BGH-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung richtig

DPolG warnt aber vor juristischer „Endlosdebatte“

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Nach der Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH, wonach nachträglich in Sicherungsverwahrung untergebrachte Straftäter nach Ende ihrer regulären Haftzeit nicht ohne weitere Sachprüfung entlassen werden dürfen, warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) vor einer juristischen Endlosdebatte zum Nachteil der Bevölkerung und der Polizei.

Die DPolG bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung zwar als richtig, befürchtet aber angesichts der Uneinigkeit der BGH-Senate eine juristische Auseinandersetzung, die nicht dazu führen darf, dass am Ende der notwendige Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Schwerverbrechern auf der Strecke bleibt.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Von der Polizei wird erwartet, nach Recht und Gesetz zu handeln, nur weiß leider keiner mehr, wie die Rechtslage nun eigentlich ist bzw. welche Rechtsauffassung die jeweils zuständigen Gerichte vertreten. Zum Zwecke der Rechtssicherheit muss daher unverzüglich eine einheitliche Rechtsprechung herbei geführt werden.

Ferner muss der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung schnell umgesetzt werden.

Sven-Erik Wecker
Bundesgeschäftsführer

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Friedrichstraße 169/170
10117 Berlin
Tel.: (030) 47 37 81 23
Fax: (030) 47 37 81 25

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