die Testpflicht für das Betreten des Außengeländes von Schulen und Horten zum Bringen und Abholen von Kindern zu streichen. Hier gilt nun die gleiche Regelung wie bei Kinderkrippen und Kindergärten. Weiterhin werden die verpflichtenden Tests für geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwesens (u.a. Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) abgeschafft. Für Beschäftigte in Alten- und Pflegeinrichtungen sowie für Gäste von Tagespflegeeinrichtungen bleibt die dreimalige Testung in der Woche bestehen. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testung. ——————————- 18.05.2021, 11:33 Uhr — Erstveröffentlichung Innenminister Wöller beauftragt unabhängige Kommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten beim Landeskriminalamt Sachsen Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen 17 Polizeibeamte des Mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes Sachsen (LKA) wegen u. a. gemeinschaftlich begangenen Diebstahls von 7.000 Schuss Munition und Verstoßes gegen das Waffengesetz hatte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller angekündigt, eine unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten des LKA Sachsen einzurichten. Heute hat die Kommission ihre Arbeit aufgenommen. „Der Vorfall hat deutlich gemacht, dass eine externe Untersuchung der Spezialeinheiten geboten ist. Wirksame Leitung und Dienstaufsicht muss gerade bei Spezialeinheiten in besonderem Maße gegeben sein“, betont Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. In die unabhängige Untersuchungskommission wurden folgende Mitglieder berufen: Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a.D. und ehemaliger Staatssekretär im Hessischen Innenministerium (Vorsitzender), Friedrich Eichele, Präsident der Bundesbereitschaftspolizei a. D. und ehemaliger Kommandeur der GSG 9 sowie Dr. Manfred Murck, Senatsdirektor a. D. und ehemaliger Leiter der Landesbehörde für Verfassungsschutz Hamburg a. D. sowie ehemaliger Leiter des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften an der Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup. Im Rahmen des Untersuchungsauftrages obliegt der unabhängigen Untersuchungskommission die Klärung, wie es innerhalb des LKA dazu kommen konnte, dass Munition im Umfang von mindestens 7.000 Schuss durch Beamte entwendet werden konnte. Die Mitglieder der Untersuchungskommission sind beauftragt, zu klären, ob und ggf. in welcher Weise Struktur und Organisation der Spezialeinheiten, deren Aus- und Weiterbildung sowie etwaige Defizite bei der Führung und der Dienst- und Fachaufsicht die Straftaten begünstigt haben. Zudem soll geprüft werden, ob es Anhaltspunkte für tatsächliche Bezüge zur „Reichsbürger“- oder „Prepper“-Szene oder zu anderen extremistischen Milieus gibt oder gab. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Ich danke den drei Experten ausdrücklich für die Bereitschaft, kurzfristig diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.“ Mit Ergebnissen und Empfehlungen der Kommission wird im September 2021 gerechnet ——————————- 18.05.2021, 10:03 Uhr — Erstveröffentlichung Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe Festnahme des flüchtigen fünften dringend Tatverdächtigen erfolgt Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ist der flüchtige fünfte dringend Tatverdächtige festgenommen worden. Die Festnahme des 22-jährigen Abdul Majed R. konnte gestern Abend gegen 20:15 Uhr von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit Kräften des Landeskriminalamtes Berlin, der Berliner und der Dresdner Polizei und unter Einsatz von Spezialkräften der Bundespolizei sowie des Mobilen Einsatzkommandos des Bundeskriminalamtes in einer Wohnung in Berlin-Neukölln realisiert werden. Im Rahmen der Durchsuchung wurden ein Mobiltelefon und Bekleidungsstücke sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Beschuldigten schweren Bandendiebstahl und Brandstiftung vor. Nach ihm wurde seit 17. November 2020 öffentlich gefahndet (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 684/20 vom 17. November 2020). Der Beschuldigte wurde bereits gestern nach Dresden gebracht und soll heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Bei Exekutivmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden konnten am 17. November 2020 in Berlin bereits drei dringend Tatverdächtige festgenommen werden. Ein vierter dringend Tatverdächtiger konnte am 14. Dezember 2020 in Berlin festgenommen werden (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 15. Dezember 2020). Mit der gestern erfolgten Festnahme von Abdul Majed R. sind die Fahndungen nach allen fünf derzeit dringend Tatverdächtigen erfolgreich abgeschlossen. Im Übrigen dauern die Ermittlungen – auch zum Verbleib der entwendeten Kunstschätze – an. Sie werden aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Sachverhalts noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden.
Sicherheitsbehörden machen sich Sorgen wegen gefälschter Impfpässe Gelbe Pässe zu leicht zu fälschen: Polizei fordert Zugriff auf Impf-Datenbank des RKI Astrazeneca wird knapp – Polizeigewerkschaft fordert Zugang zu Impfdaten
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 11.05.2021 – STADD : Tätlicher Angriff auf vier Polizeibeamte zu Himmelfahrt * 07.05.2021 – PD C : Gemeinsame Medieninformation der PD Chemnitz und der Staatsanwaltschaft Chemnitz * 07.05.2021 – LKA : Nach Ausschreitungen in der Silvesternacht 2019 zu 2020 am Connewitzer Kreuz * 07.05.2021 – LfV : Landesamt für Verfassungsschutz stuft Pegida zur erwiesenen extremistischen Bestrebung ein * 06.05.2021 – STADD : Betrug beim Hauskauf * 04.05.2021 – LKA : Sachbeschädigung an Volksbankfiliale * 04.05.2021 – LKA : Gefährliche Körperverletzung in Leipzig * 30.04.2021 – STADD : Betrug beim Online-Verkauf * 29.04.2021 – STADD : Schnelles Urteil wegen Störung des öffentlichen Friedens ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 11.05.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Tätlicher Angriff auf vier Polizeibeamte zu Himmelfahrt Staatsanwaltschaft Dresden erhebt gegen zehn Beschuldigte Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zehn Deutsche (37, 38, 40, 40, 40, 42, 44, 45, 48 und 48 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – u.a. wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Am 21.05.2020 (Feiertag Christi Himmelfahrt) kam es gegen 20:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz im Ortsteil Pfaffendorf von Königstein mit zunächst vier Polizeibeamten wegen unangemessen lauten Lärms, lautstark skandierter verfassungsfeindlicher Parolen und lautstarken Abspielens rechtsextremer Musik durch eine etwa 30-köpfige Personengruppe im Rahmen deren geselligen Zusammenseins auf einem Grundstück. Den zehn Beschuldigten – die zu dieser Personengruppe gehörten – wird u.a. vorgeworfen, gegen 20:30 Uhr dieses Tages den spontanen Entschluss gefasst zu haben, mit Bierkrügen, Holzlatten und einem Metallrohr bewaffnet die vier uniformierten