Herr Hartmann, wie blind macht Politik?
Warten auf die Polizei
CDU-Innenpolitiker Christian Hartmann äußerte sich zuletzt zu verbindlichen Anfahrtszeiten für die Polizei:
„Interventionszeiten machen für die sächsische Polizei gar keinen Sinn[…]“
Herr Hartmann, scheinbar haben Sie schon viel aus Ihrem ehemaligen Beruf vergessen. Natürlich machen Interventionszeiten für die Polizei Sinn, sie sollten so selbstverständlich sein wie für Feuerwehr und Rettungsdienst. Ob beim Verkehrsunfall, bei dem die Rettungsmaßnahmen abgesichert werden müssen, um die Retter nicht selbst zu gefährden, bei der Schlägerei, wo eine störungsfreie Behandlung und sofortige Strafverfolgung sichergestellt sein muss oder bei einem Brand, bei dem Evakuierung und Absperrung durchgeführt werden – überall geht die Arbeit der verschiedenen Behörden Hand in Hand und die unmittelbare Durchführung der Sofortmaßnahmen aller ist unerlässlich. Auch bei Einbrüchen oder Überfällen haben Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein schnelles Eintreffen der Polizei, um Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung zu schützen – denn genau das sind die grundlegendsten Aufgaben der Polizei. Einbrüche, Überfälle, Schlägereien – so etwas dauert wenige Minuten, wenn überhaupt und so darf auch die Polizei nicht mehr als eben jene wenige Minuten benötigen, um vor Ort zu sein – zumindest wenn sie ihre Aufgaben erfolgreich bewältigen möchte.
Die Argumentation, dass Rettungsdienste und Feuerwehr in Bereitschaft nur auf Einsätze warten, während die Polizei ständig im Einsatz ist und darum Interventionszeiten keinen Sinn machen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Gerade durch die ständige Verteilung der Polizeikräfte sollte ein Einhalten von Interventionszeiten leichter sein. Der schnelle Abschluss, zum Beispiel einer Verkehrsmaßnahme, dauert kaum länger als das Besetzen eines Fahrzeuges und das Verlassen des Bereitschaftsgebäudes.
Interventionszeiten gelten für dringende Notrufe. Auch die Feuerwehr wird zur Katzenrettung diesen Maßstab nicht anlegen. Genauso muss die Polizei nicht binnen weniger Minuten beim harmlosen Parkplatzunfall sein. Aber in Notfällen hat der Bürger ein Recht auf ein schnelles Eintreffen der Rettungsdienste UND der Polizei. Gerade bei Gewaltdelikten ist die Polizei die letzte Hilfe für den Betroffenen und jede fortschreitende Sekunde des Wartens zieht sich ins Unerträgliche für die Beteiligten.
An diesem objektiven Maßstab lässt sich dann auch realistisch ablesen, ob genug Polizei auf der Straße ist, dort wo sie laut Polizeireform ja hin soll. Denn aktuell braucht die Polizei leider oft zu lang zu den Einsatzorten. Das bestätigen auch Feuerwehr und Rettungsdienste, die oft zu lang auf das notwendige Eintreffen der Polizei warten müssen. Es handelt sich hier also keineswegs nur um vereinzelte Momentaufnahmen, wie Herr Hartmann meint.
Darum treten wir als Deutsche Polizeigewerkschaft für die Einführung von Interventionszeiten ein – im Interesse einer gut aufgestellten Polizei auf der Straße und vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen.
Landesvorstand DPolG Sachsen