Polizeibeamten gemeinsam körperlich anzugreifen, um deren Einsatz zu vereiteln. In Ausführung dieses Tatplanes sollen die Beschuldigten mit erhobenen Fäusten und den vorgenannten Gegenständen in den Händen in den unmittelbaren Nahbereich der Beamten herangetreten sein und sie mit Beschimpfungen und Drohungen zum Abzug aufgefordert haben. Ein Polizeibeamter versuchte zunächst noch, die angreifenden Beschuldigten durch Worte zu beschwichtigen, wurde aber durch einen der Beschuldigten mit dem Inhalt eines Bierkruges überschüttet. Die vier Polizeibeamten zogen sich daher hinter das in der Nähe geparkte Einsatzfahrzeug zurück, wurden aber von den Beschuldigten unmittelbar verfolgt und geschubst. Die Polizeibeamten mussten sich zum Eigenschutz daher auch vom Einsatzfahrzeug bis zur Pfaffendorfer Straße zurückziehen. Die Beschuldigten versuchten, die Polizeibeamten weiter zurückzudrängen. Dabei warf ein Beschuldigter den bereits entleerten Bierkrug auf einen Polizeibeamten, traf ihn aber nicht. Die Polizeibeamten vermochten die Beschuldigten schließlich nur durch den Einsatz von Pfefferspray von weiteren Übergriffen abzuhalten. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten mindestens billigend in Kauf nahmen, die vier Polizeibeamten – auch unter Verwendung von Bierkrügen, Zaunlatten und einem Metallrohr – zu verletzen und ihnen Schmerzen zuzufügen. Tatsächlich erlitt ein Polizeibeamter ein Hämatom am linken Oberschenkel. Der Polizeieinsatz konnte erst gegen 21:15 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden, nachdem weitere Polizeikräfte der Bundespolizei zur Unterstützung eingetroffen waren. Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts drei Anklagen erhoben (zweimal gegen drei und einmal gegen vier Beschuldigte), um dem Amtsgericht Pirna die Durchführung der Hauptverhandlung auch unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen. Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklagen entscheiden. Termine zur Hauptverhandlung werden vom Amtsgericht Pirna bestimmt. Die Ermittlungen gegen die übrigen 20 Teilnehmer dieses Treffens wurden eingestellt, da ihnen eine Tatbeteiligung im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte. ——————————- 07.05.2021, 15:27 Uhr — Erstveröffentlichung Durchsuchung wegen schweren Bandendiebstahls von Erfolg gekrönt: sieben Festnahmen realisiert und hunderte Beweismittel aufgefunden Zeit: 06.05.2021 Ort: Waldheim, OT Heyda (1539) Im Kampf gegen die internationale Kfz-Kriminalität führten die Chemnitzer Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Chemnitz gestern eine Durchsuchung auf einem Betriebsgelände an der B 169 durch. Der großangelegten Exekutivmaßnahme liegt ein über einjähriges und komplexes Ermittlungsverfahren zu Diebstählen von hochwertigen BMW-Modellen im gesamten Bundesgebiet zugrunde. Neben den Chemnitzer Ermittlern sind u. a. auch Kriminalisten des Landeskriminalamtes Sachsen sowie des Polizeipräsidiums Oberfranken in das Verfahren involviert. Im Zuge der sächsischen als auch bayerischen Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass gestohlene Pkw BMW durch eine zunächst unbekannte Tätergruppierung bis unmittelbar vor der Durchsuchung auf das Betriebsgelände im Waldheimer Ortsteil Heyda verbracht wurden. Durch weitere Erkenntnisse bestand überdies der Verdacht, dass diese Täter die gestohlenen BMW professionell zerlegt haben, um die die Autoteile auf dem osteuropäischen Markt zu verkaufen. Bereits kurz nach Beginn der gestrigen Durchsuchung bewahrheiteten sich alle Annahmen der Ermittler. In mehreren Hallen fanden sich in der Hauptsache ein jüngst in Paderborn (Nordrhein-Westfalen) gestohlener BMW X5 und Unmengen an demontierten BMW-Fahrzeugteilen. Zudem wurden drei Tatverdächtige (27; weißrussischer Staatsbürger, 27; ukrainischer Staatsbürger, 37; litauischer Staatsbürger) auf dem Gelände vorläufig festgenommen. Nahezu zeitgleich zu den Durchsuchungsmaßnahmen stoppten Zivilbeamte auf der B 169 im Döbelner Ortsteil Neudorf den Fahrer (60/deutscher Staatsbürger) eines Pkw Audi und einen Pkw Volvo, in dem sich drei Männer (24, 32, 33; alle weißrussische Staatsbürger) befanden. Auch sie wurden vorläufig festgenommen, da der Tatverdacht besteht, dass sie Teil der auf dem Betriebsgelände systematisch handelnden Gruppe sind. Im Ergebnis der Sichtung großer Teile der aufgefundenen Fahrzeugteile ließ sich vorläufig feststellen, dass mindestens sieben gestohlene BMW auf dem Betriebsgelände zerlegt worden waren. Die tatsächliche Anzahl der dort demontierten BMW-Modelle könnte jedoch um ein Vielfaches höher sein. Dies aufzuklären, wird Gegenstand der weitergehenden Ermittlungen sein. Während die Festnahme des 60-Jährigen heute Vormittag aufgehoben wurde, werden die übrigen sechs Tatverdächtigen derzeit am Amtsgericht Chemnitz vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft sieht bei ihnen Untersuchungshaft begründet, worüber aufgrund der vorliegenden Haftanträge nun ein Ermittlungsrichter befinden muss. Ungeachtet dessen, dass sich der deutsche Tatverdächtige auf freiem Fuß befindet, wird auch gegen ihn weiter ermittelt. (Ry) ——————————- 07.05.2021, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung Nach Ausschreitungen in der Silvesternacht 2019 zu 2020 am Connewitzer Kreuz PTAZ des Landeskriminalamtes fahndet nach einem Beschuldigten Tatzeit: 1. Januar 2020, gegen 00:34 Uhr Tatort: 04277 Leipzig, Connewitzer Kreuz/ Einmündung Wolfgang-Heinze Straße Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2019/2020 kam es zu massiven Ausschreitungen und Angriffen gegenüber den vor Ort befindlichen Polizeibeamten. Der unbekannte Beschuldigte, welcher sich auf der Wolfgang-Heinze-Straße aufhielt, warf einen pyrotechnischen Gegenstand auf Polizeibeamte, welche nur wenige Meter entfernt standen. Da der pyrotechnische Gegenstand kurz vor den Polizeibeamten auf dem Boden aufprallte und sodann unvorhergesehen von diesen wegsprang, wurde durch die anschließende Explosion keiner der Polizeibeamten verletzt. Die Soko LinX des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes ermittelt im vorliegenden Sachverhalt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Eine politische Motivation kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, dennoch wird in alle Richtungen ermittelt. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die Hinweise zur Identität des unbekannten Beschuldigten geben können. Personenbeschreibung: (Lichtbilder im Internet unter www.Polizei Sachsen/Fahndung/Personenfahndung/Unbekannte Personen) – männlich – ca. 17 bis 25 Jahre alt – ca. 175 cm groß – schlanke Statur – kein Brillenträger – relativ große Ohren – Bekleidung: hellblaue Jeans, schwarze Jacke mit Kapuze – an den Rumpfseiten grau abgesetzt, weiß graue Turnschuhe (vermutlich »adidas«) – dunkelblonde Haare, Seiten kurz – oben länger, Scheitel rechts Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 07.05.2021, 10:11 Uhr — 1. Korrektur Landesamt für Verfassungsschutz stuft Pegida zur erwiesenen extremistischen Bestrebung ein Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen stuft Pegida (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) zur erwiesenen extremistischen Bestrebung ein. Es liegen inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich Pegida im Laufe der Jahre zu einer verfassungsfeindlichen Bewegung entwickelt hat. Während Pegida in den Anfangsjahren noch eine Gruppierung war, die ein heterogenes Publikum anzog und eher gemäßigte Forderungen und Positionen vertrat, übernahm sie in den Folgejahren in zunehmendem Maße qualitativ und quantitativ radikale und zuletzt extremistische Grundüberzeugungen. Diese Entwicklung ist Ausdruck einer über die Jahre stetig gewachsenen verbalen wie auch ideologischen Radikalisierung und Enthemmung. Beides ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass erwiesene Rechtsextremisten den Verlauf von Pegida-Veranstaltungen als Organisatoren, Redner und Netzwerker ganz wesentlich beeinflusst haben. Pegida selbst hat sich im Verlauf seines Bestehens eine immer stärkere rechtsextremistische Ausrichtung gegeben. In aller Öffentlichkeit werden unverhohlen Positionen propagiert, die mit dem Wertekanon des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland inkompatibel sind. Dazu gehört, dass der Parlamentarismus permanent verächtlich gemacht und das Rechtsstaatsprinzip abgelehnt werden. Außerdem finden sich in den Redebeiträgen regelmäßig minderheitenfeindliche, muslimfeindliche und antisemitische Äußerungen. Es ist daher nur folgerichtig, dass Pegida inzwischen ein wesentlicher, nicht mehr hinwegzudenkender Bestandteil der rechtsextremistischen Szene geworden ist. Sie verfolgt dabei zielgerichtet die Strategie, immer tiefer in die Mitte der Gesellschaft einzudringen und einen ideologischen Schulterschluss zwischen der rechtsextremistischen Klientel und den politisch indifferenten Teilen der Gesellschaft herzustellen. Dabei orientieren sich die maßgeblichen Pegida-Akteure nach einem bewährten Verhaltensmuster: Politische Ereignisse mit Empörungspotenzial dienen als Initialzündung für Großveranstaltungen, mit denen vor allem Personen aus der Mitte der Gesellschaft erreicht werden sollen. LfV-Präsident Dirk-Martin Christian führt hierzu aus: »Indem Pegida bekannten Rechtsextremisten regelmäßig eine öffentliche Agitationsplattform bietet, um verfassungsfeindliche Positionen und Ideologien propagieren zu können, fungiert diese Bewegung wie ein »Scharnier« zwischen Extremisten und Nichtextremisten. Auf diese Weise wird zugleich eine immer weiter fortschreitende Entgrenzung zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen im gesellschaftlichen Diskurs in Sachsen befördert. Das dadurch bedingte, immer tiefere Eindringen rechtsextremistischen Gedankenguts in die Mitte der Gesellschaft ist auf Dauer eine ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung«, so der LfV-Präsident. In die Beobachtung werden daher – neben dem Pegida-Förderverein – sämtliche Personen und Aktivitäten in die Beobachtung einbezogen, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen. »Um es noch einmal klarzustellen: Nicht beobachtet werden dagegen friedliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen, die von ihrem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen«, betont der LfV-Präsident. ——————————- 06.05.2021, 10:38 Uhr — Erstveröffentlichung Betrug beim Hauskauf Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 61-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u.a. gewerbsmäßiger Betrug in vier Fällen und versuchter Betrug zur Last. Der Beschuldigte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt den Entschluss gefasst haben, ein mit einer Wohnimmobile bebautes Grundstück zu erwerben und durch verschiedene Handwerksbetriebe nach seinen Vorstellungen umbauen und einrichten zu lassen. Dabei war dem Beschuldigten bewusst, dass er weder in der Lage war, den Kaufpreis für eine Wohnimmobilie noch das Entgelt für die zu beauftragenden Handwerkerleistungen zu entrichten. Vielmehr ging es ihm darum, die Wohnimmobile und die weiteren Leistungen unentgeltlich entgegenzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 22. Dezember 2020, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). In Umsetzung dieses Tatentschlusses meldete sich der Beschuldigte Anfang August 2020 als Interessent auf ein Inserat in einem Internetportal, in dem von einem Dresdner Maklerbüro ein mit einer Villa bebautes Grundstück in der Wilsdruffer Straße in Meißen zum Verkauf angeboten wurde. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, zahlte er den nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags geschuldeten Maklerlohn von ca. 48.000,00 EUR nicht an das Maklerbüro. Nach der erfolgten Vermittlung durch das Maklerbüro schloss die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten sowohl im eigenen Namen als auch als vom Beschuldigten beauftragte Vertreterin im Namen des Beschuldigten am 6. August 2020 vor einem Notar in Großenhain mit dem Eigentümer des Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über das mit einer Villa bebaute Grundstück zum Preis von 830.000,00 EUR. Dabei wusste der Beschuldigte, dass er die Forderung auch nicht teilweise erfüllen können würde. Mit Abschluss des Kaufvertrags wurden die Schlüssel für das Grundstück und die sich darauf befindliche Villa an die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten übergeben, so dass diese und der Beschuldigte das Objekt fortan nutzen konnten. In der Folge wurde am 18. August 2020 eine Auflassungsvormerkung für den Beschuldigten und seine damalige Lebensgefährtin eingetragen. Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Juli / August 2020 Elektrikerleistungen im Wert von ca. 8.700,00 EUR und Malerarbeiten im Wert von ca. 14.000,00 EUR für die Sanierung des Kaufobjekts beauftragt haben, die er nach deren ordnungsgemäßer Erbringung entsprechend vorgefasster Ab-sicht nicht bezahlte. Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 4. Dezember 2020 mit einer in Hannover ansässigen Autohändlerin einen Kaufvertrag über einen hochwertigen Pkw zum Preis von 100.000,00 Euro geschlossen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte bewusst wahrheitswidrig vorgegeben haben, willens und in der Lage zu sein, den Kaufpreis zu bezahlen. Zu der vereinbarten Übergabe des Pkw an den Beschuldigten, die für den 23. Dezember 2020 geplant war, kam es nicht mehr, da der Beschuldigte in diesem Verfahren bereits am 19. Dezember 2020 festgenommen worden war. Der Beschuldigte ist vielfach und einschlägig vorbestraft und stand bei Begehung der Taten unter Führungsaufsicht. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen. Das gegen die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten geführte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da dieser eine Tatbeteiligung im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 04.05.2021, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung Sachbeschädigung an Volksbankfiliale Zeugenaufruf Tatzeit: Mittwoch den 28.04.2021 gegen 23:25 Uhr Tatort: 04177 Leipzig, Rietschelstraße 2 – Lindenauer Markt Am Mittwoch, 28. April 2021 wurden gegen 23.25 Uhr durch eine bisher unbekannte Person die Scheiben der Volksbankfiliale in der Rietschelstraße 2/Ecke Lindenauer Markt/Demmeringstraße in Leipzig beschädigt. Durch den Täter wurden mutmaßlich mittels eines bisher unbekannten Gegenstandes insgesamt 13 Fensterscheiben beschädigt. Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen soll die Tat durch eine Person begangen worden sein. Bei dem Täter soll es sich laut einem Zeugen um einen Mann gehandelt haben, welcher zur Tatzeit eine helle Hose und dunkelrote Oberbekleidung trug und der sich nach der Tat über die Demmeringstraße in stadteinwärtiger Richtung vom Tatort entfernte. Da auch im Hinblick auf ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat in den Abendstunden des 28. April 2021 gegen 23.25 Uhr die Tat beobachtet oder im Nachgang Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung des Täters helfen können? Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. * PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum ——————————- 04.05.2021, 14:10 Uhr — Erstveröffentlichung Gefährliche Körperverletzung in Leipzig Zeugenaufruf Tatzeit: 1. Mai 2021, gegen 13:00 Uhr Tatort: 04347 Leipzig OT Schönefeld Ost, Volksgartenstraße; Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus Nr. 26 Die Staatsanwaltschaft Leipzig und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen der Tatvorwürfe der gefährlichen Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung. Am Sonnabend, den 1. Mai 2021, gegen 13 Uhr umstellten ca. 10 Personen einen 41-jährigen Deutschen auf dem Parkplatz in der Volksgartenstraße. Der Mann wurde aus dieser Gruppe heraus zunächst zu Boden gebracht und anschließend von mindestens drei Personen der Gruppe am Boden liegend geschlagen und getreten. Der Rest der Gruppe soll die angreifenden Personen durch verbale Zurufe bestärkt haben. Anschließend soll sich die Gruppe mit Fahrrädern in Richtung Volksgarten / Permoser Eck vom Tatort entfernt haben. Der Geschädigte wurde verletzt und musste medizinisch behandelt werden. Weiterhin wurde ein vor Ort geparkter PKW, an welchem der Betroffene gestanden hatte, erheblich beschädigt. Ein genauer Sachschaden kann derzeit noch nicht beziffert werden. Da aufgrund der bisherigen Ermittlungen eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Bearbeitung des oben genannten Sachverhaltes übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat am Mittag des 01.05.2021 gegen 13 Uhr im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftat helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 30.04.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung Betrug beim Online-Verkauf Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen Betrugs in 119 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April 2019 und Juli 2019 unter Vortäuschung seiner Lieferfähigkeit und seiner Lieferwilligkeit in 119 Fällen über Internetverkaufsportale unter Verwendung nur kurzfristig bestehender und unter verschiedenen Alias-Namen angelegter Benutzerkonten diverse Waren (insbesondere Videospiele) angeboten zu haben, die zum Sortiment eines Versandhauses gehörten. Nach Abschluss des Kaufvertrags veranlasste der Beschuldigte die Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf diverse von ihm eingerichtete Konten. Nach Abschluss des Kaufvertrages soll der Beschuldigte die geschuldeten Waren nicht an die Käufer ausgeliefert haben. Vielmehr legte er unter einem veränderten Vornamen des jeweiligen Käufers bei dem Versandhaus ein Benutzerkonto an, um sich dort als Neukunde auszugeben. Durch dieses Vorgehen wurde bei dem Versandhaus der falsche Eindruck erweckt, es handele sich in allen Fällen tatsächlich um einen Neukunden, der berechtigt sei, die Neukundenprovision von jeweils zwischen 15,00 und 25,00 Euro geltend zu machen. Anschließend bestellte der Beschuldigte die Waren bei dem Versandhaus zur Auslieferung an die jeweiligen Käufer. Diese retournierten die empfangene Ware in der Regel sofort, da sie mit dem Versandhaus keinen Vertrag geschlossen hatten und die Lieferung des Versandhauses keiner von ihnen getätigten Bestellung zuordnen konnten. Der Beschuldigte zahlte in der Regel den Kaufpreis an das Versandhaus unter Abzug des Neukundenrabatts. Den Kaufpreis erhielt der Beschuldigte in der Regel zeitnah vom Versandhaus zurück, nachdem die Käufer die Waren retourniert hatten. Eine Auskehrung des Kaufpreises an die Käufer erfolgte durch den Beschuldigten nicht. Den Käufern entstand durch die Handlungen des Beschuldigten ein Schaden von ca. 5.000,00 Euro. Dem Versandhaus entstand durch die irrtümliche Verrechnung der Neukundenrabatte an den Beschuldigten ein Schaden von ca. 2.500,00 Euro. Der Beschuldigte geriet ins Visier der Verfolgungsbehörden, nachdem eine Vielzahl von zunächst einzeln gestellten Anzeigen von den Ermittlern zu einem Sammelverfahren zusammengeführt und anschließend systematische Ermittlungen durchgeführt wurden. Der nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlagen. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. ——————————- 29.04.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung Schnelles Urteil wegen Störung des öffentlichen Friedens Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 55-jähriger Deutscher am 29.04.2021 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt. Der Beschuldigte soll in den Nachmittagsstunden des 13.03.2021 an einer Demonstration gegen die durch Bundes- und Landesregierungen verfügten Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf dem Altmarkt in Dresden teilgenommen haben. Die Versammlungsbehörde hatte die Versammlung wegen fehlenden Infektionsschutzes zuvor untersagt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 13.03.2021 gegen 14:47 Uhr durch eine unbekannte Person bei gleichzeitiger Aufzeichnung mittels einer Smartphone-Kamera über seine Beweggründe der Demonstrationsteilnahme interviewt gelassen zu haben. Im Verlaufe des Interviews soll der Beschuldigte mit seiner rechten Hand auf in wenigen Metern entfernt zusammenstehende Polizeibeamte gewiesen und dazu erregt geäußert haben: „Ich komme mit einer Waffe und wenn ich zwei umschieß!“ Der Beschuldigte soll dabei gewusst haben, dass das mit ihm aufgezeichnete Interview wenige Minuten später über eine Social-Media-Plattform veröffentlicht und daher von einer unüberschaubaren Anzahl von Personen gesehen werden würde. Dabei soll er mindestens billigend in Kauf genommen haben, dass seine Äußerung von einem großen Teil dieses Publikums als die Ankündigung, zwei Polizeibeamte zu erschießen, verstanden werden würde, und dieses Publikum daher verunsichern und einschüchtern würde. Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen geständig eingelassen. Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.
DPolG 8.5.21: „Tatort“ zahlt 3000 Eurofür linke Extremisten Stuttgarter Zeitung, 07.05.2021 Deutsche PolizeigewerkschaftMassive Kritik am Koalitionsvertrag von Grünen und CDU Echo24.de; 07.05.2021 POLIZEI IN BADEN-WÜRTTEMBERG: ÄRGER ÜBER KOALITIONSVERTRAG – „ERSCHÜTTERT VERTRAUEN IN RECHTSSTAAT“ Frankenpost, 07.05.2021 BayernPolizei für klare Vorgaben für Nachweis von Geimpften DPolG Bayern 7.5.21: Nachweis für Corona-Geimpfte und Genesene: So will die Polizei das kontrollieren DPolG 4.5.21:Corona: Polizeichef will Querdenker lahmlegen – er fordert Demo-Verbot DPolG Hamburg 4.5.21:Emotionale Debatten nach Lehrstunde für GafferDPolG Bayern 4.5.21:Blau statt grün: Die bayerische Polizei erhält neue Dienstausweise
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 28.04.2021 – LfV : Querdenker- und Anti-Corona-Protestszene im Fokus des Verfassungsschutzes * 28.04.2021 – LKA : Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen * 28.04.2021 – STADD : Bekämpfung der Kinderpornographie * 27.04.2021 – SMS : Sachsen beschließt künftige Impfstrategie * 23.04.2021 – STADD : Bewaffneter Motorraddiebstahl I Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft * 22.04.2021 – STADD : Angriff auf Jugendhelfer in Dresden * 22.04.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeugen einer Autovermietung ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 28.04.2021, 18:22 Uhr — Erstveröffentlichung Querdenker- und Anti-Corona-Protestszene im Fokus des Verfassungsschutzes Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat heute bekannt gegeben, dass es im Hinblick auf die Querdenker- und Anti-Corona-Protestszene einen neuen Phänomenbereich eingerichtet hat: den Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«. Diese Entscheidung des Bundesamtes ist auch für die einzelnen Landesämter verbindlich. Sie bedeutet, dass der Verfassungsschutz künftig Bestrebungen, von denen eine »demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates« ausgeht, mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist daher ab sofort berechtigt, diesen neuen Phänomenbereich in seine tägliche Arbeit einzubeziehen. Damit stehen weitere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um die Querdenker- bzw. Anti-Corona-Protestszene unter verfassungsschutzrechtlichen Aspekten zu bewerten. Angesichts der Heterogenität dieser Szene wird das LfV Sachsen auch künftig in jedem Einzelfall zu analysieren haben, ob von den Protesten tatsächliche Anhaltspunkte in Bezug auf eine demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung unseres Staates ausgehen. Friedlicher Protest und freie Meinungsäußerungen sind und bleiben auch weiterhin außerhalb des Blickfeldes des Verfassungsschutzes. ——————————- 28.04.2021, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen Beamte der Soko LinX durchsuchen Objekte in Leipzig In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen der Tatvorwürfe des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung, durchsuchten Polizeibeamte der Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen unter Beteiligung von Kräften der Bereitschaftspolizei am 28. April 2021 aufgrund richterlicher Beschlüsse die Wohnungen von fünf Beschuldigten (im Alter zwischen 30 und 33 Jahren) im Stadtgebiet von Leipzig. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, im September 2019 an einem Angriff auf Insassen einer S-Bahn der Deutschen Bahn AG am Bahnhof Neukieritzsch beteiligt gewesen zu sein. Die Beschuldigten sind der Anhängerschaft der BSG Chemie Leipzig zuzuordnen. Die Beschuldigten sollen mit weiteren – noch unbekannten – Personen Insassen der S-Bahn, welche der Fanszene des 1. FC Lokomotive Leipzig angehören, unter dem Einsatz von Pyrotechnik angegriffen haben. Im Zuge des Angriffs wurde eine Person verletzt. Zum Sachverhalt wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen der Tatvorwürfe des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung zunächst gegen Unbekannt eingeleitet. Anhand umfangreicher Ermittlungen konnten in der Folge bisher fünf Beschuldigte ermittelt werden. Die Ermittlungen hierzu führt das LKA Sachsen, Soko LinX. Im Zuge der heutigen Maßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die sichergestellten Gegenstände werden aufbereitet und einer dezidierten Auswertung unterzogen. Die Maßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. ——————————- 28.04.2021, 14:58 Uhr — Erstveröffentlichung Bekämpfung der Kinderpornographie Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben am 28.04.2021 im Rahmen einer „Gemeinsamen Einsatzmaßnahme Kinderpornographie“ umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert. Dabei wurden heute in 25 von der Staatsanwaltschaft Dresden gegen insgesamt 30 Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren 34 Wohnungen in den Stadtgebieten von Dresden, Meißen und Pirna sowie der angrenzenden Umgebung durchsucht. Bei den Maßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel, insbesondere 78 Handys, 54 Computer und mehrere hundert Speichermedien, sichergestellt. An dem Einsatz waren 58 Beamte der Polizeidirektion Dresden sowie etwa 150 Beamte der Sächsischen Bereitschaftspolizei beteiligt. Mit der heute erfolgten konzertierten Aktion soll der signifikanten Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornographie effektiv begegnet werden. Die Ermittlungen in den einzelnen Verfahren dauern an und werden insbesondere aufgrund der nunmehr erforderlichen aufwändigen Auswertung der sichergestellten Speichertechnik noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 27.04.2021, 15:19 Uhr Sachsen beschließt künftige Impfstrategie Staatsministerin Köpping: »Bedarfsgerechte, flexible Strukturen weiter sichergestellt« Der Freistaat passt zum 1. Juli 2021 seine Impfstruktur an. In Betrieb bleiben die Impfzentren in den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig. Zudem werden die derzeit 30 mobilen Teams weiterhin sachsenweit flexibel eingesetzt. Dies hat das Kabinett beschlossen. Damit ist eine Kapazität von rund 8800 Impfungen pro Tag über zentrale Strukturen des Freistaates sichergestellt. Die zusätzlichen Kosten werden auf rund 63 Millionen Euro veranschlagt, von denen der Bund die notwendigen und erstattungsfähigen Kosten – annähernd die Hälfte – trägt. Von der Entscheidung umfasst ist der Zeitraum bis 30. September 2021. Im Juni soll im Lichte der weiteren Erkenntnisse geprüft werden, ob die Zahl der mobilen Teams ab Juli noch aufgestockt wird. Grundlage für die Entscheidung des Kabinetts ist die dann verfügbare, steigende Impfstoffmenge und insbesondere die immer weiter zunehmende flächendeckende Einbindung von Haus-, Fach- und Betriebsärzten sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an den Krankenhäusern in die Impfkampagne. Der Großteil der Impfungen wird nach den Plänen des Bundes künftig in Arztpraxen und in MVZ angeboten. Diese Planung ist darauf ausgerichtet, schnellstmöglich die Herdenimmunität zu erreichen. Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Mit diesem Schritt stellen wir als Freistaat eine bedarfsgerechte Grundversorgung sicher, so dass auch ab Juli weiterhin jede gelieferte Impfdose so schnell wie möglich verabreicht werden kann. Denn darum geht es. Wir bleiben flexibel und können als Freistaat eine Grundmenge an Impfungen aktiv steuern. Einen zentralen Beitrag werden die niedergelassenen Ärzte leisten. Sie sind darauf vorbereitet und hoch motiviert. Schon kommende Woche sollen sie mehr Impfstoff erhalten als unsere Impfzentren und mobilen Teams, Tendenz steigen. Ich bitte aber trotzdem weiter um Geduld, dass nicht jeder sofort einen Impftermin erhält.« Ziel ist die Deckung des notwendigen Bedarfs durch den Freistaat als Ergänzung zum Impfangebot der niedergelassenen Ärzte. Die Impfzentren in den drei Großstädten sind gut erreichbar und decken Bereiche mit hoher Bevölkerungsdichte ab. Die 30 mobilen Teams ermöglichen ergänzend flexible, ortsnahe und niedrigschwellige Impfangebote, die Impfwillige besonders gut erreichen. Staatsministerin Köpping: »Wir haben hervorragende Erfahrungen mit den Impfteams gemacht. Sie können zum Beispiel in enger Zusammenarbeit und auf Initiative von Kommunen temporäre Impfzentren in Gemeindehallen betreiben oder in Einrichtungen impfen. Wir können mit ihnen auch schnell auf regionale Besonderheiten reagieren. Sie genießen hohe Anerkennung bei den Bürgern, die sich sehr über ein wohnortnahes Angebot freuen und dies auch sehr gut annehmen.« Berücksichtigt ist in den Planungen auch, dass ab Juni ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und mit steigenden Impfzahlen in der Folge die Nachfrage sinkt. Bei einer Bevölkerung des Freistaates Sachsen von rund 4,1 Millionen Menschen und bei einer Impffähigkeit ab 16 Jahre sind rund 3,5 Millionen Menschen impffähig. Nach den aktuellen Prognosen des Bundes soll Sachsen von April bis Juni für Impfzentren und mobile Teams insgesamt 1,5 Millionen Impfdosen erhalten. Den sächsischen Hausärzten und ab Juni auch den Betriebsärzten stehen in diesem Zeitraum nach aktuellen Angaben des Bundes darüber hinaus mindestens 1,3 Millionen Impfdosen zu. Diese Lieferung nach Sachsen erfolgt nicht automatisch, sondern nur in dem Umfang, wie dieser tatsächlich von den Ärzten bestellt wird. Lieferprognosen für den Zeitraum ab Juli hat der Bund bislang nicht vorgelegt. Grundsätzlich gilt, dass der Bund eine verstärkte Impfung durch die Hausärzte einer Verimpfung in Impfzentren vorzieht. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html ——————————- 23.04.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Bewaffneter Motorraddiebstahl I Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Tschechen (30 und 39 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 16.04.2021 gegen 23:45 Uhr auf der Mockritzer Straße in Dresden ein gesichert abgestelltes Motorrad im Wert von ca. 3.000,00 Euro entwendet zu haben, um es für sich zu behalten, indem sie es gemeinsam anhoben, in den Laderaum eines von ihnen genutzten Kleintransporters verbrachten und sich in Richtung Heidenau entfernten. In dem Kleintransporter sollen die Beschuldigten griffbereit zwei Messer, einen Baseballschläger, eine Dose Reizgas und eine Schreckschusswaffe mit sich geführt haben. Die Beschuldigten wurden bei Begehung der Tat von einer Zeugin beobachtet, die unverzüglich die Polizei informierte. Aufgrund einer daraufhin sofort eingeleiteten Fahndung wurden die Beschuldigten am 17.04.2021 gegen 00:15 Uhr von der Polizei in Heidenau kontrolliert und vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 17.04.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Auswertung des tschechischen Strafregisters ergab, dass beide Beschuldigte in der Tschechischen Republik vielfach und auch einschlägig vorbestraft sind. Der 30-jährige Beschuldigte stand zur Tatzeit in der Tschechischen Republik einschlägig unter Bewährung. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. ——————————- 22.04.2021, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung Angriff auf Jugendhelfer in Dresden Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 18-jährigen Gambier wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 21.04.2021 in einer Einrichtung der Jugendhilfe in Dresden nach einem Streit in Verletzungsabsicht zunächst eine Kaffeetasse in Richtung eines 45-jährigen Jugendhelfers geworfen und sodann eine mittels eines Feuerzeugs und eines Deosprays erzeugte offene Flamme auf den Jugendhelfer gerichtet zu haben, um diesem Verbrennungen zuzufügen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da die Kaffeetasse ihr Ziel verfehlte und der Jugendhelfer der Flamme ausweichen konnte. Nachdem das Feuer erloschen war, soll der Beschuldigte versucht haben, dem Jugendhelfer mit einer Schere in den Bauch zu stechen. Dies gelang ihm nicht, da der Jugendhelfer den Angriff abwehren konnte. Bei einem anschließenden Gerangel kamen sowohl der Jugendhelfer als auch der Beschuldigte zu Fall. In dieser Situation soll der auf dem Jugendhelfer liegende Beschuldigte mit Tötungsabsicht versucht haben, auf den Kopf oder den Oberkörper des Jugendhelfers einzustechen. Dies gelang ihm nicht, da er von anderen Mitarbeitern der Einrichtung der Jugendhilfe überwältigt werden konnte. Gleichwohl soll es ihm noch gelungen sein, dem geschädigten Jugendhelfer einen derartigen Stoß zu versetzen, dass dieser erneut zu Fall kam und sich an der Schulter verletzte. Der Beschuldigte wurde am 21.04.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 22.04.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 22.04.2021, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung Brandlegung an Fahrzeugen einer Autovermietung Polizeibekannt: Donnerstag, den 22.04.2021; gegen 00:10 Uhr Tatort: Leipzig (Zentrum Ost), Lange Straße Unbekannte Täter setzten in der Nacht zum 22. April 2021 vier geparkte Transporter einer Autovermietung in Brand. Zwei Fahrzeuge brannten vollständig aus, an zwei weiteren Fahrzeuge entstanden erhebliche Schäden. Durch die Feuerwehr konnte der Brand gelöscht werden, Personen wurden nicht verletzt. Ein fünfter Transporter wurde durch Hitzeeinwirkung beschädigt. Es entstand ein erheblicher Sachschaden. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben zum Sachverhalt ist bekannt und wird in die Ermittlungen mit einbezogen. Die Ermittlungen dauern an. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die gegen Mitternacht sowie im Vorfeld der Tat im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien, insbesondere auch im Nachgang der Tat, können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
DPolG 28.4.21: Corona spaltet zunehmend die Gesellschaft und gefährdet den inneren Frieden DPolG: Polizei arbeitet am Limit, die Gefahren wachsen DPolG Sachsen-Anhalt 26.04.2021 „Zahnloser Tiger“ – Polizeigewerkschaft in Sachsen-Anhalt: können Ausgangssperre nicht flächendeckend kontrollieren DPolG Bayern 25.04.2021 Streit um Zuschauer bei Münchner EM-Spielen DPolG 23.4.21:Durchsetzung der „Notbremse“: „Die Ministerpräsidenten hätten lieber geschwiegen“ DPolG Bayern 24.4.21: EM-Spiele in München: Wirbel um die Zuschauer-Garantie
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 21.04.2021 – LfV : Das LfV Sachsen warnt vor neuartigen Reichsbürgeraktivitäten in Dresden * 20.04.2021 – SMS : Impfangebot für weitere Menschen in Sachsen – Öffnung der gesamten Priorisierungsstufe 3 * 16.04.2021 – STADD : Diebstahl in Heimatmuseum aufgeklärt I Durchsuchungen in Berlin realisiert ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 21.04.2021, 12:27 Uhr — Erstveröffentlichung Das LfV Sachsen warnt vor neuartigen Reichsbürgeraktivitäten in Dresden LfV-Präsident Christian: „Das LfV Sachsen beobachtet die offenkundige Ausdehnung des ‚Königreichs Deutschland‘ von Sachsen-Anhalt auf den Freistaat sehr genau“ Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen warnt die Bevölkerung vor unerlaubten Bankgeschäften, die in einer neu eröffneten Filiale der »GK GemeinwohlKasse« in einer Bäckerei in Dresden-Laubegast angeboten werden. Aktivitäten dieser sogenannten Bank werden der extremistischen Reichsbürgerszene zugerechnet. »Konkret handelt es sich hier um die verfassungsfeindliche Bestrebung ‚Königreich Deutschland‘, die bislang noch nicht im Freistaat Sachsen in Erscheinung getreten war. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat dem selbsternannten ‚König‘ dieses ‚Königreichs‘, Peter Fitzek, derartige Bankgeschäfte mehrfach untersagt«, sagte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian heute in Dresden. »Trotz dieses Verbotes geht die ‚GK GemeinwohlKasse‘ ihren verfassungsfeindlichen Aktivitäten in der Dresdner Bäckereifiliale nach.« Gemeinsam mit seinen Anhängern leugnet Peter Fitzek die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Fitzek ist schon des Öfteren in Konflikt mit dem Staat geraten und mehrfach verurteilt bzw. inhaftiert worden. Das ‚Königreich Deutschland‘ und Peter Fitzek sind laut Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt Beobachtungsobjekte des dortigen Verfassungsschutzes. »Als Frühwarnsystem ist es unsere Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über diese neuartigen extremistischen Umtriebe im Freistaat Sachsen zu informieren, bevor sie sogenannte Sparbücher oder Sparhefte bei dieser Reichsbürgerbank eröffnen«, so Christian. Es sei nicht auszuschließen, dass die Aufnahme des Betriebs der ‚GK Gemeinwohlkasse‘ in der Bäckereifiliale wohl überlegtes Kalkül sei. So kauften Kunden beim ‚vertrauten Bäcker von nebenan‘ Brot und Brötchen und würden nebenbei mit der Ideologie der Reichsbürger konfrontiert. Weiterhin sei anzunehmen, dass die Reichsbürgerbewegung sich die Sorgen der Bürger um ihr Erspartes in Zeiten der Pandemie zunutze mache und rechtschaffende Bürger am Ende um ihr Erspartes brächte, analysierte der LfV-Präsident. »Nicht ohne Grund hat die BaFin bereits im November 2014 einen Abwickler bestellt, der seitdem Anleger der ‚GK GemeinwohlKasse‘ auffordert, ihre Rückzahlungsansprüche bei ihm geltend zu machen.« Das LfV Sachsen beobachtet die offenkundige Ausdehnung des ‚Königreichs Deutschland‘ von Sachsen-Anhalt auf den Freistaat sehr genau und teilt seine Erkenntnisse im Rahmen eines regelmäßigen intensiven Informationsaustausches mit den zuständigen Behörden. Allgemeine Informationen zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern im Freistaat Sachsen: Der sehr heterogenen Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter im Freistaat Sachsen werden rund 1.000 Personen zugerechnet (Bundesweit etwa 19.000 Personen). Der Anteil der Rechtsextremisten innerhalb dieses Spektrums beträgt in Sachsen rund sieben Prozent, jener von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse beläuft sich auf rund 1,8 Prozent. Reichsbürger und Selbstverwalter lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems ab. Folglich sprechen sie den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder negieren die geltende Rechtsordnung. Darüber hinaus gibt es auch Personen, die sich als Selbstverwalter bezeichnen und aus anderen Gründen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Typisch für sie sind z.B. selbst erklärte »Austritte« aus der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit der Erklärung der administrativen und rechtlichen Autonomie. So definieren Selbstverwalter z.B. ihr Grundstück oder ihr Haus als souveränes Staatsgebiet und markieren es durch eine (Grenz-) Linie. Reichsbürger und Selbstverwalter handeln aus sehr unterschiedlicher Motivation. Dementsprechend variieren auch die jeweiligen Rechtfertigungsmuster. Teile der Szene berufen sich auf das historische Deutsche Reich, andere hängen Verschwörungstheorien an oder machen ein selbst definiertes Naturrecht geltend. Wiederum andere sehen ihre ehemalige DDR-Staatsbürgerschaft als nach wie vor gültig an. Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist seit dem 1. Dezember 2016 ein Beobachtungsobjekt des LfV Sachsen. Weitere Informationen zur heterogenen Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter erhalten Sie im Internet unter www.verfassungsschutz.sachsen.de oder unter Detaillierte Informationen zu Peter Fitzek und dem »Königreich Deutschland« erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: ——————————- 20.04.2021, 14:16 Uhr — Erstveröffentlichung Impfangebot für weitere Menschen in Sachsen – Öffnung der gesamten Priorisierungsstufe 3 In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Ab Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, können entsprechende Termine ab dem Folgetag in den Impfzentren gebucht werden. Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Corona-Impfverordnung des Bundes) sind daher nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder Mitglieder von Verfassungsorganen sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, sind impfberechtigt. Darüber hinaus bekommen nun auch weitere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen – z. B. Asthma oder Herzinsuffizienz – ein Impfangebot. Staatsministerin Petra Köpping: »Wir kommen in Sachsen mit unserer Impfkampagne gut voran. Es wurden bereits 1,09 Millionen Impfdosen verabreicht. Auch unsere Hausärzte impfen kräftig mit. Nun wollen wir weiteren Menschen ein Impfangebot unterbreiten. Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz in Sachsen halte ich es für zwingend, schnell mehr Menschen zu impfen. Es ist der Ausweg aus der Pandemie.« Neue Regelungen bei AstraZeneca Um mehr Menschen eine Impfung mit diesem Vakzin zu ermöglichen, ist in Arztpraxen ab sofort die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben. Dies bedeutet konkret, dass sich auch Menschen unter 60 Jahre nach Aufklärung durch den Arzt für eine Impfung mit diesem Impfstoff entscheiden können – auch wenn sie keiner Priorisierungsgruppe angehören. In allen Impfzentren werden allen Altersgruppen die Vakzine von Biontech und Moderna angeboten. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca gibt es aufgrund geringerer Liefermengen und aus logistischen Gründen nur in den Impfzentren Dresden, Leipzig und Chemnitz. Menschen ab 60 Jahre bekommen auch weiterhin bevorzugt AstraZeneca angeboten. Ist dieser im Impfzentrum nicht verfügbar, kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz. Die Termine in den Impfzentren können bevorzugt online unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden. Die Zahl der Anrufe bei der Hotline bleibt hoch. Um sicherzustellen, dass prioritär Berechtigte auch zügig zu einem Impftermin kommen, appelliert Staatsministerin Petra Köpping erneut an Familien, Freunde, Verwandte, aber auch Nachbarschaftsinitiativen, ehrenamtliche Alltagsbegleiter und Kommunen, gerade älteren Menschen bei der Buchung per Internet zu helfen. Das Internetportal ist die schnellste Möglichkeit, einen Impftermin zu buchen. Menschen, die sich mit dem Online-Buchen schwer tun, wird empfohlen, sich vertrauensvoll an ihren Hausarzt zu wenden. Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Personen, die den Priorisierungsgruppen 1 und 2 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden. Die gesamte Auflistung aller Berechtigten in der Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Aufstellung-der-Priorisierung-fuer-die-SARS-CoV-2-Impfung-in-Sachsen.pdf Details zu Impfberechtigten der Kritischen Infrastruktur: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Auflistungen-zu-KRITIS-Bereichen-nach-Coronavirus-Impfverordnung.pdf Amtliche Bescheinigung über eine Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 der Coronavirus-Impfverordnung (Kritische Infrastruktur): https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Bescheinigung-ueber-eine-Taetigkeit-in-einem-Kritis-Betrieb.pdf Impfbescheinigung zu § 4 Nummer 9 Coronavirus-Impfverordnung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-zur-Impfung-gegen-das-Coronavirus-SARS-CoV-2.pdf ——————————- 16.04.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Diebstahl in Heimatmuseum aufgeklärt I Durchsuchungen in Berlin realisiert Wertvolle Kunstgegenstände sichergestellt Gemeinsame Medieninformation Staatsanwaltschaft Dresden Polizeidirektion Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Pirna ermitteln gegen zwei Deutsche (36 und 40 Jahre) u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 22. Oktober 2020, 14:00 Uhr und dem 23. Oktober 2020, 09:00 Uhr über die Feuertreppe gewaltsam in das Heimatmuseum Wilsdruff eingedrungen zu sein und dabei ein Fenster eingeschlagen zu haben. Aus dem Museum sollen die Beschuldigten sodann Kunstgegenstände (u.a. diverse historische Waffen, eine Zunft-Truhe der Schuhmacher aus dem Jahre 1744, diverse Militaria, eine Schafschere aus dem Jahr 1925 sowie eine umfangreiche Münzsammlung mit Münzen vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts) im Gesamtwert von mindestens 30.000,00 Euro entwendet haben, um sie für sich zu behalten oder gewinnbringend weiter zu veräußern. Zudem entstand durch den Einbruch im Heimatmuseum Wilsdruff ein Sachschaden in Höhe von mindestens 1.000,00 Euro. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirna Haftbefehle gegen die beiden dringend tatverdächtigen Beschuldigten erlassen. Der 36-jährige Beschuldigte wurde am 10. März 2021 in Berlin festgenommen. Der 40-jährige Beschuldigte wurde am 15. April 2021 in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen. Der 36-jährige Beschuldigte verbüßt derzeit noch Strafhaft in anderer Sache, so dass die Untersuchungshaft dort als Überhaft notiert ist. Den Haftbefehl gegen den 40-jährigen Beschuldigten hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirna am 15. April 2021 unter Erteilung strenger Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten sind bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Bei umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in der Wohnung des 36-jährigen Beschuldigten in Berlin sowie bei zwei Kunst- und Antiquitätenhändlern in Berlin konnten viele der entwendeten Kunstgegenstände sichergestellt werden, u.a. ein Steinschlossgewehr mit Türballenbajonett französischer Bauart aus dem 18. Jahrhundert, eine Preußische Steinschlosspistole um 1732, eine Zunft-Truhe der Schuhmacher aus dem Jahr 1744, eine Schafschere aus dem Jahr 1925 und ein Bierkrug (siehe anliegende Fotos). Nach dem Verbleib einiger Gegenstände, insbesondere der umfangreichen Münzsammlung, fahnden Staatsanwaltschaft und Polizei weiter intensiv. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
DPolG B-W 21.4.21; ebenso in ZEIT, RTL, WELT Koalitionsverhandlungen: CDU-Maulkorb für Polizeigewerkschaften DPolG Berlin 21.4.21: DPolG-Chef Pfalzgraf: „Wir haben eine maximale Auslastung der KollegInnen“ DPolG 20.4.21: Reporter in Gefahr DPolG B-W 16.4.21: Polizeigewerkschaft für mehr Strenge bei Corona-Regeln in Baden-Württemberg DPolG, 15.04.2021 Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2020 DPolG: Kriminalität verlagert sich – Keine Entwarnung in Sicht
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 14.04.2021 – LKA : Brand an Bahngelände * 14.04.2021 – OLG DD : Berufungsrücknahme im Verfahren über die Sperrung eines YouTube-Kanals * 13.04.2021 – SMI : Personelle Änderungen in der sächsischen Polizei * 13.04.2021 – STADD : Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes I Beschuldigter in Untersuchungshaft * 09.04.2021 – LKA : Nach Ausschreitungen in der Silvesternacht 2019 zu 2020 am Connewitzer Kreuz * 09.04.2021 – Sächsische Opferbeauftragte : Prozessauftakt gegen Abdullah A. wegen des Messerattentats in Dresden im Oktober 2020 * 07.04.2021 – SMI : Personeller Neustart im LKA Sachsen * 07.04.2021 – STADD : Sexueller Missbrauch von Kindern in Pirna * 01.04.2021 – LKA : Brandstiftung an PKW in Dresden * 01.04.2021 – LKA : Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz * 01.04.2021 – STADD : Schwere Körperverletzung in Dresden * 31.03.2021 – STADD : Drogenhandel in Dresden I Beschuldigter in Untersuchungshaft * 31.03.2021 – SMF : Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2020 Steuerschaden von 117 Millionen Euro auf * 30.03.2021 – LKA : Verdacht des Munitionsdiebstahls im MEK Dresden * 30.03.2021 – GenStA DD : Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen sächsische Polizeibeamte des MEK im Zusammenhang mit der Nutzung einer Schießanlage in Güstrow * 30.03.2021 – SMS : Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet * 29.03.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeugen in Stötteritz * 29.03.2021 – LKA : Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge in Dresden * 29.03.2021 – STADD : Bewaffneter Drogenhandel in Meißen
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